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Krankenversicherung Schweiz

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Eric John
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Leitfaden zur Krankenversicherung Schweiz 2024

Wie funktioniert die Krankenversicherung in der Schweiz und was muss man beachten? Wir bieten dir als zertifizierte unabhängige Versicherungsberater einen direkten Einblick in das Schweizer Versicherungssystem, erläutern die Pflichten, zeigen wie Prämien zusammengesetzt sind und helfen dir die passende Krankenversicherung Schweiz für deine Bedürfnisse zu finden.

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Schweiz Krankenversicherung: Der Überblick

Die Krankenversicherung in der Schweiz ist ein wichtiger Aspekt des Gesundheitssystems. Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen in der Schweiz: die obligatorische Krankenversicherung und die freiwillige Krankenversicherung. Die ist für alle Einwohner obligatorisch und bietet einen grundlegenden Schutz. Die Zusatzkrankenversicherung bietet hingegen zusätzliche Leistungen und ist freiwillig.

Die obligatorische Krankenversicherung deckt die Kosten für medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte ab. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Leistungen für chronisch Kranke und Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Höhe der Prämien für die obligatorische Krankenversicherung wird jährlich neu berechnet und ist abhängig von Alter, Einkommen und Gesundheitszustand.

Die freiwillige Krankenversicherung hingegen bietet zusätzliche Leistungen wie z.B. private Zimmer im Krankenhaus, alternative Heilmethoden und Zuschüsse zu Brillen und Zahnbehandlungen. Die Prämien für die Grundversicherung sind höher als die für die Zusatzversicherung, aber auch die Leistungen sind umfassender.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Krankenversicherung in der Schweiz auch die medizinische Behandlung im Ausland deckt, solange es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung dreht.

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Leistungen der Grundversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz deckt die Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Sie ist für alle Einwohner obligatorisch. Die Leistungen umfassen:

  • medizinische Dienste

  • Behandlungen im Krankenhaus

  • Mutterschaftsversorgung

  • Kostenübernahme neuer Gesundheitsdienstleistungen und Versorgung.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich die Versicherten an den Kosten beteiligen müssen. Dies geschieht durch eine jährliche Franchise und einen Selbstbehalt von 10% im Krankenversicherungssystem.

Zusatzversicherungen: Wichtige Ergänzungen

Zusätzlich zur obligatorischen Grundversicherung werden in der Schweiz auch Zusatzversicherungen angeboten. Diese gehen über die Pflichtleistungen der Grundversicherung hinaus und werden in ambulante und Spital-Zusatzversicherungen unterteilt. Eine solche Zusatzversicherung bietet Erstattungen für Zusatzleistungen, wie bestimmte Komfortdienste im Krankenhaus oder Komplementärmedizin und Beiträge für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Prämien und Beiträge: Wie sie berechnet werden

In der Schweiz wird die Höhe der Versicherungsprämie unabhängig vom Einkommen festgelegt. Sie variiert je nach Versicherung, Wohnort und gewähltem Versicherungsmodell. Die Versicherer berechnen die Prämien basierend auf einer Vorausschätzung der Leistungen, Versichertenfluktuation, Risikoausgleich, Solvenz und den Verwaltungskosten.

Das Bundesamt für Gesundheit muss die von Versicherern in der Schweiz berechneten Gesundheitsprämien genehmigen. Während des Genehmigungsprozesses für Prämien stellt das BAG sicher, dass die Prämien die Kosten decken, diese aber nicht unverhältnismässig überschreiten oder zu überhöhten Reserven führen.

