Wohnen in der Schweiz

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Falls dir die Wohnungssuche in der Schweiz nicht möglich ist, kannst du die Suche uns übergeben. Wir lernen dich kennen und besprechen mit dir deine Voraussetzungen für deine zukünftige Wohnung.

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Beratung Wohnen Schweiz

Bei der Rubrik Umzug haben wir die wichtigsten Eckpunkte zu den Kantonen aufgezeigt. Hier begleiten wir dich bei der Suche zur passenden Wohnung in deinem Wunschkanton. In Städten wie Zürich, Genf oder Thun kann die Wohnungssuche Schweiz zur Herausforderung werden. Wie du trotzdem deinen Traum vom Wohnen in der Schweiz erfüllst, zeigen wir dir.

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Wir sind die einzige Full Service Agentur in der Schweiz für Deutsche, die dir von der Einwanderung Schweiz über die Jobvermittlung bis zur Wohnungssuche alles kostenfrei anbietet.

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Was benötige ich, um eine Wohnung in der Schweiz zu mieten?

Wichtig ist, rechtzeitig mit der Suche zu beginnen. Die Nachfrage ist nämlich in den letzten Jahren sehr gestiegen. In den Gebieten, die stark von Touristen frequentiert werden, sind die Wohnungen auch entsprechend teuer. Das liegt einfach daran, dass hier eine große Nachfrage vorhanden ist.

Du zahlst in diesen Gegenden für eine größere Wohnung schnell 4000 Franken im Monat. In den Gegenden, in denen es nicht so viele Touristen gibt, sind die Preise sehr viel niedriger. 

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Wir als zertifizierte unabhängige Versicherungsberater beraten dich gerne kostenfrei bei der Wahl der Grundversicherung.

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Der Mietvertrag in der Schweiz

Du hast deine neue Wohnung gefunden? Glückwunsch! Kurz nach der Zusage liegt der Vertrag im Briefkasten. Ausser dem Vertrag kommen im gleichen Kuvert noch viele weitere Dokumente. Was steht da eigentlich drin? Musst du alles verstehen? Hier zeigen wir dir, wo sich ein genauer Blick lohnt.

Ist deine Freude gross? Kann dir gerade alles nicht schnell genug gehen? Bewahre dir trotzdem noch für einen Moment die Geduld. Wenn du unterschreibst, dann gilt der Vertrag.

Manche Vermieter benutzen vorgedruckte Formulare und vergessen, Details auszufüllen. Andere Vermieter machen Fehler beim Copy-and-Paste. Oft sind einzelne Klauseln ungültig. Manchmal sind sie auch gezielt so formuliert, dass dies zu deinem Nachteil ist.

Auf diese Punkte solltest du besonders achten:

In deinem Vertrag steht der Mietzins. Diese Summe zahlst du ab dem Einzug für deine neue Wohnung. Ist das wirklich der Betrag, den du vereinbart hast – oder der, welcher im Inserat stand? Prüfe dies als Erstes.

Schaue nicht nur auf diese Zahl. Achte ausserdem auf drei weitere Angaben. Diese bestimmen, wie stark sich deine Miete im Laufe der Zeit verändern kann:

  • Referenzzinssatz
  • Landesindex der Konsumentenpreise
  • Mietzinsvorbehalt

Heizung, Warmwasser, Treppenhausreinigung: Soll der Vermieter künftig Nebenkosten nach Verbrauch abrechnen, muss er die einzelnen Ausgaben angeben. Alles, was nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt ist, ist in der Miete enthalten.

Je kürzer die Aufzählung ist, desto besser ist das für dich als Mieter: Dann ist das Meiste bereits mit der Miete bezahlt. Ist die Aufzählung lang, dann musst du dich jedes Jahr auf eine detaillierte Abrechnung gefasst machen – und allfällige Nachforderungen. Wirklich stutzig musst du eigentlich nur werden, wenn hier Leistungen stehen, die du nicht brauchst. Dann einfach nachfragen.

Die meisten Vermieter verlangen von dir ein Depot. Die Mietkaution soll sicherstellen, dass du deine Pflichten erfüllst. Also die ganze Zeit über deine Miete zahlst und am Ende für allfällige Schäden geradestehst. Höchstens drei Monatsmieten sind erlaubt. Deine Kaution darf der Vermieter nicht mit seinem eigenen Geld mischen. Es muss separat angelegt werden. Normalweise auf einem Sperrkonto bei einer Bank, das auf deinen Namen lautet.

