Wenn du planst, in die Schweiz zu ziehen oder Waren in das Land zu importieren, ist es unerlässlich, dass du dich mit den Zollbestimmungen vertraut machst.
Diese Seite bietet dir alle wichtigen Informationen und Ressourcen, die du benötigst, um den Zollprozess in der Schweiz zu verstehen und erfolgreich zu navigieren.
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Relocation-Service
Der Relocation-Service von Einwandern Schweiz ist die Lösung für einen reibungslosen Übergang in einen neuen Lebensabschnitt in der Schweiz.
Du musst bei der Einfuhr eine Liste aller Gegenstände (Umzugsgut) vorlegen, d. h. beim Packen muss alles katalogisiert werden. Das passende Formular dazu findest du, wenn du hier auf den Button klickst.
Vorprüfung von Übersiedlungsgut
Wenn du das Übersiedlungsdossier vorab schickst, beschleunigt das die Zollveranlagung beim eigentlichen Grenzübertritt. Dazu sendest du das Übersiedlungsdossier mit deinem Umzugsgut mindestens 2 Arbeitstage vor dem geplanten Grenzübertritt an die entsprechende Zollstelle.
Das Dossier besteht aus dem Antragsformular sowie den notwendigen Begleitpapieren. Bei der Übersiedlung musst du die Grenze bei jener Zollstelle überqueren, die dein Dossier zuvor bearbeitet hat.
Der Umzug von Deutschland in die Schweiz im Hinblick auf Zollvorschriften erfordert gründliche Planung und Verständnis der geltenden Gesetze.
Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, gelten spezielle Zollregeln, die bei der Einreise beachtet werden müssen. Unter anderem solltest du eine Zollinventarliste führen und dich anhand einer Checkliste auf den Umzug vorbereiten.
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Dein Ansprechpartner
Eric John
Einwandern Schweiz
Wenn dein Auto mindestens 6 Monate vor deinem Umzug auf dich zugelassen war, kannst du es zoll- und steuerfrei mitnehmen – als Teil deines Übersiedlungsguts.
Voraussetzungen:
Fahrzeug war mind. 6 Monate auf dich zugelassen
Auto wird weiter privat genutzt
Umzug in die Schweiz erfolgt innerhalb von 18 Monaten nach deiner Anmeldung
Formular 18.44 erforderlich (für Zollabfertigung)
Tipp: Trage das Fahrzeug auch direkt auf deiner Übersiedlungsliste ein.
Ist die Einfuhr deines Fahrzeugs zu kompliziert oder zu viel Aufwand?
Unsere Experten beraten dich gerne kostenfrei.
Dein Ansprechpartner
Eric John
Einwandern Schweiz
Wenn dein Auto weniger als 6 Monate auf deinen Namen zugelassen war, zählt es nicht als Übersiedlungsgut. Du musst es beim Schweizer Zoll als reguläre Fahrzeug-Einfuhr anmelden und folgende Abgaben zahlen:
Kosten & Abgaben:
8.1 % Mehrwertsteuer
4.0 % Automobilsteuer
Evtl. weitere Gebühren (z. B. CO2-Abgabe bei Neuwagen)
Einfuhrdeklaration (e-dec) notwendig
Wenn du dein Auto in die Schweiz mitnehmen möchtest, kommt es darauf an, ob es als sogenanntes „Übersiedlungsgut“ anerkannt wird oder nicht. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob du Steuern in der Schweiz und Zoll zahlen musst oder nicht. In der folgenden Tabelle zeigen wir dir die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick, damit du deinen Umzug besser planen kannst.
| Kriterium | Übersiedlungsgut | Nicht-Übersiedlungsgut |
|---|---|---|
| Mindesthaltedauer | ≥ 6 Monate | < 6 Monate |
| Zoll & Steuern | Keine | 8.1 % MwSt + 4 % Automobilsteuer |
| Formular | 18.44 | e-dec + Kaufnachweis |
| Zulassungsprüfung | Ja | Ja |
| Zulassung ohne Abgaben | Ja | Nein |
| Weitere Voraussetzungen | Fester Wohnsitz, Anmeldung | Identitätsnachweis, Fahrzeugdokumente |
Ob du mit deiner Katze umziehst oder deinen Hund im Ausland gekauft hast und das Tier nun persönlich zum ersten Mal in die Schweiz bringst, musst du am Schweizer Zoll folgendes beachten, wenn du mit deinem Tier definitiv einreisen möchtest.