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Krankenversicherung für Grenzgänger und EU/EFTA-Bürger

Grenzgänger und Personen aus EU/EFTA-Staaten können ein Optionsrecht in Anspruch nehmen, um sich von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht zu befreien. Dieses Recht kann jedoch nur mittels eines formellen Antrags wahrgenommen werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre kurzzeitigen Arbeitnehmer aus EU-/EFTA-Staaten über die Krankenversicherungspflicht in der Schweiz aufzuklären, da diese Arbeitnehmer sich nicht bei der Gemeinde anmelden müssen. Arbeitnehmer aus EU-/EFTA-Staaten, die bis zu drei Monate pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten, müssen sich krankenversichern, sofern sie keinen gleichwertigen Schutz durch eine ausländische Krankenversicherung nachweisen können. 

Wenn du neu in die Schweiz ziehst, hast du grundsätzlich drei Monate Zeit, um dich bei einer Krankenkasse für die obligatorische Grundversicherung anzumelden. Diese Frist beginnt ab dem Tag, an dem du dich in der Schweiz anmeldest

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Sparen mit einem Wechsel der Krankenversicherung Schweiz

Mit einem Wechsel der Grundversicherung sparst du im Durchschnitt 368 CHF pro Person und pro Jahr.

Der Versicherte kann seine Grunddeckung ändern. Dazu musst du deinen Versicherungsschutz innerhalb eines Monats vor Inkrafttreten der neuen Prämien kündigen. Kündigungen müssen bis spätestens 30.11. während der Öffnungszeiten bei der Vorkasse eingehen. Eine schriftliche Kündigung per Einschreiben oder „A-Post Plus“ wird bis zum 15.11. empfohlen. Gleichzeitig muss der Versicherte bei einer anderen Krankenkasse angemeldet sein. Vor dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse muss bei der neuen Krankenkasse kein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Eine Beitrittserklärung zu einer neuen Krankenkasse erfolgt in der Regel über das Beitrittsformular.

Der Versicherte kann die Selbstbeteiligung ändern. Die erforderliche niedrigere Selbstbeteiligung ist der Krankenkasse bis zum 30.11. schriftlich mitzuteilen. Höhere Selbstbehalte können durch schriftliche Mitteilung bis zum 31.12. gewählt werden.

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Krankentaggeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

In der Schweiz muss ein Arbeitgeber den Lohn bei Erkrankung eines Arbeitnehmers nur dann weiterbezahlen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate vereinbart wurde. Im ersten Dienstjahr besteht die gesetzliche Pflicht zur Lohnfortzahlung in der Schweiz für drei Wochen und verlängert sich angemessen für die nachfolgenden Jahre.

Arbeitgeber haben keine gesetzliche Pflicht zur Krankentaggeldversicherung für ihre Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag festlegen, für wie lange der Lohn im Krankheitsfall fortgezahlt wird. Viele Arbeitgeber in der Schweiz bieten dennoch freiwillig eine kollektive Krankentaggeldversicherung an, die bei Krankheit 80% des Lohnes für bis zu 720 Tage sichert.

Die Beiträge zur Krankentaggeldversicherung können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam getragen werden. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass ein Anspruch auf Krankentagegeld mit dem Ausscheiden aus der Firma erlischt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer betrieblichen Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz versichert ist.

Unfallversicherung

Arbeitnehmer in der Schweiz sind automatisch über ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Diese Versicherung wird durch das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) geregelt. Die Unfallversicherung deckt Heilungskosten, Taggelder, Invalidenrenten und im Todesfall Leistungen an die Hinterbliebenen.

  • Heilungskosten: Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung nach einem Unfall. Dazu gehören Arztbesuche, Medikamente, chirurgische Eingriffe, Hospitalisierung sowie Rehabilitation.
  • Taggelder: Wenn eine verunfallte Person aufgrund ihrer Verletzungen nicht arbeiten kann, zahlt die Unfallversicherung ein Taggeld aus, das in der Regel 80% des Einkommens beträgt.
  • Invalidenrente: Bei bleibenden gesundheitlichen Schäden nach einem Unfall kann die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente haben.
  • Leistungen im Todesfall: Im Falle des Todes der versicherten Person aufgrund eines Unfalls sieht die Unfallversicherung Leistungen für die Hinterbliebenen vor.

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