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Aufenthaltsbewilligung Schweiz

Was ist die Aufenthaltsbewilligung Schweiz?

Möchtest du in die Schweiz auswandern oder planst du dort zu arbeiten? Dann benötigst du eine Aufenthaltserlaubnis in Form eines Personalausweises. EU/EFTA-Bürger benötigen für die Einreise in die Schweiz kein Visum, benötigen aber eine Aufenthaltsbewilligung, wenn du dich dort länger als 3 Monate aufhalten und arbeiten willst.

Bei manchen Aufenthaltstiteln ist die Vorlage eines Arbeitsvertrages im Original erforderlich. Bei Selbstständigen ist der Nachweis des eigenen Lebensunterhalts wichtig. Auch Rentner, Studenten und Arbeitssuchende müssen ihren Lebensunterhalt nachweisen können.

Wer viel Geld oder sonstiges Kapital hat und dieses mit ins Land bringt, bekommt eher eine Aufenthaltserlaubnis. Der Staat möchte natürlich vermeiden, unnötige Sozialleistungen an Einwanderer zu zahlen, was auch verständlich ist.

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Bei den meisten Gemeinden musst du dich persönlich anmelden. Zuständig dafür ist das Personenmeldeamt, bzw. die Einwohnerkontrolle. Informiere dich bei deiner Gemeinde über Adresse und Öffnungszeiten.
Das solltest du wissen: Die Stadt Zürich stellt in dieser Hinsicht eine Besonderheit dar: Sie ist aufgeteilt in sogenannte Kreise, die jeweils ein eigenes Meldeamt haben. Ihre Postleitzahl gibt Aufschluss darüber, in welchem Kreis du wohnhaft bist und an welche Einwohnerkontrolle du dich wenden musst. Wenn du innerhalb der Schweiz umziehst, reicht es nicht dich nur bei deiner neuen Gemeinde anzumelden. Du musst dich immer auch, meistens persönlich, bei deinem alten Wohnort abmelden.

Unterlagen, die du für deine Aufenthaltsbewilligung benötigst

Zum Einwohnermeldeamt (Einwohnerkontrolle) mitnehmen musst du folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen amtlichen Ausweis von jedem einreisenden Familienmitglied.
  • Einen Nachweis, dass du bei einer Krankenkasse grundversichert bist.
  • Ein Passfoto von jedem einreisenden Familienmitglied.
  • Dokumente über den Familienstand (Familienbuch, Heiratsurkunde, etc.).
  • Den Arbeitsvertrag oder die Bescheinigung über die Hochschulzulassung bei Studierenden.
  • Eine Kopie des aktuellen Schweizer Mietvertrages.
  • Informiere dich zudem bei der zuständigen Einwohnerkontrolle, ob für die Anmeldung bei deiner Gemeinde noch weitere Unterlagen notwendig sind und wie hoch die Anmeldungsgebühren sind. Diese variieren nämlich je nach Kanton und Art der Aufenthaltsbewilligung.

Kurzaufenthalt­ ­Ausweis L

Kurzaufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

EU/EFTA-Angehörige haben Anspruch auf diese Bewilligung, wenn sie nachweisen können, dass sie drei Monate bis zu einem Jahr in der Schweiz gearbeitet haben. Arbeitsverhältnisse von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr sind von EU/EFTA-Staatsangehörigen nicht bewilligungspflichtig, diese werden über ein sogenanntes Online-Meldeverfahren geregelt. Die Gültigkeitsdauer der Lizenz entspricht der Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrags. Es kann für eine Gesamtdauer von mindestens 12 Monaten verlängert werden. L EU/EFTA wird für Arbeitsuchende in allen EU/EFTA-Staaten ohne Erwerbstätigkeit eine Bewilligung erteilt, die jedoch keinen Anspruch auf Sozialhilfe begründet.

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Aufenthalts­bewilligung Ausweis B

Aufenthalter und Aufenthalterinnen sind ausländische Personen, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EU/EFTA-Mitgliedstaaten hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringen.

