Zoll in der Schweiz

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Auswandern Schweiz erklärt

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Vorbereitungen für den Umzug in die Schweiz Zoll

Zoll
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  • Die eingeführten Gegenstände müssen mindestens 6 Monate von dir persönlich gebraucht worden sein und nach der Einfuhr weiterhin von dir benutzt werden.
  • Der Umzug in die Schweiz muss spätestens 18 Monate nach deiner Anmeldung in der Schweiz passieren.
  • Du musst den Wohnsitzwechsel nachweisen – mit einem Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Abmeldebestätigung aus Deutschland.
  • Achte unbedingt auf die Öffnungszeiten der Zollstellen an der Grenze. Sonst stehst du da mit dem beladenen Umzugs-Lkw und kommst nicht weiter.
  • Wenn deine Haustiere mit dir in die Schweiz auswandern, solltest du vorher das Veterinäramt kontaktieren.
  • Denke auch an die Vorschriften für Gegenstände und deinem Umzugsgut allgemein, welche evtl. problematisch werden könnten – z. B. exotische Pflanzen oder gefährliche Gegenstände.

Formular Übersiedlungsgut

Du musst bei der Einfuhr eine Liste aller Gegenstände (Umzugsgut) vorlegen, d. h. beim Packen muss alles katalogisiert werden. Das passende Formular dazu findest du, wenn du hier auf den Button klickst.

Vorprüfung von Übersiedlungsgut

Wenn du das Übersiedlungsdossier vorab schickst, beschleunigt das die Zollveranlagung beim eigentlichen Grenzübertritt. Dazu sendest du das Übersiedlungsdossier mit deinem Umzugsgut mindestens 2 Arbeitstage vor dem geplanten Grenzübertritt an die entsprechende Zollstelle. 

Das Dossier besteht aus dem Antragsformular sowie den notwendigen Begleitpapieren. Bei der Übersiedlung musst du die Grenze bei jener Zollstelle überqueren, die dein Dossier zuvor bearbeitet hat. 

liste übersiedlungsgut

Umzug von Deutschland in die Schweiz

Der Umzug von Deutschland in die Schweiz im Hinblick auf Zollvorschriften erfordert gründliche Planung und Verständnis der geltenden Gesetze. Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, gelten spezielle Zollregeln, die bei der Einreise beachtet werden müssen. Unter anderem solltest du eine Zollinventarliste führen und dich anhand einer Checkliste auf den Umzug vorbereiten. 

vorbereitung umzug

Anmeldung eines Fahrzeugs in der Schweiz

Folgendes benötigst du, um dein Auto in der Schweiz anzumelden:

  • Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges (Strassenverkehrsamt Wohnkanton)
  • Gesuch für die Prüfung eines Fahrzeuges (Strassenverkehrsamt Wohnkanton)
  • Abmeldung für ausländische Fahrzeugzulassungen
  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn). Diesen elektronischen Versicherungsnachweis hinterlegen wir mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen beim Strassenverkehrsamt ihres Wohnkantons
  • ausländische Fahrzeugdokumente / Zulassungsbescheinigung
  • Prüfungsbericht vom Zollamt mit Zollstempel (Form. 13.20A)
  • Erklärung vom Zollamt für Übersiedlungsgut oder Erbschaftsgut (Form. 18.44 oder 18.46) mit dem Stempel für die Fahrzeugabfertigung versehen.
  • Abgaswartungsdokument einer Schweizer Garage mit eingetragenem Abgastest (davon ausgenommen sind Fahrzeuge mit OBD gemäss Faktenblatt ASTRA, s. Webseite www.ag.ch/stva unter Fahrzeuge und Fahrzeugtechnik)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Abgas/Lärmzertifikat vom Schweizer Generalimporteur oder (COC Certificate of Conformity). Falls nicht vorhanden, beim Generalimporteur oder Markenvertreter nachfragen.
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Anmeldung eines Fahrzeugs als Nichtübersiedlungsgut

War das Auto vor dem Umzug in die Schweiz nicht mindestens 6 Monate auf deinen Namen zugelassen, fällt die Mehrwert (7.7%)- sowie Automobilsteuer (4%) und zusätzlich kleinere Gebühren an. Damit das Zollamt überhaupt die Steuern berechnen kann, brauchst du eine Auto-Einfuhrdeklaration.

