Zoll in der Schweiz

Dein Guide für den Zoll in der Schweiz

Wenn du planst, in die Schweiz zu ziehen oder Waren in das Land zu importieren, ist es unerlässlich, dass du dich mit den Zollbestimmungen vertraut machst.

Diese Seite bietet dir alle wichtigen Informationen und Ressourcen, die du benötigst, um den Zollprozess in der Schweiz zu verstehen und erfolgreich zu navigieren.

Inhaltsverzeichnis

Auswandern in die Schweiz in 90 Sekunden erklärt.

Im kompakten 90 Sekunden Video zeigen wir dir, wie wir dich kostenfrei bei der Auswanderung in die Schweiz begleiten und dir deinen neuen Job und Wohnung vermitteln.

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Schritt-für-Schritt: Dein Zeitplan für den Umzug von Deutschland in die Schweiz

Ein Umzug in die Schweiz erfordert mehr Vorlauf als ein Umzug innerhalb Deutschlands – Zollformalitäten, Bewilligungen und Anmeldungen haben feste Fristen. Hier der komplette Zeitplan:

ZeitraumWas zu erledigen ist
6 Monate vorherArbeitsvertrag abschliessen (Grundlage für Bewilligung)
Wohnung in der Schweiz suchen (Mietmarkt ist eng, früh anfangen!)
Kündigung Wohnung in Deutschland einreichen
Kita-/Schulplatz in der Schweiz anfragen
Deutsche Behörden über Wegzug informieren (Finanzamt, GKV, etc.)
3 Monate vorherUmzugsfirma mit Schweiz-Erfahrung buchen (Zolldokumentation wichtig!)
Schweizer Krankenversicherung vergleichen und abschliessen
Arbeitgeber Schweiz: Ausweis G oder B Antrag einleiten
Übersiedlungsgutliste beginnen (alle Gegenstände die mind. 6 Monate in Besitz sind)
Fahrzeug-Einfuhr planen (Formular 18.44 vorbereiten)
1 Monat vorherÜbersiedlungsgutliste finalisieren und dem Zoll vorab einsenden (mind. 2 Arbeitstage vorher)
Abmeldung in Deutschland bei der Gemeinde einleiten
Bankkonten in der Schweiz eröffnen (Neobank für CHF/EUR-Wechsel empfohlen)
Hausrat-/Haftpflichtversicherung Schweiz abschliessen
Steuernummer Schweiz anfragen (für Quellensteuer)
2 Wochen vorherZollstelle bestätigen (Öffnungszeiten prüfen!)
Übersiedlungsdossier an Zollstelle senden (Vorprüfung beschleunigt Grenzübertritt)
Umzugskartons beschriften und katalogisieren
Haustier-Dokumente prüfen (Impfpass, Mikrochip, Veterinäramt)
Nach dem UmzugAnmeldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb 14 Tage
Aufenthaltsbewilligung beantragen
Fahrzeug in der Schweiz zulassen (innerhalb 1 Jahr nach Einreise)
Krankenversicherung aktivieren (rückwirkend ab Einreisedatum)

Dein Umzug in die Schweiz

Was kostet ein Umzug von Deutschland in die Schweiz?

Die Kosten für eine Schweizer Umzugsfirma (inkl. Zolldokumentation und grenzüberschreitendem Transport) liegen je nach Haushaltsgrösse
zwischen CHF 1.500 und CHF 5.000+:

WohnungsgrösseTypische UmzugskostenHinweis
Studio / 1–2 ZimmerCHF 1.500 – 2.000Kleintransporter, 1–2 Umzugshelfer, 1 Tag
3–4 Zimmer (Standardhaushalt)CHF 2.500 – 3.5007,5t LKW, 2–3 Helfer, 1–2 Tage
5+ Zimmer / HausCHF 4.000 – 5.500+Grosser LKW, 3–4 Helfer, 2 Tage inkl. Zolltag

Wichtig: Nicht alle deutschen Umzugsfirmen kennen die Schweizer Zollprozesse. Wähle eine Firma mit nachgewiesener Schweiz-Erfahrung oder beauftrage eine Schweizer Umzugsfirma – die Zolldokumentation (Formular 18.44, Übersiedlungsdossier) ist ein eigener Aufwand.

Selbst umziehen: Wer einen Mietwagen nimmt, spart Kosten (Mietpreis ca. CHF 200–500/Tag), trägt aber die Zollabwicklung selbst. Beachte: Mietfahrzeuge aus Deutschland können an der Schweizer Grenze zu Rückfragen führen – den Mietvertrag mitführen.

