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Aufenthaltsbewilligung Schweiz

Was ist die Aufenthaltsbewilligung Schweiz?

Du möchtest in die Schweiz auswandern oder dort arbeiten? Dann brauchst du je nach Dauer deines Aufenthalts eine Aufenthaltsbewilligung. Für EU/EFTA-Bürger gilt: Ein Visum ist für die ersten 90 Tage nicht notwendig. Wenn du aber länger bleiben oder in der Schweiz arbeiten willst, ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung Pflicht.

Je nach Bewilligungsart sind unterschiedliche Nachweise erforderlich etwa ein Arbeitsvertrag im Original, der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder eine gültige Krankenversicherung. Auch Arbeitssuchende, Rentner oder Studierende müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.

  • EU/EFTA 90-Tage-Regel: Visumsfrei; Erwerbstätigkeit < 90 Tage via Online-Meldeverfahren; > 90 Tage oder Wohnsitz = Bewilligung nötig.
  • Anmeldung: Innerhalb 14 Tage nach Einreise bei der Einwohnerkontrolle; Arbeitsaufnahme vorab melden.
  • Unterlagen: Pass/ID, Mietvertrag, Arbeitsvertrag/Studiennachweis, Krankenversicherung, Passfoto, Zivilstand.
  • Gültigkeit: L bis 12 Mon.; B i. d. R. 5 Jahre; C nach 5/10 Jahren (Voraussetzungen); G bis 5 Jahre.

Kostenfreie Beratung: Wir checken dein Profil (Bewilligung, Gemeinde, Fristen).

Dein Ansprechpartner

Eric John
Einwandern Schweiz

Wir sind bekannt aus

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Inhaltsverzeichnis

Auswandern in die Schweiz in 90 Sekunden erklärt.

Im kompakten 90 Sekunden Video zeigen wir dir, wie wir dich kostenfrei bei der Auswanderung in die Schweiz begleiten und dir deinen neuen Job und Wohnung vermitteln.

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Unterlagen, die du für deine Aufenthaltsbewilligung benötigst

  • Gültiger Pass/ID (für alle Familienmitglieder)
  • Krankenversicherung (Grundversicherung, Nachweis)
  • Passfoto
  • Zivilstandsnachweise (Heirats-/Geburtsurkunden etc.)
  • Arbeitsvertrag (oder Studien-/Ausbildungsnachweis)
  • Mietvertrag (CH-Adresse)


Hinweis:
Gebühren variieren je Kanton/Gemeinde (typisch Gemeinde ~CHF 20–150, Ausweiskarte ~CHF 65–95).

Bei den meisten Gemeinden musst du dich persönlich anmelden. Zuständig dafür ist das Personenmeldeamt, bzw. die Einwohnerkontrolle. Informiere dich bei deiner Gemeinde über Adresse und Öffnungszeiten.
Das solltest du wissen: Die Stadt Zürich stellt in dieser Hinsicht eine Besonderheit dar: Sie ist aufgeteilt in sogenannte Kreise, die jeweils ein eigenes Meldeamt haben. Ihre Postleitzahl gibt Aufschluss darüber, in welchem Kreis du wohnhaft bist und an welche Einwohnerkontrolle du dich wenden musst. Wenn du innerhalb der Schweiz umziehst, reicht es nicht, dich nur bei deiner neuen Gemeinde anzumelden. Du musst dich immer auch, meistens persönlich, bei deinem alten Wohnort abmelden.

Welche Bewilligung passt? (L, B, C & G)

Du bist unsicher, welche Aufenthaltsbewilligung (L, B, C oder G) für dich in Frage kommt?

Mit unserem kurzen Entscheidungshelfer findest du in wenigen Klicks heraus, welche Bewilligung am besten zu deiner Situation passt:

