Du musst bei der Einfuhr eine Liste aller Gegenstände vorlegen, d. h. beim Packen muss alles katalogisiert werden.
Wenn du das Übersiedlungsdossier vorab schickst, beschleunigt das die Zollveranlagung beim eigentlichen Grenzübertritt. Dazu sendest du das Übersiedlungsdossier mindestens 2 Arbeitstage vor dem geplanten Grenzübertritt an die entsprechende Zollstelle. Das Dossier besteht aus dem Antragsformular sowie den notwendigen Begleitpapieren. Bei der Übersiedlung musst du die Grenze bei jener Zollstelle überqueren, die dein Dossier zuvor bearbeitet hat. Lediglich folgende Zollstellen bieten diese Möglichkeit an:
Einfuhr eines Fahrzeugs als Übersiedlungsgut
Einfuhr eines Fahrzeugs kein Übersiedlungsgut
War das Auto vor dem Umzug in die Schweiz nicht mindestens 6 Monate auf deinen Namen zugelassen, fällt die Mehrwert (7.7%)- sowie Automobilsteuer (4%) und zusätzlich kleinere Gebühren an. Damit das Zollamt überhaupt die Steuern berechnen kann, brauchst du eine Auto-Einfuhrdeklaration.
Rechnung und/oder Kaufvertrag
Ob du mit deiner Katze umziehst oder deinen Hund im Ausland gekauft hast und das Tier nun persönlich zum ersten Mal in die Schweiz bringst, musst du am Schweizer Zoll folgendes beachten, wenn du mit deinem Tier definitiv einreisen möchtest.
Da Hunde, Katzen und Frettchen bei der Einreise in die Schweiz Tierseuchen wie Tollwut einschleppen können, gelten für sie besondere Einreisebestimmungen. Daher musst du dich bereits im Voraus um verschiedene Dokumente kümmern, um das Tier bei der Einreise beim Schweizer Zoll anzumelden.
Eine Einreise mit deinem Haustier muss während den Öffnungszeiten der Schweizer Zollstelle erfolgen. Eine Onlineanmeldung ist nicht erlaubt, da die Zollmitarbeiter dein Haustier und die Dokumente vor Ort ansehen müssen. Tiere unterliegen der Mehrwertsteuer. Bei deinem Umzug in die Schweiz ist die Einfuhr von deinem Haustier, welches länger als 6 Monate in deinem Besitz ist, steuerfrei. Dein Haustier muss auf das Formular 18.44 Übersiedlungsgut eingetragen werden.