Vorbereitungen für den Umzug in die Schweiz Zoll

  • Die eingeführten Gegenstände müssen mindestens 6 Monate von dir persönlich gebraucht worden sein und nach der Einfuhr weiterhin von dir benutzt werden.
  • Der Umzug in die Schweiz muss spätestens 18 Monate nach deiner Anmeldung in der Schweiz passieren.
  • Du musst den Wohnsitzwechsel nachweisen mit einem Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Abmeldebestätigung aus Deutschland.
  • Achte unbedingt auf die Öffnungszeiten der Zollstellen an der Grenze. Sonst stehst du da mit dem beladenen Umzugs-Lkw und kommst nicht weiter.
  • Wenn deine Haustiere mit dir in die Schweiz auswandern, solltest du vorher das Veterinäramt kontaktieren.
  • Denke auch an die Vorschriften für Gegenstände und deinem Umzugsgut allgemein, welche evtl. problematisch werden könnten – z. B. exotische Pflanzen oder gefährliche Gegenstände.

Einfuhrbestimmungen Schweiz – Dein Zoll-Guide 2026

Relocation-Service

Formular Übersiedlungsgut

Du musst bei der Einfuhr eine Liste aller Gegenstände (sogenanntes Übersiedlungsgut) vorlegen, d. h. beim Packen muss alles katalogisiert werden. Das passende Formular dazu findest du, wenn du hier auf den Button klickst.

Vorprüfung von Übersiedlungsgut

Wenn du das Übersiedlungsdossier vorab schickst, beschleunigt das die Zollveranlagung beim eigentlichen Grenzübertritt. Dazu sendest du das Übersiedlungsdossier mit deinem Übersiedlungsgut mindestens 2 Arbeitstage vor dem geplanten Grenzübertritt an die entsprechende Zollstelle.

Das Dossier besteht aus dem Antragsformular sowie den notwendigen Begleitpapieren. Bei der Übersiedlung musst du die Grenze bei jener Zollstelle überqueren, die dein Dossier zuvor bearbeitet hat.

Übersiedlungsgut Schweiz Liste: Muster, Checkliste

Umzug von Deutschland in die Schweiz

Der Umzug von Deutschland in die Schweiz im Hinblick auf Zollvorschriften erfordert gründliche Planung und Verständnis der geltenden Gesetze.

Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, gelten spezielle Zollregeln, die bei der Einreise beachtet werden müssen. Unter anderem solltest du eine Zollinventarliste führen und dich anhand einer Checkliste auf den Umzug vorbereiten

Umzug in die Schweiz Checkliste

Wir helfen dir bei der Wahl der richtigen Versicherung

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Einfuhr als Übersiedlungsgut (steuerfrei)

Wenn dein Auto mindestens 6 Monate vor deinem Umzug auf dich zugelassen war, kannst du es zoll- und steuerfrei mitnehmen – als Teil deines Übersiedlungsguts.

Voraussetzungen:

  • Fahrzeug war mind. 6 Monate auf dich zugelassen

  • Auto wird weiter privat genutzt

  • Umzug in die Schweiz erfolgt innerhalb von 18 Monaten nach deiner Anmeldung

  • Formular 18.44 erforderlich (für Zollabfertigung)

Tipp: Trage das Fahrzeug auch direkt auf deiner Übersiedlungsliste ein.

Einreise in die Schweiz 2026: Dokumente, Visum & Bestimmungen

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Unsere Experten beraten dich gerne kostenfrei.

Dein Ansprechpartner

Eric John
Einwandern Schweiz

Einfuhr als Nicht-Übersiedlungsgut (steuerpflichtig)

Wenn dein Auto weniger als 6 Monate auf deinen Namen zugelassen war, zählt es nicht als Übersiedlungsgut. Du musst es beim Schweizer Zoll als reguläre Fahrzeug-Einfuhr anmelden und folgende Abgaben zahlen:

Kosten & Abgaben:

  • 8.1 % Mehrwertsteuer

  • 4.0 % Automobilsteuer

  • Evtl. weitere Gebühren (z. B. CO2-Abgabe bei Neuwagen)

  • Einfuhrdeklaration (e-dec) notwendig

Autoeinfuhr Schweiz: Vergleich Übersiedlungsgut vs. Nicht-Übersiedlungsgut

Wenn du dein Auto in die Schweiz mitnehmen möchtest, kommt es darauf an, ob es als sogenanntes „Übersiedlungsgut“ anerkannt wird oder nicht. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob du Steuern in der Schweiz und Zoll zahlen musst oder nicht. In der folgenden Tabelle zeigen wir dir die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick, damit du deinen Umzug besser planen kannst.