Aufenthaltsbewilligung-Check

Finde die passende Aufenthaltsbewilligung für dich

Bewilligung Für wen? Gültigkeit Kernvoraussetzungen Besonderheiten
L (Kurzaufenthalt) Aufenthalt ≤ 12 Monate (mit/ohne Erwerb) Bis 12 Monate (verlängerbar bis Gesamt 12 Mon.) Befristeter Arbeits-/Studienzweck, KV-Nachweis EU/EFTA < 3 Mon. Arbeit via Online-Meldeverfahren
B (Aufenthalt) Längerfristiger Aufenthalt (mit/ohne Erwerb) Meist 5 Jahre Unbefristeter oder ≥ 12-Monats-Vertrag
oder ausreichende Mittel + KV
Quellensteuer bei Erwerb; Wegbereiter zur C
C (Niederlassung) Daueraufenthalt Unbefristet 5/10 Jahre Aufenthalt (Staatenabhängig), Integration/ Sprache Nahezu gleichgestellt (ohne Stimm-/Wahlrecht)
G (Grenzgänger) Wohnsitz EU/EFTA, Arbeit in CH Bis 5 Jahre Wöchentliche Rückkehr; Wohnsitz im Ausland DE-Grenzgänger: 4,5 % CH-Quellensteuer (GRE-1)

Tipp: Unsicher? Nutze den Bewilligungs-Check oder unsere B-Bewilligung-Guides und C-Bewilligung.

Kurzaufenthalt – Ausweis L

Kurzaufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

EU/EFTA-Angehörige haben Anspruch auf diese L-Bewilligung, wenn sie nachweisen können, dass sie drei Monate bis zu einem Jahr in der Schweiz gearbeitet haben. Arbeitsverhältnisse von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr sind von EU/EFTA-Staatsangehörigen nicht bewilligungspflichtig, diese werden über ein sogenanntes Online-Meldeverfahren geregelt. Die Gültigkeitsdauer der Lizenz entspricht der Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrags. Es kann für eine Gesamtdauer von mindestens 12 Monaten verlängert werden. L EU/EFTA wird für Arbeitsuchende in allen EU/EFTA-Staaten ohne Erwerbstätigkeit eine Bewilligung erteilt, die jedoch keinen Anspruch auf Sozialhilfe begründet.

Grenzgänger – Ausweis G & Wochenaufenthalt

Wenn du zwar in der Schweiz arbeitest, aber regelmässig ins Ausland zurückkehrst (z. B. nach Deutschland), benötigst du keine klassische Aufenthaltsbewilligung, sondern den Grenzgängerausweis G.

Wochenaufenthalter mit regelmässigem Aufenthalt in der Schweiz aber Hauptwohnsitz im Ausland brauchen ebenfalls eine Sonderbewilligung. Auch hierzu findest du alle Infos in unserem Beitrag Grenzgängerbewilligung Schweiz.

Du hast Fragen zum Thema Aufenthaltsbewilligung?

Unsere Experten beraten dich gerne kostenfrei.

Dein Ansprechpartner

Eric John

Einwandern Schweiz

Berater Einwandern Schweiz
Berater Einwandern Schweiz

Aufenthaltsbewilligung – Ausweis B

Aufenthalter und Aufenthalterinnen sind ausländische Personen, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

Die B-Bewilligung der Angehörigen von EU/EFTA-Mitgliedstaaten hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringen.

Die Aufenthaltsbewilligung wird um fünf Jahre verlängert, wenn die ausländische Person die Voraussetzungen dafür erfüllt. Bei der ersten Verlängerung kann sie aber auf ein Jahr beschränkt werden, wenn die betreffende Person seit über zwölf aufeinanderfolgenden Monaten unfreiwillig arbeitslos ist. Personen ohne Erwerbstätigkeit aus allen EU/EFTA-Staaten haben Anspruch auf die Bewilligung B EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit, wenn sie genügende finanzielle Mittel sowie eine ausreichende Kranken– und Unfallversicherung nachweisen können. Vorteile: 

  • Bis zu einem Jahresgehalt von 120’000 Franken keine Steuererklärung nötig
  • Stattdessen Zahlung von kantonal festgelegter Quellensteuer, die monatlich direkt vom Lohn abgezogen wird
  • Säule 3a: Nachträgliche Korrektur der Quellensteuer möglich
  • Je nach Kanton Steuervorteile gegenüber Niedergelassenen mit Niederlassungsbewilligung C

Niederlassungsbewilligung – Ausweis C

Niedergelassene sind Ausländerinnen und Ausländer, denen nach fünf- oder zehnjährigem Aufenthalt in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) erteilt wurde. Der Aufenthalt ist nicht beschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Das Staatliche Migrationssekretariat (SEM) legt den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung durch die zuständige Landesbehörde fest.