Eine weitere Option ist eine Mietkautionsversicherung: Gegen einen jährlichen Betrag bürgt die Versicherung für deine Mietkaution. Eine solche Versicherung kannst du aber nur abschliessen, wenn der Vermieter dies erlaubt.

Im Mietvertrag ist geregelt, was du in der Wohnung machen darfst und was nicht. Ausserdem gibt es zum Mietvertrag auch noch eine Hausordnung. Stelle sicher, dass du dich grundsätzlich an die Regeln halten kannst. Denn wenn du mehrmals gegen die Regeln verstösst, kann dir der Vermieter kündigen.

Nicht alle Regeln sind allerdings so streng wie sie in manchen Verträgen stehen. An diesen Punkten gehen viele Vermieter zu weit:

Untervermietung: Steht in deinem Vertrag, dass die Untervermietung untersagt ist? Das ist nicht gültig. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Mieter grundsätzlich untervermieten darf. Der Vermieter darf allerdings Auflagen machen. Zum Beispiel, wenn er wissen will, wer zu dir in die Wohnung zieht und wie viel Miete du dafür bekommst.

Tierhaltung: Steht in deinem Vertrag, dass die Tierhaltung verboten ist? So grundsätzlich darf dein Vermieter das nicht. Unproblematische Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche und Zierfische sind trotzdem erlaubt. Grössere Tiere allerdings darf der Vermieter verbieten. Oder verlangen, dass du im Einzelfall seine Bewilligung einholst. Halte dich daran, denn sonst riskierst du die Kündigung.

Manchmal ist laut Vertrag etwas verboten, was gar nicht verboten werden darf. Dann gilt diese Klausel im Vertrag einfach nicht. Das heisst aber nicht, dass dann gar nichts geregelt ist: Stattdessen gilt, was ganz allgemein gesetzlich für diesen Fall vorgesehen ist. Und auf jeden Fall gilt der Rest des Vertrages.

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Bekannt aus

BR

Schweizer Kantone und ihre Daten

Die Schweiz ist ein Land der Mieter. Ende 2020 lebten 4,3 Millionen Haushalte in Mietwohnungen, während 1,4 Millionen Haushalte in ihrem eigenen Zuhause lebten. Voll ausgestattete Küchen sind ein wesentlicher Bestandteil von Schweizer Mietwohnungen. Die meisten Wohnungen sind unterkellert und verfügen über einen Estrich (Dachboden). Im Flur der Wohnung befinden sich Einbauschränke und teilweise ein Reduit (Abstellraum). In neuen Wohnungen hat jeder Mieter eine eigene Waschmaschine und einen Wäschetrockner (Trockner) in der Wohnung. Ansonsten gibt es eine Gemeinschaftswaschküche mit Waschtag oder Terminplaner.

Die Wände in den Wohnungen sind weiss. Natürlich darfst du dies selbstständig farbig streichen. Bei Mietende musst du dies aber wieder weiss streichen. Bei der Wohnungsabgabe prüfst du mit dem Vermieter den Zustand der Wohnung und es wird auf dem Protokoll festgehalten. Du hast nach der Übergabe 14 Tage Zeit weitere Mängel zu melden. Es ist wichtig sich bei der Wohnungsübergabe diese Zeit zu nehmen, da bei der Wohnungsabgabe der Vermieter alles genauestens kontrolliert. Gerade der Punkt Sauberkeit bei der Abgabe ist ein grosser Unterschied zu Deutschland.
Mietverträge werden in der Regel mit einer Mietlaufzeit von mindestens einem Jahr und einer Kündigungsfrist von drei Monaten abgeschlossen. Natürlich kannst du jederzeit einen Nachmieter finden und dem Vermieter vorschlagen.

 

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Eine Wohnung oder ein Haus in der Schweiz kaufen

Neben der Miete ist es natürlich auch möglich, in der Schweiz eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Auch diese finden sich in diversen Immobilienportalen. Es ist aber auch möglich, direkt einen Anbieter anzurufen, wenn du in der Schweiz eine Wohnung zum Kauf suchst.

Das ist persönlicher und macht oft einen besseren Eindruck. Umziehen und Wohnen in der Schweiz ist natürlich immer einfacher, wenn man vor Ort auch den entsprechenden Ansprechpartner hat.

Der Quadratmeter Wohnung in der Schweiz kostet im Durchschnitt 7.000,- Schweizer Franken. Es gibt hier aber regional auch wieder recht große Unterschiede. Die höchsten Preise liegen in Zürich mit durchschnittlich knapp 13.000 Franken pro Quadratmeter. Dabei kommt es natürlich auch hier auf die Lage und Ausstattung der Wohnung/ des Hauses an.

