In diesem Artikel werden wir uns damit beschäftigen, wie das Anerkennungsverfahren für Pflegekräfte abläuft, welche Vorteile es mit sich bringt und wo es noch Hürden gibt. Zudem werfen wir einen Blick auf den rechtlichen Rahmen.
Wer regelt die Anerkennung von Pflegekräften in der Schweiz?
Die Anerkennung von ausländischen Pflegekräften in der Schweiz ist nicht nur eine Frage der Nachfrage und des Angebots, sondern auch eine rechtliche Angelegenheit. Es gibt klare gesetzliche Grundlagen und Verfahren, die sicherstellen, dass die Qualifikationen und Fähigkeiten von Pflegekräften, die aus dem Ausland kommen, den schweizerischen Standards entsprechen.
Gesetzliche Grundlagen für die Anerkennung
In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen (kurz: Anerkennungsgesetz) die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen. Dieses Gesetz legt fest, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein ausländischer Abschluss in der Schweiz anerkannt wird. Es berücksichtigt sowohl formale Bildungsabschlüsse als auch berufliche Qualifikationen.
Für die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig. Dieses arbeitet eng mit den kantonalen Anerkennungsstellen zusammen, da die Gesundheitsberufe in der Schweiz kantonal geregelt sind. Das bedeutet, dass je nach Kanton unterschiedliche Anforderungen und Verfahren gelten können.
Es gibt auch verschiedene Berufsverbände und Organisationen, wie beispielsweise den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), die bei der Integration und Weiterbildung von ausländischen Pflegekräften eine wichtige Rolle spielen.
Anerkennung der deutschen Krankenpflegeausbildung über das rote Kreuz
In der Schweiz wird die dreijährige Krankenpflegeausbildung aus Deutschland ohne Schwierigkeiten akzeptiert. Hier nennt man diesen Beruf „Diplomierte Pflegefachfrau“ oder „Diplomierter Pflegefachmann“. Wenn es um die Anerkennung geht, ist das Schweizerische Rote Kreuz die richtige Anlaufstelle. Mehr Infos findest du auf ihrer Webseite: www.redcross.ch. Für diesen Anerkennungsprozess fallen Gebühren von 730.00 CHF an. Aber bevor du in der Schweiz arbeitest, musst du normalerweise keine vorherige Anerkennung einholen.
Weitere Auskunft über die Anerkennung von Pflegeberufen in der Schweiz
An welche Einrichtung du dich wenden musst, wenn du deinen Pflegeberuf in der Schweiz anerkennen lassen willst, erfährst du unter anderem auf dieser Seite: