Arbeiten in der Schweiz

Informationen zum Thema Arbeit Schweiz

Auf dieser Seite findest du die passenden Informationen rund um Das Thema Arbeiten in der Schweiz

Der Schweizer Arbeitsmarkt ist stabil und die Arbeitslosenquote niedrig. Als EU-Bürger brauchst du in der Schweiz keine Arbeitsbewilligung. Dank des bilateralen Abkommens kann jeder Deutsche in der Schweiz eine Stelle über uns finden und mit einen Arbeitsvertrag eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

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In Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten oder für die Arbeit in die Schweiz ziehen ist für viele heutzutage ziemlich lukrativ bzw. interessant. In diesem Beitrag erfährst du das wichtigste zum Thema „Arbeiten in der Schweiz“. Wir zeigen dir, worauf du achten solltest, wenn du in der Schweiz arbeiten möchtest, was für Fachkräfte in gesucht werden und wie viel du in der Regel je nach Branche verdienen kannst.

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Voraussetzungen Arbeit in der Schweiz

Wenn du in der Schweiz arbeiten möchtest, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier sind einige wichtige Informationen für dich:

1. Arbeitsbewilligung für die Arbeit in der Schweiz

Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, benötigst du eine Arbeitsbewilligung, um einer Arbeit in der Schweiz nachgehen zu können. Dein Arbeitgeber in der Schweiz muss normalerweise die Arbeitsbewilligung beantragen. Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsbewilligungen, abhängig von deinem Land und deiner Qualifikation.

2. Sprachkenntnisse

Die offiziellen Sprachen der Schweiz sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Abhängig von deiner Arbeit und deinem Arbeitsort benötigst du möglicherweise Kenntnisse in einer oder mehreren dieser Sprachen.

3. Aufenthaltsbewilligung

Wenn du länger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten möchtest, benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung. Diese kannst du bei den kantonalen Migrationsämtern beantragen.

4. Arbeitsvertrag - Arbeiten Schweiz

Du benötigst einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber, um in der Schweiz arbeiten zu können. Der Vertrag sollte Angaben zu Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und anderen Bedingungen enthalten.

5. Sozialversicherung

Du musst dich für die Sozialversicherung in der Schweiz anmelden. Dazu gehören die Altersvorsorge, Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung.

Bitte beachte, dass die genauen Voraussetzungen je nach deinem Land und deiner Qualifikation variieren können. Es ist daher empfehlenswert, sich bei den zuständigen Stellen in der Schweiz oder bei deiner Botschaft zu informieren.

Erfahre mehr über die Voraussetzungen, um in der Schweiz zu arbeiten in unseren Arbeiten-Schweiz Ratgeberbeiträgen

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Du hast Fragen? — Das Arbeiten in der Schweiz ist ein äußerst komplexes Thema, weshalb wir dir empfehlen, dich an unsere Experten zu wenden, solltest du das Arbeiten in der Schweiz in Betracht ziehen. Unsere Experten beraten dich gerne kostenlos und finden für dich den passenden Job in der Schweiz.

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Unternehmen in der Schweiz

Wenn du eine Arbeitserlaubnis für die Schweiz hast, stellst du dir sicher früher oder später die Frage, welchen Job du in der Schweiz ausüben möchtest. Die Schweiz ist einer der wirtschaftlich stärksten und stabilsten Länder der Welt.

Die Schweiz liegt weltweit auf Platz 3 der Länder mit dem höchsten pro Kopf Einkommen. Es gibt viele große Schweizer Unternehmen, die weltweit tätig sind, besonders aus der Pharmabranche. Zu den 10 größten Schweizer Unternehmen zählen:

1. Glencore International AG
2. Vitol SA
3. Cargill International SA
4. Mercuria Energy Trading SA
5. Nestlé-Konzern
6. Roche Holding AG
7. Gunvor SA
8. Novartis AG
9. BHP Billiton Group
10. Coop-Gruppe

Weitere große Teile der Schweizer Wirtschaft bestehen aus der Tourismusbranche, sowie dem Dienstleistungssektor mit Banken, Versicherungen und Finanzleistungen. In der Schweiz findet sich für jeden ein passender Job, der im Schnitt um einiges besser bezahlt ist als in anderen EU-Staaten.

