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Prämienverbilligung Sparen bei der Krankenversicherung
Zuletzt aktualisiert am: 10.05.24

Prämienverbilligung: Sparen bei der Krankenversicherung

Brauchst du Unterstützung beim Bezahlen deiner Krankenkassenprämien? Unsere Anleitung zur Prämienverbilligung klärt auf, wer dazu berechtigt ist, und erklärt, wie du die finanzielle Entlastung beantragen kannst – einfach und unkompliziert.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Prämienverbilligung ist eine Unterstützung für Personen in der Schweiz mit niedrigem Einkommen und Vermögen, um die finanzielle Belastung durch Krankenkassenprämien zu reduzieren.

  • Um eine Prämienverbilligung zu erhalten, müssen Antragssteller bei der Sozialversicherungsanstalt einen Antrag stellen und erforderliche persönliche und finanzielle Informationen einreichen.

  • Änderungen in den finanziellen oder familiären Verhältnissen sollten den Behörden gemeldet werden, damit eine angemessene Anpassung der Prämienverbilligung erfolgen kann.

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Verständnis der Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligung ist eine soziale Massnahme, die darauf abzielt, die finanzielle Last der Krankenkassenprämien für Personen mit einem niedrigen Einkommen und Vermögen zu reduzieren. Sie stellt somit ein wichtiges Instrument dar, um die soziale Gerechtigkeit im Gesundheitssystem zu gewährleisten und die Prämie erschwinglicher zu machen.

Aber was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und wer profitiert davon?

Zweck und Zielsetzung der Prämienverbilligung

Der Hauptzweck der Prämienverbilligung ist die Reduktion der finanziellen Belastung durch Krankenkassenprämien, insbesondere für Personen, die sich in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden. Es ist ein solidarischer Akt, bei dem der Bund und die Kantone Hand in Hand arbeiten, um sicherzustellen, dass jeder Zugang zu medizinischer Grundversorgung hat, unabhängig von seiner finanziellen Situation.

Im Jahr 2014 wurden allein für diese individuellen Prämienverbilligungen etwa 4 Milliarden Schweizer Franken aufgewendet, was die Bedeutung und das Engagement für dieses System unterstreicht.

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?

Anspruch auf Prämienverbilligungen haben:

  • Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben oder erwerbstätig sind und sich in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden

  • Personen mit Aufenthaltsbewilligung ab drei Monaten

  • Grenzgänger.

Es ist wichtig zu wissen, dass es nicht ausreicht, einfach nur berechtigt zu sein – man muss auch einen Antrag stellen, um die Unterstützung zu erhalten.

Dein Weg zur Prämienverbilligung

Den Weg zur Prämienverbilligung beginnt man mit der Einreichung eines Antrags bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (SVA). Diese Anmeldung ist jedes Jahr bis zum 31. März möglich und ist der erste Schritt, um von den Prämienverbilligungen zu profitieren.

Doch wie genau sieht dieser Prozess aus und was musst du dafür tun?

Notwendige Dokumente und Informationen

Für den Antrag auf Prämienverbilligung musst du persönliche Angaben wie Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Zivilstand und Informationen zu allen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, bereitstellen. Finanziell sind Angaben zum jährlichen Bruttoeinkommen, vorhandenem Vermögen sowie zu weiteren Einkommensquellen erforderlich. Als Nachweise dienen in der Regel der letzte Steuerbescheid oder Lohnabrechnungen, sowie Dokumente, die die familiäre Situation wie die Anzahl und das Alter der Kinder belegen.

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Wichtige Fakten zur Prämienberechnung

Die Prämienberechnung für die Krankenversicherung und die Krankenpflegeversicherung in der Schweiz basiert auf einer Kopfprämie, die für jeden Versicherten gleich ist, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Dazu kommt ein Eigenanteil, der sich nach dem Einkommen richtet.

Seit 2021 gibt es ein neues System, das eine stärkere Ausrichtung der Prämien an das Einkommen vorsieht, um einkommensschwächere Haushalte stärker zu entlasten.

Die Rolle des Bundesamtes für Gesundheit

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Krankenkassenprämien, denn es ist für deren Genehmigung und Veröffentlichung zuständig. Damit trägt das BAG wesentlich zur Kontrolle und Transparenz des Versicherungsmarktes bei, was wiederum die Grundlage für das System der Prämienverbilligungen schafft.

Finanzielle Entlastung durch individuelle Prämienverbilligungen (IPV)

Individuelle Prämienverbilligungen (IPV) bieten eine wichtige finanzielle Entlastung und variieren je nach Kanton in ihrer Höhe. Dies sorgt dafür, dass die Unterstützung an die regionalen Gegebenheiten angepasst wird und die Prämienverbilligungen dort ankommen, wo sie am meisten benötigt werden.

IPV für junge Erwachsene

Junge Erwachsene in der Ausbildung erhalten eine besonders günstige Prämienverbilligung. Hierbei wird auch das Einkommen der Eltern und das Geld berücksichtigt, sodass die Prämien um mindestens 50 % gesenkt werden können.

Dies erleichtert jungen Menschen den Start ins Berufsleben erheblich.

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Änderungen in deinen Verhältnissen? So reagierst du richtig!

Sollten sich deine finanziellen oder familiären Verhältnisse ändern, ist es wichtig, dies den zuständigen Behörden mitzuteilen. Eine Neuberechnung der Prämienverbilligung kann angefordert werden, um sicherzustellen, dass du weiterhin die richtige Unterstützung erhälst.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Prämienverbilligung ein wesentliches Element des Schweizer Gesundheitssystems ist, das darauf abzielt, die finanzielle Belastung von Personen mit geringem Einkommen und Vermögen zu minimieren. Die Beantragung und Inanspruchnahme dieses Angebots kann zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führen.

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