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Krankenversicherung Schweiz

Berater Einwandern Schweiz
Eric John
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Wie funktioniert die Krankenversicherung in der Schweiz

In der Schweiz ist die Krankenversicherung für alle Personen mit Wohnsitz obligatorisch. Das bedeutet: Jeder, der hier lebt oder neu einwandert, muss sich innerhalb von drei Monaten bei einer anerkannten Krankenkasse anmelden.

Die Versicherung besteht grundsätzlich aus zwei Teilen:

  • Grundversicherung (obligatorisch): Deckt medizinisch notwendige Behandlungen, Arztbesuche, Medikamente und Spitalaufenthalte.

  • Zusatzversicherung (freiwillig): Ergänzt den Basisschutz um Leistungen wie Privatspital, alternative Heilmethoden oder Zahnbehandlungen.

Die Prämien variieren je nach Wohnort, Franchise und gewähltem Versicherungsmodell. Als zertifizierte, unabhängige Berater helfen wir dir gerne, das für dich passende Modell zu finden – transparent und unverbindlich.

Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung Schweiz: So funktioniert das System

Leistungen der Grundversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz auch Grundversicherung oder OKP genannt ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt die medizinische Grundversorgung sicher.

Folgende Leistungen sind gedeckt:

  • Arztbesuche und ambulante Behandlungen

  • Medikamente gemäss der Spezialitätenliste (SL)

  • Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung

  • Mutterschaftsleistungen (ohne Franchise/Selbstbehalt)

  • Notfallbehandlungen im Ausland (in begrenztem Umfang)

Die Leistungen sind bei allen Krankenkassen gesetzlich gleich. Unterschiede bestehen nur bei den Prämien, der Franchise und dem gewählten Versicherungsmodell.

⚠️ Versicherte müssen sich an den Kosten beteiligen – mit einer jährlichen Franchise (zwischen CHF 300–2.500) und einem 10 % Selbstbehalt auf die darüber hinausgehenden Kosten (bis max. CHF 700 pro Jahr bei Erwachsenen).

Zusatzversicherungen in der Schweiz

Mit einer Zusatzversicherung kannst du die Grundversicherung um zusätzliche Leistungen erweitern – je nach Lebensstil und Bedarf.

Typische Leistungen einer Zusatzversicherung:

  • Behandlung in der Privat- oder Halbprivatabteilung eines Spitals

  • Erstattungen für Zahnbehandlungen, Brillen und Kontaktlinsen

  • Komplementärmedizin (z. B. Homöopathie, Osteopathie)

  • Beiträge für Fitness-Abos, Impfungen oder Check-ups

  • Erweiterter Reiseschutz im Ausland

Wichtig zu wissen: Zusatzversicherungen sind freiwillig, setzen aber häufig eine Gesundheitsprüfung voraus. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu vergleichen – besonders für Familien oder Vielreisende.

💡 Unser Tipp: Wer jung und gesund ist, sollte Zusatzversicherungen frühzeitig abschließen – später kann es schwierig werden.

Die Krankenversicherung in der Schweiz ist ein wichtiger Aspekt des Gesundheitssystems. Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen in der Schweiz: die obligatorische Grundversicherung und die freiwillige Krankenversicherung. Die ist für alle Einwohner obligatorisch und bietet einen grundlegenden Schutz. Die Zusatzkrankenversicherung bietet hingegen zusätzliche Leistungen und ist freiwillig.

Die obligatorische Krankenversicherung deckt die Kosten für medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte ab. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Leistungen für chronisch Kranke und Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Höhe der Prämien für die obligatorische Krankenversicherung wird jährlich neu berechnet und ist abhängig von Alter, Einkommen und Gesundheitszustand.

Die freiwillige Krankenversicherung hingegen bietet zusätzliche Leistungen wie z.B. private Zimmer im Krankenhaus, alternative Heilmethoden und Zuschüsse zu Brillen und Zahnbehandlungen. Die Prämien für die Grundversicherung sind höher als die für die Zusatzversicherung, aber auch die Leistungen sind umfassender.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Krankenversicherung in der Schweiz auch die medizinische Behandlung im Ausland deckt, solange es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung dreht.

Was kostet die Krankenversicherung in der Schweiz?

In der Schweiz hängt die Höhe deiner Krankenkassenprämie nicht vom Einkommen ab – sondern von drei Hauptfaktoren:

  • Deinem Wohnort: In Städten wie Zürich oder Genf sind die Prämien oft höher als auf dem Land.

  • Deinem Alter: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zahlen deutlich weniger.

  • Dem gewählten Versicherungsmodell & Franchise: Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie.