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➤ Stabil und sicher

Tiefe Kapitalkosten, Währungsstabilität, geringe Steuerbelastungen, ein föderalstaatliches System sowie politische Stabilität garantieren Sicherheit in der Schweiz.

➤ International vernetzt

Obwohl die Schweiz nicht in der EU ist, hat sie bilaterale Freihandelsabkommen mit allen europäischen Ländern. Diese garantiert den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr.

➤ Talent-Pool

Die Schweiz zieht qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland an und hält gut ausgebildete Menschen im Inland. Die Schweiz belegt im Global Talent Competitiveness Index von INSEAD den ersten Platz.

Arbeitsvermittlung Schweiz

Du hast noch keinen Job in Aussicht und suchst noch die passende Stelle in der Schweiz, damit du deinen Traum von der Einwanderung Schweiz realisieren kannst. Wir haben ein sehr grosses Netzwerk mit renommierten Schweizer Unternehmen und Spitälern und vermitteln dir den Job in der Schweiz der am besten zu dir passt.

Unsere Arbeitsvermittlung Schweiz spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung ausländischer Fachkräfte, die eine Anstellung in der Schweiz suchen. Die Schweiz, bekannt für ihre hohe Lebensqualität und starken Wirtschaft, zieht Fachkräfte aus aller Welt an. 

Dabei kann die Navigation durch den Schweizer Arbeitsmarkt, insbesondere für Ausländer, eine Herausforderung darstellen. Die Arbeitsvermittlung Schweiz hilft dabei, die passende Position für das Fachwissen und die Fähigkeiten des Bewerbers zu finden. 

Darüber hinaus erleichtern sie den Bewerbungs- und Anstellungsprozess durch Unterstützung bei bürokratischen Hürden und der Kommunikation mit zukünftigen Arbeitgebern. Daher bietet die Arbeitsvermittlung Schweiz einen wertvollen Service für ausländische Fachkräfte, die ihre Karriere in der Schweiz vorantreiben möchten.

Arbeiten in der Schweiz

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Nach der positiven Überprüfung ermöglichen wir dir die Vorstellung bei der Unternehmung, danach erfolgt nach Einvernehmen mit dir und dem Arbeitgeber der Arbeitsvertrag.

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Lohnabrechnung Schweiz

In der Schweiz sind die Löhne wesentlich höher als in den restlichen EU Staaten. Eins vorweg, vor Abzügen vom Gehalt ist man auch in der schönen Schweiz nicht geschützt. Diese fallen aber wesentlich geringer aus, sodass wesentlich mehr Netto vom Bruttolohn bleibt. Die Berechnung des Nettolohns ist für Einwanderer für den Anfang nicht ganz einfach. Wir zeigen dir die Abzüge mit konkreten Beispielen einer Gehaltsabrechnung.

Diese bildet die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Die minimale AHV-Rente beträgt CHF 1225 und die maximale Rente CHF 2450 pro Monat. Für Ehepaare gilt zusätzlich eine Obergrenze von CHF 3675 für die Summe der beiden Renten. Der Anteil von AHV/IV und EO beträgt 5,3% der Lohnsumme von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wenn Sie keine Beitragsjahre versäumen, erhalten Sie eine volle Rente zwischen der minimalen und maximalen AHV-Rente. Frauen müssen mindestens 43 Beitragsjahre nachweisen (Rentenalter 64), Männer erhalten mit 44 die volle Rente.

Wenn du die Beiträge nicht immer bezahlt hast, erhältst du eine tiefere AHV-Rente.
Wenn dir zum Beispiel ein Beitragsjahr fehlt, wird deine Rente rund 2,3% tiefer ausfallen. Du kannst fehlende Beiträge nachzahlen. Dies ist jedoch nur für Lücken in den letzten fünf Jahren möglich. Beitragslücken, die früher entstanden sind, können nicht mittels Nachzahlungen wettgemacht werden.