Bei EU/EFTA-Angehörigen Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis richtet sich nach den Bestimmungen des AIG und des Niederlassungsabkommens, da das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU keine Bestimmungen zur Niederlassungserlaubnis enthält. Bürgerinnen und Bürger Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Finnlands, Frankreichs, Griechenlands, Irlands, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Portugals, Schwedens und Spaniens sowie der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein und Norwegen) erhalten fünf Jahre rechtmässiges und ununterbrochenes Bleiberecht, eine Niederlassungserlaubnis, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten haben solche Abkommen nicht. Vorteile: 

  • Unbeschränktes Aufenthaltsrecht
  • Aufenthaltsrecht darf nicht mit Bedingungen (z.B. den Besuch eines Deutschkurses) verbunden werden
  • Gleiche Rechte und Pflichten wie die Schweizer. Einzige Ausnahme: das Stimm- und Wahlrecht

Vorteile & Nachteile der Bewilligung für die Schweiz (Tabelle)

Wenn du in die Schweiz auswandern möchtest, hast du abhängig von deinem Aufenthaltszweck und deiner Herkunft verschiedene Optionen für eine Aufenthaltsbewilligung. Ob Ausweis L, B oder C – jede Bewilligung bringt unterschiedliche Rechte, Pflichten und Fristen mit sich.

Die Wahl der richtigen Bewilligung ist entscheidend: Sie beeinflusst nicht nur deinen Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern auch deine Steuerpflicht, Sozialversicherungen und langfristigen Perspektiven in der Schweiz. Während der Ausweis L ideal für kurzzeitige Aufenthalte mit befristeter Beschäftigung ist, bietet die B-Bewilligung bereits mehr Stabilität und soziale Sicherheit. Die Niederlassungsbewilligung C wiederum ermöglicht dir fast dieselben Rechte wie Schweizer Staatsangehörigen – inklusive einem unbefristeten Aufenthaltsrecht.

In der folgenden Tabelle zeigen wir dir die wichtigsten Unterschiede kompakt auf – damit du genau weisst, welche Bewilligung für deine persönliche Situation am besten passt.

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Eric John

Einwandern Schweiz

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Aufenthaltsbewilligung Schweiz beantragen

  1. Bewilligung wählen: L/B/C/G je nach Zweck & Dauer (siehe Vergleich) – Drittstaaten: Kontingente beachten.
  2. Unterlagen sammeln: Pass/ID, Mietvertrag, Arbeitsvertrag/Studiennachweis, Krankenversicherung, Zivilstand, Passfoto.
  3. Anmeldung: Termin bei Einwohnerkontrolle/Migrationsamt deiner Gemeinde – innerhalb 14 Tage nach Einreise.
  4. Gebühren zahlen: Gemeinde/ Karte (typisch CHF ~20–150 Gemeinde + ~65–95 Ausweiskarte; kantonal verschieden).
  5. Bewilligung erhalten: Abholung/Versand. Daten prüfen; Fristen für Verlängerung notieren.

Hinweis: Anforderungen variieren je Kanton/Profil (EU/EFTA vs. Drittstaat). Immer kantonale Website prüfen.

Eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu beantragen ist ein wesentlicher Schritt für alle ausländischen Staatsbürger, die länger als drei Monate in der Schweiz bleiben möchten. 

Die Anforderungen für die Aufenthaltsbewilligung hängen von der Nationalität und der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts ab. Wenn du eine Aufenthaltsbewilligung benötigst, kannst du dich an die kantonalen Migrations- oder Arbeitsbehörden deiner Wohngemeinde wenden. Das Abkommen über die Freizügigkeit erleichtert es EU/EFTA-Bürgern, in die Schweiz ein- und auszureisen. 

Die Regeln sind für Menschen aus anderen Ländern (Drittländer) restriktiver. Die Antragstellung auf die Aufenthaltsbewilligung Schweiz beantragen erfolgt in der Wohnsitzgemeinde und sollte zusammen mit den folgenden Dokumenten erfolgen: dem aktuellen Ausweis, dem Reisepass (der mindestens drei Monate nach dem Ablauf der Bewilligung gültig sein sollte) und der Ablaufbenachrichtigung der Bewilligung, falls eine von der kantonalen Migrationsbehörde erhalten wurde.

Bewilligung verlängern

Den Antrag musst du an deinem Wohnort stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • aktuelle Bewilligung
  • Pass des Herkunftsstaates (dieser muss mindestens drei Monate über das Ende der Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein)
  • Anzeige der kantonalen Migrationsbehörde, dass die Bewilligung ausläuft (falls Sie eine Anzeige bekommen haben)
 

Eine Verlängerung kann bereits für drei Monate beantragt werden und muss zwei Wochen vor Fälligkeit eingereicht werden.