Da Hunde, Katzen und Frettchen bei der Einreise in die Schweiz Tierseuchen wie Tollwut einschleppen können, gelten für sie besondere Einreisebestimmungen. Daher musst du dich bereits im Voraus um verschiedene Dokumente kümmern, um das Tier bei der Einreise beim Schweizer Zoll anzumelden.
Eine Einreise mit deinem Haustier muss während den Öffnungszeiten der Schweizer Zollstelle erfolgen. Eine Onlineanmeldung ist nicht erlaubt, da die Zollmitarbeiter dein Haustier und die Dokumente vor Ort ansehen müssen. Tiere unterliegen der Mehrwertsteuer. Bei deinem Umzug in die Schweiz ist die Einfuhr von deinem Haustier, welches länger als 6 Monate in deinem Besitz ist, steuerfrei. Dein Haustier muss auf das Formular 18.44 Übersiedlungsgut eingetragen werden.
Wenn du mit exotischen Tieren wie Schildkröten, Papageien, Schlangen oder anderen Reptilien in die Schweiz ziehen möchtest, gelten besondere Zoll- und Artenschutzbestimmungen. Viele dieser Tiere unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und dürfen nur mit einer behördlichen Sondergenehmigung eingeführt werden.
Wichtig zu wissen:
Für geschützte Arten ist ein CITES-Nachweis notwendig.
Du musst ein Veterinärattest vorlegen.
Quarantäne- oder Haltungsauflagen können bestehen.
Die Einreise muss persönlich am Zoll mit den vollständigen Dokumenten erfolgen.
Tiere ohne gültige Dokumente oder mit geschütztem Status dürfen unter Umständen nicht eingeführt werden. Bei Verstössen drohen hohe Bussgelder oder die Beschlagnahmung des Tiers.
Tipp: Informiere dich rechtzeitig beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), ob dein Tier melde- oder bewilligungspflichtig ist.
Übersiedlungsgut umfasst alle persönlichen Gegenstände wie Möbel, Kleidung, Haushaltswaren, Elektronik und ggf. auch Haustiere oder Fahrzeuge, die mindestens 6 Monate im Besitz waren und weiterhin genutzt werden sollen. Sie müssen in einer detaillierten Liste deklariert werden.
Ja. Das gesamte Umzugsgut muss bei der Einreise persönlich und vollständig beim Schweizer Zoll angemeldet werden – inklusive ausgefülltem Formular 18.44 für Übersiedlungsgut.
Wenn dein Umzug innerhalb von 18 Monaten nach Wohnsitzverlegung in die Schweiz erfolgt und die Gegenstände seit mindestens 6 Monaten in deinem Besitz sind, erfolgt die Einfuhr in der Regel steuer- und zollfrei.
Dann gilt es nicht als Übersiedlungsgut. Es müssen 8.1 % Mehrwertsteuer, 4 % Automobilsteuer sowie ggf. weitere Gebühren bezahlt werden. Du benötigst zusätzlich eine Einfuhrzollanmeldung über e-dec.
Unter anderem:
Zollformular 13.20A
Nachweis der Aufenthaltsbewilligung
Fahrzeugdokumente (inkl. COC)
Elektronischer Versicherungsnachweis
Prüfungsbericht vom Zoll
ggf. Abgasnachweis und Zollbescheinigung 18.44
Ja, wenn das Haustier länger als 6 Monate in deinem Besitz war, gilt es als Teil des Übersiedlungsguts. Es muss allerdings beim Zoll persönlich angemeldet werden (Formular 18.44) und darf nicht online registriert werden.
Empfohlen ist eine Vorab-Einreichung des Übersiedlungsdossiers (mind. 2 Werktage vor der Einreise) an die Zollstelle, bei der du später einreisen wirst. Das beschleunigt die Abfertigung erheblich.
Ja, aber diese sind nicht Teil des Übersiedlungsguts und müssen regulär verzollt werden. In solchen Fällen fallen Einfuhrsteuer (MwSt), ggf. Zollabgaben und Verbrauchssteuern an.
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