Ist ein Teil der 1. Säule. Die Beiträge sind in den 5,3% enthalten. Die IV unterstützt dich bei Berufsunfähigkeit mit Eingliederungsmassnahmen und Renten.

Ist ebenfalls ein Teil der 1. Säule. Die Erwerbsersatzordnung ersetzt Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005 deckt die EO auch den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung) und ab 2021 den Lohnausfall bei einem Vaterschaftsurlaub ab. Die Versicherung ist obligatorisch, Beiträge leisten all jene Personen, die auch an die AHV/IV Beiträge entrichten.

98 Tage (14 Wochen). Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des Lohns, jedoch höchstens 196 Franken pro Tag.

Beträgt 14 Tage bezahlten Urlaub. Die Vaterschaftsentschädigung beträgt 80% des Lohns, jedoch maximal 196 Franken pro Tag.

Entwickelt, um Eltern teilweise für die Kosten der Erziehung ihrer Kinder zu entschädigen. Dazu gehören Kinder- und Ausbildungszulagen sowie Geburts- und Adoptionszulagen, die von einzelnen Kantonen eingeführt wurden.

Nach dem Bundesfamilienzulagengesetz (FamZG; gültig ab 1. Januar 2009) erhält jedes Kind in allen Bundesländern monatlich mindestens folgende Zulagen:

  • eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre oder bis zum Anspruch auf die Ausbildungszulage;
  • eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Jugendliche, die eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren, frühestens ab 15 Jahren, bis 25 Jahre

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische Sozialversicherung in der Schweiz.

Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber müssen ALV-Beiträge entrichten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte der Beiträge. Beide zahlen 1,1% des Bruttogehalts.

Wer mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeitet, ist sowohl für Berufs- als auch für Nichtberufsunfälle versicherungspflichtig. Die NBUV-Prämien werden vom Arbeitnehmer getragen: Der Arbeitgeber zahlt die Prämie und die Prämie für die Arbeitsunfallversicherung zu Beginn des Jahres und zieht dann jeden Monat den NBUV-Anteil vom Gehalt des Arbeitnehmers ab. Der Abzug beträgt in der Regel 1-3% des Bruttogehalts.

Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge im Schweizer Vorsorgesystem. Zusammen mit der staatlichen Vorsorge (erste Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule) soll der Lebensstandard auch nach der Pensionierung gesichert werden.

Einzahlung in die 2. Säule

Der Arbeitgeber kümmert sich um den Anschluss an eine Pensionskasse. Er bezahlt die BVG-Beiträge für seine Angestellten direkt dort ein. Dabei zieht er den Arbeitnehmenden einen monatlichen Betrag direkt vom Lohn ab. Im BVG wird verlangt, dass der Arbeitgeber für mindestens die Hälfte der Prämien aufkommen muss. Das bedeutet, dass er den Betrag, den er den Angestellten für die BVG-Vorsorge jeden Monat abzieht, in doppelter Höhe an die Pensionskasse einzahlt.

Die Beträge, die Arbeitnehmende monatlich an die Pensionskasse entrichten müssen, sind im Rahmengesetz BVG wie folgt definiert:

AlterskategorieSparbetrag
25–347%
35–4410%
45–5415%
55–64/6518%
Das sind die gesetzlichen Mindestvorgaben. Es steht dem Arbeitgeber frei, eine Pensionskassenlösung zu wählen, welche über diese gesetzlichen Bestimmungen hinauszugehen. Dies ist für die versicherten Personen nach der Pensionierung vorteilhaft, wie nachfolgendes Rechenbeispiel zeigt. Nebst den monatlichen Einzahlungen wird den Versicherten auch der jährliche Zins auf dem angesparten Kapital gutgeschrieben. Zur Verzinsung gibt es von den Behörden eine Vorgabe: Für 2022 liegt der Mindestzinssatz bei 1 Prozent.