Familiennachzug

Wenn du als ausländische Person in der Schweiz lebst und arbeitest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch deine Familie nachholen. Ehepartner:innen und minderjährige Kinder erhalten in der Regel dieselbe Aufenthaltsbewilligung wie du – zum Beispiel B oder C.

Wichtig: Für den Familiennachzug müssen ausreichender Wohnraum, finanzielle Mittel und eine gültige Krankenversicherung nachgewiesen werden. Auch hier gilt: Rechtzeitig bei der kantonalen Migrationsbehörde nachfragen!

Drittstaatsangehörige

Personen aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten benötigen bereits für die Einreise ein Visum und unterliegen strengeren Bedingungen. Aufenthaltsbewilligungen sind stark kontingentiert und werden nur bei nachgewiesenem Arbeitsplatz und Integrationswillen ausgestellt.

Für Drittstaatsangehörige gelten zudem häufig längere Wartefristen bis zur Niederlassungsbewilligung C. Unser Tipp: Frühzeitig mit der zuständigen kantonalen Behörde oder einem Migrationsberater sprechen.

Aufenthaltsbewilligung Schweiz als Deutscher

Als deutscher Staatsbürger (EU) reist du visumsfrei ein. Für Aufenthalte > 90 Tage oder bei Erwerbstätigkeit ist eine B- oder L-Bewilligung nötig (abhängig von Vertragsdauer). B-Bewilligung gilt bei unbefristetem bzw. ≥ 12-Monats-Vertrag meist 5 Jahre. C-Bewilligung ist nach 5/10 Jahren möglich (Integrationskriterien beachten).

Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit

Für Personen ohne Erwerb (z. B. Studierende, Selbstversorger) ist eine Bewilligung möglich, wenn ausreichende finanzielle Mittel und eine Schweizer Krankenversicherung nachgewiesen werden (B-Bewilligung ohne Erwerb). Studierende nutzen i. d. R. L/B je nach Programmdauer.

Fazit

Der Aufenthalt in der Schweiz will gut geplant sein und mit der richtigen Bewilligung bist du auf der sicheren Seite. Egal ob Kurzaufenthalt, langfristiger Arbeitsvertrag oder späteres Daueraufenthaltsrecht: Mit dem passenden Ausweis (L, B oder C) und vollständigen Unterlagen sicherst du dir einen rechtssicheren Start in dein Leben in der Schweiz. Du bist dir unsicher, welcher Aufenthaltstitel für dich passt? Unser Expertenteam berät dich kostenfrei und hilft dir bei der Antragstellung!

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie bekommt man in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung?

Nach Einreise bei der Einwohnerkontrolle/Migrationsamt deiner Gemeinde anmelden (innerhalb 14 Tage), Unterlagen einreichen und Gebühren bezahlen. Die passende Bewilligung hängt von Zweck & Dauer ab (siehe Vergleich).

C bietet unbefristetes Aufenthaltsrecht und oft Vorteile (z. B. bei Steuern & Mobilität). B ist der reguläre Schritt davor (meist 5 Jahre) und Voraussetzung auf dem Weg zur C.

Visumsfrei einreisen – ja. Für Aufenthalt > 90 Tage oder Erwerbstätigkeit braucht es eine L/B-Bewilligung. Anmeldung innerhalb 14 Tage in der Wohngemeinde.

Wenn du dich als EU-/EFTA-Bürger:in länger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten oder arbeiten möchtest, ist eine Aufenthaltsbewilligung Pflicht.

Für einen Job in der Schweiz benötigst du in der Regel die Aufenthaltsbewilligung B, sofern du ein Arbeitsverhältnis über 12 Monate oder unbefristet eingehst. Bei kürzeren Anstellungen erhältst du die Bewilligung L.

Die Bewilligung B ist meist 5 Jahre gültig, L bis zu 1 Jahr, die Niederlassungsbewilligung C ist unbefristet.

Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf bei deiner Wohngemeinde gestellt werden – zusammen mit Pass, alter Bewilligung und weiteren Nachweisen.

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Ich freue mich, dich und deine Familie rund um das Thema einwandern in die Schweiz zu beraten und zu unterstützen. Ich freue mich auf deine Anfrage.

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