Dafür notwendig ist:

  • Rechnung und/oder Kaufvertrag
  • Fahrzeugausweis/Schiffsausweis und/oder Zulassungsschein (auch falls bereits annulliert)
  • Identitätsnachweis (Reisepass, Identitätskarte)
  • Einfuhrzollanmeldung (e-dec Anmeldung) e-dec web (admin.ch)
  • Evtl. Ursprungsnachweis vom Verkäufer
Ein Auto in die Schweiz einführen

Anmeldung des Haustiers in der Schweiz

Ob du mit deiner Katze umziehst oder deinen Hund im Ausland gekauft hast und das Tier nun persönlich zum ersten Mal in die Schweiz bringst, musst du am Schweizer Zoll folgendes beachten, wenn du mit deinem Tier definitiv einreisen möchtest.

Da Hunde, Katzen und Frettchen bei der Einreise in die Schweiz Tierseuchen wie Tollwut einschleppen können, gelten für sie besondere Einreisebestimmungen. Daher musst du dich bereits im Voraus um verschiedene Dokumente kümmern, um das Tier bei der Einreise beim Schweizer Zoll anzumelden.

Eine Einreise mit deinem Haustier muss während den Öffnungszeiten der Schweizer Zollstelle erfolgen. Eine Onlineanmeldung ist nicht erlaubt, da die Zollmitarbeiter dein Haustier und die Dokumente vor Ort ansehen müssen. Tiere unterliegen der Mehrwertsteuer. Bei deinem Umzug in die Schweiz ist die Einfuhr von deinem Haustier, welches länger als 6 Monate in deinem Besitz ist, steuerfrei. Dein Haustier muss auf das Formular 18.44 Übersiedlungsgut eingetragen werden.

  • benötigen einen gültigen Heimtierpass;
  • müssen gegen Tollwut geimpft sein (mindestens 21 Tage vor der Einreise);
  • müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, wobei die Kennzeichnung vor der Tollwutimpfung erfolgt sein muss. Eine Tätowierung wird anerkannt, sofern sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
  • Jungtiere mit einem Alter unter 12 Wochen können ohne Tollwutimpfung einreisen. Du benötigst aber eine Bescheinigung des Besitzers, dass das Tier seit seiner Geburt keinen Kontakt zu Wildtieren hatte. Diese Besitzerbescheinigung ist nicht nötig, wenn sie von ihrer Mutter oder Amme begleitet werden.
  • Für Jungtiere im Alter von 12 bis 16 Wochen entfällt die 21-tägige Wartezeit nach der Tollwutimpfung, wenn sie einen Eigentumsnachweis haben.
  • Jungtiere bis 56 Tage müssen immer von ihrer Mutter oder Amme begleitet werden.
  • Hundebesitzer müssen Ihre Tiere bei ihrer Schweizer Wohngemeinde anmelden. Bei einem späteren Wegzug oder dem Tod des Hundes muss der Vierbeiner wieder abgemeldet werden. Zusätzlich muss der Tierarzt den Hund innerhalb von 10 Tagen in die Schweizer Hundedatenbank (AMICUS) eintragen. Erkundige dich unbedingt vorher bei der Einwohnergemeinde nach speziellen Regelungen zu erlaubten Hunderassen, Leinen- oder Maulkorbpflicht. Die Regeln können je nach Gemeinde sehr unterschiedlich sein.
  • Alle Schweizer Gemeinden erheben eine jährliche Hundesteuer. Einige Gemeinde verlangen eine pauschale Steuer und in anderen Gemeinden kann diese von Grösse und Gewicht des Hundes abhängen. Je nach Wohnort und deren Regelung bewegt sich die Hundesteuer zwischen CHF 50.– und CHF 200.– pro Jahr. Für Assistenzhunde (Blindenhunde, Signalhunde usw.) bestehen in vielen Gemeinden Steuererleichterung oder/und Befreiung von der Hundesteuer
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Wenn der eigene Hund etwas kaputt macht oder jemanden verletzt, kann es für den Hundebesitzer teuer werden. Hundehalter haften grundsätzlich für Schäden, die ihre Hunde verursachen. Aus diesem Grund ist eine Hundehaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert. In einigen Kantonen ist diese ohnehin Pflicht. Bei einigen Anbietern gibt es auch Kombinationen mit der allgemeinen Haftpflichtversicherung.
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