Steuern in der Schweiz: Steuersätze 2026

Ein Auto in die Schweiz einführen: Infos 2026

Kriterium Übersiedlungsgut Nicht-Übersiedlungsgut
Mindesthaltedauer ≥ 6 Monate < 6 Monate
Zoll & Steuern Keine 8.1 % MwSt + 4 % Automobilsteuer
Formular 18.44 e-dec + Kaufnachweis
Zulassungsprüfung Ja Ja
Zulassung ohne Abgaben Ja Nein
Weitere Voraussetzungen Fester Wohnsitz, Anmeldung Identitätsnachweis, Fahrzeugdokumente

Anmeldung des Haustiers in der Schweiz

Ob du mit deiner Katze umziehst oder deinen Hund im Ausland gekauft hast und das Tier nun persönlich zum ersten Mal in die Schweiz bringst, musst du am Schweizer Zoll folgendes beachten, wenn du mit deinem Tier definitiv einreisen möchtest.

Da Hunde, Katzen und Frettchen bei der Einreise in die Schweiz Tierseuchen wie Tollwut einschleppen können, gelten für sie besondere Einreisebestimmungen. Daher musst du dich bereits im Voraus um verschiedene Dokumente kümmern, um das Tier bei der Einreise beim Schweizer Zoll anzumelden.

Eine Einreise mit deinem Haustier muss während den Öffnungszeiten der Schweizer Zollstelle erfolgen. Eine Onlineanmeldung ist nicht erlaubt, da die Zollmitarbeiter dein Haustier und die Dokumente vor Ort ansehen müssen. Tiere unterliegen der Mehrwertsteuer. Bei deinem Umzug in die Schweiz ist die Einfuhr von deinem Haustier, welches länger als 6 Monate in deinem Besitz ist, steuerfrei. Dein Haustier muss auf das Formular 18.44 Übersiedlungsgut eingetragen werden.

  • benötigen einen gültigen Heimtierpass;
  • müssen gegen Tollwut geimpft sein (mindestens 21 Tage vor der Einreise);
  • müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, wobei die Kennzeichnung vor der Tollwutimpfung erfolgt sein muss. Eine Tätowierung wird anerkannt, sofern sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
  • Jungtiere mit einem Alter unter 12 Wochen können ohne Tollwutimpfung einreisen. Du benötigst aber eine Bescheinigung des Besitzers, dass das Tier seit seiner Geburt keinen Kontakt zu Wildtieren hatte. Diese Besitzerbescheinigung ist nicht nötig, wenn sie von ihrer Mutter oder Amme begleitet werden.
  • Für Jungtiere im Alter von 12 bis 16 Wochen entfällt die 21-tägige Wartezeit nach der Tollwutimpfung, wenn sie einen Eigentumsnachweis haben.
  • Jungtiere bis 56 Tage müssen immer von ihrer Mutter oder Amme begleitet werden.
  • Hundebesitzer müssen Ihre Tiere bei ihrer Schweizer Wohngemeinde anmelden. Bei einem späteren Wegzug oder dem Tod des Hundes muss der Vierbeiner wieder abgemeldet werden. Zusätzlich muss der Tierarzt den Hund innerhalb von 10 Tagen in die Schweizer Hundedatenbank (AMICUS) eintragen. Erkundige dich unbedingt vorher bei der Einwohnergemeinde nach speziellen Regelungen zu erlaubten Hunderassen, Leinen- oder Maulkorbpflicht. Die Regeln können je nach Gemeinde sehr unterschiedlich sein.
  • Alle Schweizer Gemeinden erheben eine jährliche Hundesteuer. Einige Gemeinde verlangen eine pauschale Steuer und in anderen Gemeinden kann diese von Grösse und Gewicht des Hundes abhängen. Je nach Wohnort und deren Regelung bewegt sich die Hundesteuer zwischen CHF 50.– und CHF 200.– pro Jahr. Für Assistenzhunde (Blindenhunde, Signalhunde usw.) bestehen in vielen Gemeinden Steuererleichterung oder/und Befreiung von der Hundesteuer
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Wenn der eigene Hund etwas kaputt macht oder jemanden verletzt, kann es für den Hundebesitzer teuer werden. Hundehalter haften grundsätzlich für Schäden, die ihre Hunde verursachen. Aus diesem Grund ist eine Hundehaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert. In einigen Kantonen ist diese ohnehin Pflicht. Bei einigen Anbietern gibt es auch Kombinationen mit der allgemeinen Haftpflichtversicherung.

