Ob jemand in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung erhalten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Solche Faktoren können zum Beispiel nach Herkunftsland, Bildung, Fähigkeiten und festen Quoten für bestimmte Länder sein.
Personen aus Ländern der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) haben nicht die gleichen Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz wie Personen aus anderen Teilen der Welt (Drittstaaten).
Du möchtest in die Schweiz Auswandern und bist auf der Suche nach einem Job?
Arbeitnehmer aus den EU-Staaten
Menschen aus Island, Norwegen und Liechtenstein (EFTA Staaten) sowie Personen aus EU Staaten können dank der Gebietsabkommen legal in der Schweiz leben und arbeiten.
Sie können drei Monate im Land bleiben, wenn sie arbeitssuchend sind. Alternativ können sie ihren Aufenthalt um weitere drei Monate verlängern, indem sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen und nachweisen, dass sie über genügend Geld zum eigenen Lebensunterhalt verfügen. Das gibt ihnen insgesamt sechs Monate im Land und eine passende Arbeit zu finden.
EU- oder EFTA-Bürgerinnen und -Bürger müssen bei einer selbstständigen Tätigkeit in der Schweiz innerhalb von 14 Tagen eine Aufenthaltsbewilligung bei ihrer Wohngemeinde beantragen.
Angehörige von Drittstaaten
Personen ausserhalb der EU- und EFTA-Staaten müssen qualifiziert sein, um in der Schweiz zu arbeiten. Dazu gehören Hochschulabsolventen mit mehrjähriger Berufserfahrung ebenso wie Fach- und Führungskräfte.
Arbeitgeber müssen durch einen Antrag auf Arbeitserlaubnis nachweisen, dass jeder Arbeitsplatz den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes entspricht. Sie müssen auch nachweisen, dass sie vor Ort oder über den Arbeitsmarkt der Europäischen Freihandelsassoziation oder der EFTA keine Arbeitskräfte finden konnten.
Bei der Beurteilung des Integrationspotenzials eines Bewerbers in das lokale Berufs- und Sozialleben werden längere Aufenthalte in der Schweiz berücksichtigt. Dies beinhaltet die Berücksichtigung von Sprachkenntnissen, Alter und anderen relevanten Faktoren.
Wenn du für die Einreise in die Schweiz ein Visum benötigst, sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Die Schweizer Regierung kann jedes Jahr eine bestimmte Höchstzahl an Drittstaatsaufenthaltsbewilligungen erteilen.
Arbeitsbewilligung von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Vereinigten Königreich
Ab dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich als Drittland und unterliegt den gleichen Bedingungen. Personen, die vor diesem Datum einen Wohnsitz in der Schweiz erhalten haben, können diesen Wohnsitz jedoch behalten.
Die Schweizer Regierung legt eine Quote für spezielle britische Aufenthaltsgenehmigungen fest und wartet auf eine mögliche Einigung zwischen den beiden Ländern über ihre künftigen Einwanderungsbeziehungen.
Erfahre mehr über die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz, mit denen du automatisch auch deine Arbeitsbewilligung erlangst, in diesem Beitrag:

Aufenthaltsbewilligung Schweiz
Möchtest du in die Schweiz auswandern oder planst du dort zu arbeiten? Dann benötigst du eine Aufenthaltserlaubnis in Form eines Personalausweises. EU/EFTA-Bürger benötigen für die Einreise
Zusatz: Arbeitsbewilligung Schweiz als Deutscher
Unter einer dreimonatigen Arbeitsdauer benötigst du dabei nicht einmal eine Aufenthaltsbewilligung. Für die Beantragung von Arbeitsbewilligungen sind grundsätzlich die Arbeitgebenden zuständig. Dank der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA können Deutsche in die Schweiz einreisen, dort wohnen und arbeiten. Für eine Tätigkeit von maximal drei Monaten oder für eine Dienstleistung, die maximal 90 Tage pro Kalenderjahr dauert, benötigst du keine Aufenthaltsbewilligung. Allerdings muss der Arbeitgeber die Erwerbstätigkeit mit dem Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit spätestens einen Tag vor Beginn anzeigen.
Für eine Tätigkeit von mehr als drei Monaten musst du vor Aufnahme deiner Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltsbewilligung bei deiner Wohnsitzgemeinde in der Schweiz beantragen. Dazu benötigst du einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte sowie eine Erklärung deines Arbeitgebers, dass er dich anstellen wird, oder eine Arbeitsbestätigung wie zum Beispiel einen Arbeitsvertrag.
Als Selbstständigerwerbender musst du deine Ankunft innerhalb 14 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde melden und dort eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dazu benötigst du ebenfalls einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte und Dokumente, die belegen, dass du eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wirst.
Du kannst auch in die Schweiz einreisen und während höchstens sechs Monate eine Anstellung suchen. Für die ersten drei Monate benötigst du keine Bewilligung. Anschließend kannst du eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA beantragen7