Beispielhafte Monatsprämien (2025, Grundversicherung)
Wohnort 26-jährige Person, Standardmodell Hausarztmodell mit hoher Franchise
Zürich CHF 380 CHF 280
Basel CHF 370 CHF 270
Bern CHF 350 CHF 250

💡 Tipp: Mit dem richtigen Modell und einer angepassten Franchise lassen sich jährlich mehrere Hundert Franken sparen.

Wer kontrolliert die Prämien?

Die Krankenkassen legen ihre Prämien jährlich neu fest – basierend auf erwarteten Gesundheitskosten, Verwaltungsausgaben und Rückstellungen.
Bevor diese Prämien gültig werden, müssen sie vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden. Das BAG prüft, ob die Prämien kostendeckend, aber nicht überhöht sind.

Prämien und Beiträge: Wie sie berechnet werden

In der Schweiz wird die Höhe der Versicherungsprämie unabhängig vom Einkommen festgelegt. Sie variiert je nach Versicherung, Wohnort und gewähltem Versicherungsmodell. Die Versicherer berechnen die Prämien basierend auf einer Vorausschätzung der Leistungen, Versichertenfluktuation, Risikoausgleich, Solvenz und den Verwaltungskosten.

Das Bundesamt für Gesundheit muss die von Versicherern in der Schweiz berechneten Gesundheitsprämien genehmigen. Während des Genehmigungsprozesses für Prämien stellt das BAG sicher, dass die Prämien die Kosten decken, diese aber nicht unverhältnismässig überschreiten oder zu überhöhten Reserven führen.

Wir beraten dich bei der Wahl der richtigen Grundversicherung

Wir als zertifizierte unabhängige Versicherungsberater beraten dich gerne kostenfrei bei der Wahl der Grundversicherung.

Dein Ansprechpartner

Eric John

Einwandern Schweiz

Berater Einwandern Schweiz
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Krankenversicherung für Grenzgänger und EU-/EFTA-Bürger

Wenn du aus Deutschland oder einem EU-/EFTA-Staat in die Schweiz ziehst oder dort arbeitest, gelten besondere Regeln für die Krankenversicherung.

Für Einwanderer mit Wohnsitz in der Schweiz:

  • Du musst dich innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung bei der Gemeinde bei einer Schweizer Krankenkasse versichern.

  • Die Versicherungspflicht gilt ab dem Tag deiner Anmeldung – rückwirkend.

Für Grenzgänger (in CH arbeitend, Wohnsitz in DE oder EU):

  • Du hast oft ein Optionsrecht: Du kannst wählen, ob du dich in der Schweiz oder im Heimatland versichern möchtest.

  • Diese Entscheidung muss formell beantragt und mit Nachweisen belegt werden.

  • Eine Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht ist nicht rückgängig zu machen.

Für Kurzzeitangestellte (unter 3 Monate in CH):

  • Auch bei einem Einsatz unter 90 Tagen im Jahr besteht Krankenversicherungspflicht, wenn kein gleichwertiger Schutz im Herkunftsland besteht.

  • Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten darüber aufzuklären.

🔎 Mehr zu Sonderfällen und Optionen findest du im separaten Ratgeber:
👉 Grenzgänger Krankenversicherung Schweiz 2025

Grenzgänger und Personen aus EU/EFTA-Staaten können ein Optionsrecht in Anspruch nehmen, um sich von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht zu befreien. Dieses Recht kann jedoch nur mittels eines formellen Antrags wahrgenommen werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre kurzzeitigen Arbeitnehmer aus EU-/EFTA-Staaten über die Krankenversicherungspflicht in der Schweiz aufzuklären, da diese Arbeitnehmer sich nicht bei der Gemeinde anmelden müssen. Arbeitnehmer aus EU-/EFTA-Staaten, die bis zu drei Monate pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten, müssen sich krankenversichern, sofern sie keinen gleichwertigen Schutz durch eine ausländische Grenzgänger Krankenversicherung nachweisen können. 

