Der Schweizer Arbeitsmarkt ist stabil und die Arbeitslosenquote niedrig. Job- und Karrierewechsel sind ebenso üblich wie Teilzeitjobs. Als EU-Bürger brauchen Sie in der Schweiz keine Arbeitsbewilligung. Dank des bilateralen Abkommens kann jeder Deutsche in der Schweiz eine Stelle suchen und über einen Arbeitsvertrag eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Tiefe Kapitalkosten, Währungsstabilität, solide Kaufkraft, moderate Steuerbelastungen, ein föderalstaatliches System sowie wirtschaftliche und politische Stabilität garantieren eine hohe Investitionssicherheit in der Schweiz.
Obwohl die Schweiz nicht in der EU ist, hat sie bilaterale Freihandelsabkommen mit allen europäischen Ländern. Diese garantiert den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr.
Die Schweiz zieht qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland an und hält gut ausgebildete Menschen im Inland. Die Schweiz belegt im Global Talent Competitiveness Index von INSEAD den ersten Platz.
Du hast noch keinen Job in Aussicht und suchst noch die passende Stelle, damit du deinen Traum für die Einwanderung realisieren kannst. Wir helfen dir bei deiner Jobsuche und vermitteln dir den Job in der Schweiz der am besten zu dir passt.
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Nach der positiven Überprüfung ermöglichen wir dir die Vorstellung bei der Unternehmung, danach erfolgt nach Einvernehmen mit dir und dem Arbeitgeber der Arbeitsvertrag.
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In der Schweiz sind die Löhne wesentlich höher als in den restlichen EU Staaten. Eins vorweg, vor Abzügen vom Gehalt ist man auch in der schönen Schweiz nicht geschützt. Diese fallen aber wesentlich geringer aus, sodass wesentlich mehr Netto vom Bruttolohn bleibt. Die Berechnung des Nettolohns ist für Einwanderer für den Anfang nicht ganz einfach. Wir zeigen dir die Abzüge mit konkreten Beispielen einer Gehaltsabrechnung.
Diese bildet die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Die minimale AHV-Rente beträgt CHF 1225 und die maximale Rente CHF 2450 pro Monat. Für Ehepaare gilt zusätzlich eine Obergrenze von CHF 3675 für die Summe der beiden Renten. Der Anteil von AHV/IV und EO beträgt 5,3% der Lohnsumme von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wenn Sie keine Beitragsjahre versäumen, erhalten Sie eine volle Rente zwischen der minimalen und maximalen AHV-Rente. Frauen müssen mindestens 43 Beitragsjahre nachweisen (Rentenalter 64), Männer erhalten mit 44 die volle Rente.
Wenn du die Beiträge nicht immer bezahlt hast, erhältst du eine tiefere AHV-Rente.
Wenn dir zum Beispiel ein Beitragsjahr fehlt, wird deine Rente rund 2,3% tiefer ausfallen. Du kannst fehlende Beiträge nachzahlen. Dies ist jedoch nur für Lücken in den letzten fünf Jahren möglich. Beitragslücken, die früher entstanden sind, können nicht mittels Nachzahlungen wettgemacht werden.
Ist ein Teil der 1. Säule. Die Beiträge sind in den 5,3% enthalten. Die IV unterstützt dich bei Berufsunfähigkeit mit Eingliederungsmassnahmen und Renten.
Ist ebenfalls ein Teil der 1. Säule. Die Erwerbsersatzordnung ersetzt Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005 deckt die EO auch den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung) und ab 2021 den Lohnausfall bei einem Vaterschaftsurlaub ab. Die Versicherung ist obligatorisch, Beiträge leisten all jene Personen, die auch an die AHV/IV Beiträge entrichten.
98 Tage (14 Wochen). Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des Lohns, jedoch höchstens 196 Franken pro Tag.
Beträgt 14 Tage bezahlten Urlaub. Die Vaterschaftsentschädigung beträgt 80% des Lohns, jedoch maximal 196 Franken pro Tag.
Entwickelt, um Eltern teilweise für die Kosten der Erziehung ihrer Kinder zu entschädigen. Dazu gehören Kinder- und Ausbildungszulagen sowie Geburts- und Adoptionszulagen, die von einzelnen Kantonen eingeführt wurden.
Nach dem Bundesfamilienzulagengesetz (FamZG; gültig ab 1. Januar 2009) erhält jedes Kind in allen Bundesländern monatlich mindestens folgende Zulagen:
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische Sozialversicherung in der Schweiz.
Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber müssen ALV-Beiträge entrichten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte der Beiträge. Beide zahlen 1,1% des Bruttogehalts.