Die Aufenthaltsbewilligung wird um fünf Jahre verlängert, wenn die ausländische Person die Voraussetzungen dafür erfüllt. Bei der ersten Verlängerung kann sie aber auf ein Jahr beschränkt werden, wenn die betreffende Person seit über zwölf aufeinanderfolgenden Monaten unfreiwillig arbeitslos ist. Personen ohne Erwerbstätigkeit aus allen EU/EFTA-Staaten haben Anspruch auf die Bewilligung B EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit, wenn sie genügende finanzielle Mittel sowie eine ausreichende Kranken– und Unfallversicherung nachweisen können.

Ausweise-B

Vorteile Aufenthaltsbewilligung B

  • Bis zu einem Jahresgehalt von 120’000 Franken keine Steuererklärung nötig
  • Stattdessen Zahlung von kantonal festgelegter Quellensteuer, die monatlich direkt vom Lohn abgezogen wird
  • Säule 3a: Nachträgliche Korrektur der Quellensteuer möglich
  • Je nach Kanton Steuervorteile gegenüber Niedergelassenen mit Niederlassungsbewilligung C

Niederlassungs­bewilligung Ausweis C

Niedergelassene sind Ausländerinnen und Ausländer, denen nach fünf- oder zehnjährigem Aufenthalt in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung erteilt wurde. Der Aufenthalt ist nicht beschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Das Staatliche Migrationssekretariat (SEM) legt den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung durch die zuständige Landesbehörde fest.

Bei EU/EFTA-Angehörigen Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis richtet sich nach den Bestimmungen des AIG und des Niederlassungsabkommens, da das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU keine Bestimmungen zur Niederlassungserlaubnis enthält. Bürgerinnen und Bürger Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Finnlands, Frankreichs, Griechenlands, Irlands, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Portugals, Schwedens und Spaniens sowie der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein und Norwegen) erhalten fünf Jahre rechtmäßiges und ununterbrochenes Bleiberecht, eine Niederlassungserlaubnis, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten haben solche Abkommen nicht.

C-Ausweis EU_EFTA

Vorteile Niederlassungsbewilligung C

  • Unbeschränktes Aufenthaltsrecht
  • Aufenthaltsrecht darf nicht mit Bedingungen (z.B. den Besuch eines Deutschkurses) verbunden werden
  • Gleiche Rechte und Pflichten wie die Schweizer. Einzige Ausnahme: das Stimm- und Wahlrecht
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Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz beantragen

Eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu beantragen ist ein wesentlicher Schritt für alle ausländischen Staatsbürger, die länger als drei Monate in der Schweiz bleiben möchten. 

Die Anforderungen für die Aufenthaltsbewilligung hängen von der Nationalität und der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts ab. Wenn du eine Aufenthaltsbewilligung benötigst, kannst du dich an die kantonalen Migrations- oder Arbeitsbehörden deiner Wohngemeinde wenden. Das Abkommen über die Freizügigkeit erleichtert es EU/EFTA-Bürgern, in die Schweiz ein- und auszureisen. 

Die Regeln sind für Menschen aus anderen Ländern (Drittländer) restriktiver. Die Antragstellung auf die Aufenthaltsbewilligung Schweiz beantragen erfolgt in der Wohnsitzgemeinde und sollte zusammen mit den folgenden Dokumenten erfolgen: dem aktuellen Ausweis, dem Reisepass (der mindestens drei Monate nach dem Ablauf der Bewilligung gültig sein sollte) und der Ablaufbenachrichtigung der Bewilligung, falls eine von der kantonalen Migrationsbehörde erhalten wurde.

aufenthaltsbewilligung schweiz
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Wie verlängere ich meine Aufenthaltsbewilligung?

Den Antrag musst du an deinem Wohnort stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • aktuelle Bewilligung
  • Pass des Herkunftsstaates (dieser muss mindestens drei Monate über das Ende der Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein)
  • Anzeige der kantonalen Migrationsbehörde, dass die Bewilligung ausläuft (falls Sie eine Anzeige bekommen haben)

Eine Verlängerung kann bereits für drei Monate beantragt werden und muss zwei Wochen vor Fälligkeit eingereicht werden.

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