Im Distretto di Leventina in der italienischen Schweiz liegen die Preise hingegen nur bei knapp 3.000,- Schweizer Franken. In den anderen Kantonen werden die Preise zwischen diesen Extremen liegen.

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Schule und Kita

Das schweizerische Bildungssystem ist im europäischen Vergleich gut klassiert. Kita-Plätze sind in der Schweiz gut und gefragt.

Die Schulpflicht dauert elf Jahre. Kinder beginnen in der Regel im Alter von vier Jahren mit der Schulpflicht. 95 % der Schüler absolvieren die Pflichtschule an öffentlichen Schulen in ihrer Wohngemeinde. Etwa 5 % besuchen Privatschulen. Öffentliche Schulen haben eine wichtige integrative Funktion: Kinder unterschiedlicher sozialer, sprachlicher und kultureller Herkunft besuchen dieselbe Schule.

Die Primarstufe, die zwei Jahre Kindergarten bzw. die ersten beiden Jahre der Einstiegsstufe umfasst, dauert acht Jahre. Im Kanton Tessin gibt es zusätzlich zu den obligatorischen zwei Jahren Kindergarten ein fakultatives Jahr für Kinder ab 3 Jahren.

Die Sekundarstufe dauert drei Jahre. Auf der Sekundarstufe lernen die Schüler in allen Fächern oder in einigen Leistungsgruppen. Es gibt verschiedene Organisationsformen (z. B. getrennte Klassen oder gemeinsame Klassen mit niveaugleichem Unterricht in den einzelnen Fächern). Im Tessin dauert die Realschule (Scuola Media) vier Jahre.

Die Unterrichtssprache ist je nach Sprachgebiet Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch, wobei die romanischsprachigen Gemeinden eine besondere Situation kennen. Dem Sprachenlernen kommt in der Schweiz traditionsgemäss eine wichtige Rolle zu. Während der obligatorischen Schulzeit lernen die Schülerinnen und Schüler eine zweite Landessprache und Englisch.

Für die Schulpflicht sind die Länder zuständig. Die Bundesverfassung verpflichtet sie, wichtige Ziele und Strukturen bundesweit zu koordinieren. Die Stadtverwaltung organisiert Schulen. Ein hohes Maß an lokaler Verankerung ermöglicht individuelle Lösungen vor Ort.

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind im Vergleich zu Deutschland höher. Trotz der Kosten zieht es jedoch viele Menschen in die Schweiz, da das Land für seine hohe Lebensqualität und attraktiven Gehälter bekannt ist.

Die allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind relativ hoch. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten für Einzelpersonen betragen etwa 2.470 CHF und beinhalten Ausgaben für:

  • Miete

  • Krankenversicherung

  • Energie

  • öffentlichen Verkehr

  • Essen

  • Haushalt

  • persönliche Bedürfnisse.

Familien haben höhere Lebenshaltungskosten, können diese aber in der Regel durch ihr hohes Einkommen von durchschnittlich 13.677 CHF pro Monat decken.

112   Allgemeiner Notruf
117   Polizei
118   Feuerwehr
144   Sanitäter

114     Krankenwagen
140     Pannendienst
143     Telefonische Seelsorge – Dargebotene Hand
145     Bei Vergiftungen – Toxikologischer Dienst
147     Telefonische Hilfe für Kinder und Jugendliche
1414   Hubschrauberrettungsdienst

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Häufig gestellte Fragen zum Wohnen in der Schweiz

Die Wohnungspreise in der Schweiz sind in der Regel hoch, insbesondere in den großen Städten wie Zürich und Genf. Der Preis variiert jedoch je nach Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung.

In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Wohnungen, wie zum Beispiel Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Wohnungen in Wohnheimen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Wohnung in der Schweiz zu finden, wie zum Beispiel über Wohnungsportale im Internet, Zeitungsanzeigen und Wohnungsagenturen. Es kann auch hilfreich sein, mit Freunden und Bekannten nach Wohnungen zu suchen, die zu vermieten sind.

Es gibt bestimmte Regelungen und Bestimmungen zum Mietrecht in der Schweiz, die man kennen sollte, wie z.B. die maximale Miete, die man bezahlen muss, und die Regelungen zur Kündigung des Mietvertrags. Es ist empfehlenswert, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Mietervereinigung zu wenden, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt.

Ratgeber Wohnen in der Schweiz

Weitere Informationen zum Thema Wohnen in der Schweiz findest du in unserem Ratgeber.

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