Wenn du neu in die Schweiz ziehst, hast du grundsätzlich drei Monate Zeit, um dich bei einer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung anzumelden. Diese Frist beginnt ab dem Tag, an dem du dich in der Schweiz anmeldest

Krankenversicherung Schweiz vs. Deutschland: Ein direkter Vergleich

Wer aus Deutschland in die Schweiz zieht oder dort arbeitet, stellt schnell fest: Das Krankenversicherungssystem unterscheidet sich in vielen Punkten deutlich. Während in Deutschland zwischen gesetzlicher und privater Versicherung gewählt wird, gibt es in der Schweiz ein einheitliches Modell mit individueller Prämienberechnung. Die folgende Übersicht zeigt dir die wichtigsten Unterschiede:

Merkmal Schweiz Deutschland
Versicherungspflicht Ja, für alle mit Wohnsitz in der Schweiz Ja, gesetzlich vorgeschrieben
Systemstruktur Einheitliche Grundversicherung (KVG), ergänzt durch Zusatz GKV (gesetzlich) oder PKV (privat) wählbar
Prämienhöhe Unabhängig vom Einkommen, abhängig von Alter, Wohnort, Modell Einkommensabhängiger Beitragssatz (GKV)
Selbstbehalt & Franchise Franchise (mind. CHF 300) + 10 % Selbstbehalt (max. CHF 700) Zuzahlungen bei GKV, Selbstbeteiligung bei PKV
Familienversicherung Keine, jedes Mitglied separat versichert Kostenlos für Ehepartner/Kinder in der GKV (bei Voraussetzungen)
Zahnbehandlungen Meist nur über Zusatzversicherung gedeckt Eingeschränkt über GKV, besser über Zusatzversicherung
Alternative Heilmethoden Nur über Zusatzversicherung versichert Eingeschränkt in GKV, oft über Zusatzversicherung
Freie Arztwahl Ja, je nach Modell eingeschränkt oder frei In GKV meist freie Arztwahl, in PKV je nach Tarif
Spitalwahl Nur mit Zusatzversicherung freie Spitalwahl Frei wählbar (GKV eingeschränkt bei Notfällen)

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Checkliste: Krankenversicherung Schweiz – Das musst du beachten

  • Anmeldungspflicht: Innerhalb von 3 Monaten nach Einreise versichern.
  • Grundversicherung auswählen: Angebote vergleichen – gleiche Leistungen, unterschiedliche Prämien.
  • Zusatzversicherung frühzeitig prüfen: Gesundheitsprüfung beachten.
  • Wohnort berücksichtigen: Prämien variieren regional stark.
  • Franchise bewusst wählen: Je höher, desto günstiger die Prämie – aber mehr Eigenbeteiligung.
  • Unabhängige Beratung nutzen: Kostenlose Hilfe beim Vergleich & Abschluss.
  • Kündigungsfristen beachten: Wechsel bis zum 30. November möglich.
  • Versicherungsmodell vergleichen: Standard, Hausarzt, HMO oder Telmed?

Versicherungsmodelle im Überblick

In der Schweiz kannst du zwischen verschiedenen Versicherungsmodellen wählen – abhängig davon, wie viel Flexibilität du bei der Arztwahl möchtest und wie hoch deine Prämie sein darf.

Modell Arztwahl Rabatt Besonderheit
Standard Frei Kein Max. Flexibilität bei der Arztwahl
Hausarzt Fester Hausarzt 10–20 % Immer zuerst zum gewählten Hausarzt
HMO HMO-Praxis bis 25 % Behandlung über Gesundheitsnetzwerk
Telmed Telefonberatung 10–20 % Erst medizinische Hotline kontaktieren

💡 Tipp: Viele Versicherte sparen mit einem Wechsel auf ein alternatives Modell jährlich mehrere
hundert Franken – ohne auf wichtige Leistungen zu verzichten.

Krankenkasse wechseln in der Schweiz

Ein Wechsel der Grundversicherung ist in der Schweiz einmal pro Jahr möglich – und kann dir im Schnitt bis zu CHF 368 jährlich sparen. Wichtig ist dabei die richtige Frist und Vorgehensweise:

Kündigungsfrist für Grundversicherung: 30. November

  • Kündigung schriftlich per Einschreiben oder A-Post Plus

  • Neue Kasse muss bestätigt sein, bevor alte endet

Franchise-Änderung:

  • Reduktion: Bis 30.11. mitteilen

  • Erhöhung: Bis 31.12. möglich

Krankenkasse Schweiz Vergleich

Der Versicherte kann seine Grunddeckung ändern. Dazu musst du deinen Versicherungsschutz innerhalb eines Monats vor Inkrafttreten der neuen Prämien kündigen. Kündigungen müssen bis spätestens 30.11. während der Öffnungszeiten bei der Vorkasse eingehen. Eine schriftliche Kündigung per Einschreiben oder „A-Post Plus“ wird bis zum 15.11. empfohlen.

Gleichzeitig muss der Versicherte bei einer anderen Krankenkasse angemeldet sein. Vor dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse muss bei der neuen Krankenkasse kein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Eine Beitrittserklärung zu einer neuen Krankenkasse erfolgt in der Regel über das Beitrittsformular.

Der Versicherte kann die Selbstbeteiligung ändern. Die erforderliche niedrigere Selbstbeteiligung ist der Krankenkasse bis zum 30.11. schriftlich mitzuteilen. Höhere Selbstbehalte können durch schriftliche Mitteilung bis zum 31.12. gewählt werden.

Wir beraten dich bei der Wahl der richtigen Grundversicherung

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Krankentaggeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

In der Schweiz muss ein Arbeitgeber den Lohn bei Erkrankung eines Arbeitnehmers nur dann weiterbezahlen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate vereinbart wurde. Im ersten Dienstjahr besteht die gesetzliche Pflicht zur Lohnfortzahlung in der Schweiz für drei Wochen und verlängert sich angemessen für die nachfolgenden Jahre.

Arbeitgeber haben keine gesetzliche Pflicht zur Krankentaggeldversicherung für ihre Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag festlegen, für wie lange der Lohn im Krankheitsfall fortgezahlt wird. Viele Arbeitgeber in der Schweiz bieten dennoch freiwillig eine kollektive Krankentaggeldversicherung an, die bei Krankheit 80% des Lohnes für bis zu 720 Tage sichert.

Die Beiträge zur Krankentaggeldversicherung können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam getragen werden. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass ein Anspruch auf Krankentagegeld mit dem Ausscheiden aus der Firma erlischt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer betrieblichen Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz versichert ist.

Zahnzusatzversicherung

Die Grundversicherung in der Schweiz deckt zahnärztliche Behandlungen in der Regel nur in Ausnahmefällen, etwa bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder als Folge einer anderen schweren Krankheit. Routinebehandlungen, wie Zahnreinigungen, Füllungen, Kronen oder kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene, müssen selbst bezahlt werden.

Um sich vor diesen teilweise hohen Kosten zu schützen, entscheiden sich viele in der Schweiz lebende Personen für eine Zahnzusatzversicherung.

Diese deckt je nach Tarif Leistungen wie Zahnprophylaxe, Parodontosebehandlung, Implantate, Kieferorthopädie oder hochwertigen Zahnersatz ab. Gerade für Familien mit Kindern oder Personen mit bekannten Zahnproblemen kann eine solche Zusatzversicherung langfristig erhebliche finanzielle Entlastung bringen.

Mehr Details zu Leistungen, Kosten und Tipps zur Auswahl findest du in unserem ausführlichen Beitrag: Zahnzusatzversicherung Schweiz

Unfallversicherung

Arbeitnehmer in der Schweiz sind automatisch über ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Diese Versicherung wird durch das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) geregelt. Die Unfallversicherung deckt Heilungskosten, Taggelder, Invalidenrenten und im Todesfall Leistungen an die Hinterbliebenen.

  • Heilungskosten: Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung nach einem Unfall. Dazu gehören Arztbesuche, Medikamente, chirurgische Eingriffe, Hospitalisierung sowie Rehabilitation.
  • Taggelder: Wenn eine verunfallte Person aufgrund ihrer Verletzungen nicht arbeiten kann, zahlt die Unfallversicherung ein Taggeld aus, das in der Regel 80% des Einkommens beträgt.
  • Invalidenrente: Bei bleibenden gesundheitlichen Schäden nach einem Unfall kann die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente haben.
  • Leistungen im Todesfall: Im Falle des Todes der versicherten Person aufgrund eines Unfalls sieht die Unfallversicherung Leistungen für die Hinterbliebenen vor.

FAQ: Häufige Fragen zur Krankenversicherung in der Schweiz

Ist die Krankenversicherung in der Schweiz wirklich verpflichtend?

Ja, die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Jeder, der in der Schweiz wohnt oder hierher zieht, muss sich innerhalb von drei Monaten bei einer anerkannten Krankenkasse versichern.

Verpasst du die Frist, wird die Versicherung rückwirkend ab dem Datum deiner Wohnsitznahme abgeschlossen – mit einem möglichen Prämienzuschlag. Melde dich daher rechtzeitig bei einer Krankenkasse oder lass dich kostenlos beraten.

Vergleiche jährlich die Prämien und Versicherungsmodelle (z. B. Hausarztmodell, HMO, Telmed). Unterschiede von mehreren hundert Franken im Jahr sind möglich. Mit unserem Vergleichsrechner und Eric John als Berater helfen wir dir dabei.

Die Grundversicherung deckt alle medizinisch notwendigen Leistungen ab – sie ist gesetzlich geregelt und bei allen Anbietern identisch. Zusatzversicherungen sind freiwillig und bieten zusätzlichen Schutz, z. B. für Spitalwahl, Zahnbehandlungen oder alternative Medizin.

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