Wer mindestens 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeitet, ist sowohl für Berufs- als auch für Nichtberufsunfälle versicherungspflichtig. Die NBUV-Prämien werden vom Arbeitnehmer getragen: Der Arbeitgeber zahlt die Prämie und die Prämie für die Arbeitsunfallversicherung zu Beginn des Jahres und zieht dann jeden Monat den NBUV-Anteil vom Gehalt des Arbeitnehmers ab. Der Abzug beträgt in der Regel 1-3% des Bruttogehalts.
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge im Schweizer Vorsorgesystem. Zusammen mit der staatlichen Vorsorge (erste Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule) soll der Lebensstandard auch nach der Pensionierung gesichert werden.
Einzahlung in die 2. Säule
Der Arbeitgeber kümmert sich um den Anschluss an eine Pensionskasse. Er bezahlt die BVG-Beiträge für seine Angestellten direkt dort ein. Dabei zieht er den Arbeitnehmenden einen monatlichen Betrag direkt vom Lohn ab. Im BVG wird verlangt, dass der Arbeitgeber für mindestens die Hälfte der Prämien aufkommen muss. Das bedeutet, dass er den Betrag, den er den Angestellten für die BVG-Vorsorge jeden Monat abzieht, in doppelter Höhe an die Pensionskasse einzahlt.
Die Beträge, die Arbeitnehmende monatlich an die Pensionskasse entrichten müssen, sind im Rahmengesetz BVG wie folgt definiert:
Alterskategorie | Sparbetrag |
25–34 | 7% |
35–44 | 10% |
45–54 | 15% |
55–64/65 | 18% |
Die 1. und 2. Säule decken rund 60% des letzten Einkommens ab. Dies natürlich bei lückenlosen Beitragsjahren. Als Einwanderer ist es wichtiger, private Regelungen zu haben. Die dritte Säule hilft, diese Einkommenslücke weitgehend zu verringern. Sie soll es Ihnen ermöglichen, Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter nach der Pensionierung fortzusetzen. Die dritte Säule bietet Ihnen Lösungen zur finanziellen Absicherung bei Invalidität und Tod. Auch die Verzinsung Ihrer Sparbeiträge liegt deutlich über den gesetzlichen Vorgaben für die 2. Säule (Pensionskasse).
Eine weitere Besonderheit der dritten Säule: Sie wird von Bund und Kantonen steuerlich gefördert, was eine Steuerersparnis von jährlich bis zu CHF 2000 ausmachen kann.
Gerne zeigen wir dir deine persönliche Vorsorgelösung auf.
Summe der Abzüge
AHV/IV/EO-Beitrag
ALV-Beitrag
NBU-Beitrag
KTG-Beitrag
Pensionskasse
Quellensteuer
1`160 CHF
344.50 CHF
71.50 CHF
93.60 CHF
29.15 CHF
354.10 CHF
267.15 CHF
Summe der Abzüge
AHV/IV/EO-Beitrag
ALV-Beitrag
NBU-Beitrag
KTG-Beitrag
Pensionskasse
Quellensteuer
1`729 CHF
344.50 CHF
71.50 CHF
93.10 CHF
29.25 CHF
354.10 CHF
836.55 CHF
QUELLENSTEUER
Alle ausländischen, in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis C) haben und weniger als 120 000 Franken im Jahr verdienen.
Am Ausland wohnhafte Personen, die in der Schweiz ein Erwerbseinkommen erzielen
(z. B. Grenzgängerinnen, Wochenaufenthalter, Referentinnen, Sportler, Künstlerinnen)
Dein Arbeitgeber zieht monatlich den geschuldeten Steuerbetrag von deinem Lohn ab. Erhältst du Leistungen von einer Versicherung oder Pensionskasse, so wird der Betrag von den Leistungen abgezogen. Der abgezogene Betrag wird der kantonalen Steuerverwaltung überwiesen. Er umfasst die Einkommenssteuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde. Wenn du an der Quelle besteuert wirst, musst du keine Steuererklärung ausfüllen.
Die Quellentarife sind kantonal unterschiedlich. Mehr erfährst du bei der für dich zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.
Die gängigen Arbeitszeiten in der Schweiz sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
In der Schweiz gibt es unter anderem unbefristete Arbeitsverträge, befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeitsverträge und Praktikantenverträge.
In der Schweiz gibt es eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird. Arbeitslose erhalten eine finanzielle Unterstützung, solange sie arbeitslos sind und sich um eine neue Stelle bemühen.
In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen gibt es in einigen Branchen und Regionen Tarifverträge, die einen Mindestlohn festlegen.
In der Schweiz gibt es eine ganze Reihe von Sozialversicherungen, wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen dabei die Beiträge zu diesen Versicherungen.