Die 1. und 2. Säule decken rund 60% des letzten Einkommens ab. Dies natürlich bei lückenlosen Beitragsjahren. Als Einwanderer ist es wichtiger, private Regelungen zu haben. Die dritte Säule hilft, diese Einkommenslücke weitgehend zu verringern. Sie soll es Ihnen ermöglichen, Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter nach der Pensionierung fortzusetzen. Die dritte Säule bietet Ihnen Lösungen zur finanziellen Absicherung bei Invalidität und Tod. Auch die Verzinsung Ihrer Sparbeiträge liegt deutlich über den gesetzlichen Vorgaben für die 2. Säule (Pensionskasse).

Eine weitere Besonderheit der dritten Säule: Sie wird von Bund und Kantonen steuerlich gefördert, was eine Steuerersparnis von jährlich bis zu CHF 2000 ausmachen kann.

Gerne zeigen wir dir deine persönliche Vorsorgelösung auf.

Beispiele Lohnberechnung

40 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, Kirchenmitglied, Kanton Luzern CHF 6500 (Abzüge 17.85%)

Summe der Abzüge

AHV/IV/EO-Beitrag

ALV-Beitrag

NBU-Beitrag

KTG-Beitrag

Pensionskasse

Quellensteuer

1`160 CHF

344.50 CHF

71.50 CHF

93.60 CHF

29.15 CHF

354.10 CHF

267.15 CHF

32 Jahre, ledig, keine Kinder, konfessionslos, Kanton Basel Stadt CHF 6500 (Abzüge 26.61%)

Summe der Abzüge

AHV/IV/EO-Beitrag

ALV-Beitrag

NBU-Beitrag

KTG-Beitrag

Pensionskasse

Quellensteuer

1`729 CHF

344.50 CHF

71.50 CHF

93.10 CHF

29.25 CHF

354.10 CHF

836.55 CHF

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QUELLENSTEUER

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen. In der Schweiz wird sie hauptsächlich von Ausländern ohne C-Ausweis erhoben.

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  • Alle ausländischen, in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis C) haben und weniger als 120 000 Franken im Jahr verdienen.

  • Am Ausland wohnhafte Personen, die in der Schweiz ein Erwerbseinkommen erzielen
    (z. B. Grenzgängerinnen, Wochenaufenthalter, Referentinnen, Sportler, Künstlerinnen)

  • Die anderen Steuerpflichtigen füllen eine Steuererklärung aus und werden im ordentlichen Veranlagungsverfahren besteuert.

Die Quellentarife sind kantonal unterschiedlich. Mehr erfährst du bei der für dich zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.

Dein Arbeitgeber zieht monatlich den geschuldeten Steuerbetrag von deinem Lohn ab. Erhältst du Leistungen von einer Versicherung oder Pensionskasse, so wird der Betrag von den Leistungen abgezogen. Der abgezogene Betrag wird der kantonalen Steuerverwaltung überwiesen. Er umfasst die Einkommenssteuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde. Wenn du an der Quelle besteuert wirst, musst du keine Steuererklärung ausfüllen.

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Steuern in der Schweiz

Wer in die Schweiz auswandern will und dort Geld verdienen möchte, sollte sich im Vorfeld über die anfallenden Steuern in der Schweiz informieren. In diesem Beitrag erfährst

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FAQ Arbeiten in der Schweiz

Die gängigen Arbeitszeiten in der Schweiz sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

In der Schweiz gibt es unter anderem unbefristete Arbeitsverträge, befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeitsverträge und Praktikantenverträge.

In der Schweiz gibt es eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird. Arbeitslose erhalten eine finanzielle Unterstützung, solange sie arbeitslos sind und sich um eine neue Stelle bemühen.

In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen gibt es in einigen Branchen und Regionen Tarifverträge, die einen Mindestlohn festlegen.

In der Schweiz gibt es eine ganze Reihe von Sozialversicherungen, wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen dabei die Beiträge zu diesen Versicherungen.

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Ratgeber Arbeiten in der Schweiz

Weitere Informationen zum Thema Arbeiten in der Schweiz findest du in unserem Ratgeber.

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