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Einfuhr von Schildkröten & exotischen Tieren in die Schweiz

Wenn du mit exotischen Tieren wie Schildkröten, Papageien, Schlangen oder anderen Reptilien in die Schweiz ziehen möchtest, gelten besondere Zoll- und Artenschutzbestimmungen. Viele dieser Tiere unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und dürfen nur mit einer behördlichen Sondergenehmigung eingeführt werden.

Wichtig zu wissen:

  • Für geschützte Arten ist ein CITES-Nachweis notwendig.

  • Du musst ein Veterinärattest vorlegen.

  • Quarantäne- oder Haltungsauflagen können bestehen.

  • Die Einreise muss persönlich am Zoll mit den vollständigen Dokumenten erfolgen.

Tiere ohne gültige Dokumente oder mit geschütztem Status dürfen unter Umständen nicht eingeführt werden. Bei Verstössen drohen hohe Bussgelder oder die Beschlagnahmung des Tiers.

Tipp: Informiere dich rechtzeitig beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), ob dein Tier melde- oder bewilligungspflichtig ist.

Fazit

Ein reibungsloser Umzug in die Schweiz steht und fällt mit der richtigen Zollvorbereitung. Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, gelten eigene Einfuhrregeln von der Übersiedlungsgut-Liste über das Formular 18.44 bis hin zu speziellen Vorschriften für Fahrzeuge, Haustiere und exotische Tiere.

Wer seine Gegenstände mindestens 6 Monate im Besitz hatte, den Wohnsitzwechsel nachweist und innerhalb von 18 Monaten nach Anmeldung umzieht, kann sein Übersiedlungsgut in der Regel zoll- und steuerfrei einführen. Für Autos unter 6 Monaten Haltedauer fallen hingegen 8,1 % Mehrwertsteuer und 4 % Automobilsteuer an. Bei Haustieren sind zusätzlich tierärztliche Nachweise erforderlich, bei exotischen Tieren zudem CITES-Dokumente.

Mit einer vollständigen Übersiedlungsliste, rechtzeitiger Vorprüfung durch die Zollstelle und der passenden Beratung wird dein Grenzübertritt planbar, stressfrei und ohne böse Überraschungen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was gilt als Übersiedlungsgut bei einem Umzug in die Schweiz?

Übersiedlungsgut umfasst alle persönlichen Gegenstände wie Möbel, Kleidung, Haushaltswaren, Elektronik und ggf. auch Haustiere oder Fahrzeuge, die mindestens 6 Monate im Besitz waren und weiterhin genutzt werden sollen. Sie müssen in einer detaillierten Liste deklariert werden.

Ja. Das gesamte Umzugsgut muss bei der Einreise persönlich und vollständig beim Schweizer Zoll angemeldet werden – inklusive ausgefülltem Formular 18.44 für Übersiedlungsgut.

Wenn dein Umzug innerhalb von 18 Monaten nach Wohnsitzverlegung in die Schweiz erfolgt und die Gegenstände seit mindestens 6 Monaten in deinem Besitz sind, erfolgt die Einfuhr in der Regel steuer- und zollfrei.

Dann gilt es nicht als Übersiedlungsgut. Es müssen 8.1 % Mehrwertsteuer, 4 % Automobilsteuer sowie ggf. weitere Gebühren bezahlt werden. Du benötigst zusätzlich eine Einfuhrzollanmeldung über e-dec.

Unter anderem:

  • Zollformular 13.20A

  • Nachweis der Aufenthaltsbewilligung

  • Fahrzeugdokumente (inkl. COC)

  • Elektronischer Versicherungsnachweis

  • Prüfungsbericht vom Zoll

  • ggf. Abgasnachweis und Zollbescheinigung 18.44

Ja, wenn das Haustier länger als 6 Monate in deinem Besitz war, gilt es als Teil des Übersiedlungsguts. Es muss allerdings beim Zoll persönlich angemeldet werden (Formular 18.44) und darf nicht online registriert werden.

Empfohlen ist eine Vorab-Einreichung des Übersiedlungsdossiers (mind. 2 Werktage vor der Einreise) an die Zollstelle, bei der du später einreisen wirst. Das beschleunigt die Abfertigung erheblich.

Ja, aber diese sind nicht Teil des Übersiedlungsguts und müssen regulär verzollt werden. In solchen Fällen fallen Einfuhrsteuer (MwSt), ggf. Zollabgaben und Verbrauchssteuern an.

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