Die Altersvorsorge in der Schweiz ruht auf drei Säulen: 1. Säule (AHV/IV), 2. Säule (BVG/Pensionskasse) und 3. Säule (private Vorsorge 3a/3b).
Das 3-Säulen-Modell kombiniert staatliche, berufliche und private Vorsorge und soll dir im Alter eine stabile finanzielle Basis sichern. In diesem Artikel erfährst du, wie du alle drei Säulen sinnvoll nutzt – inkl. aktueller Zahlen für 2025.
Die Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein. Das 3-Säulen Modell Schweiz bietet einen umfassenden Ansatz zur Altersvorsorge, der die staatliche Vorsorge, die berufliche Vorsorge und die private Vorsorge umfasst.
In der Schweiz basiert die Altersvorsorge auf dem 3-Säulen-System, das aus der staatlichen Vorsorge (AHV/IV), der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge besteht. In diesem Artikel erfährst du, wie du mit diesen 3 Säulen deine Rente effektiv planen und dich für die Zukunft absichern kannst, wobei das Verständnis verschiedener Modelle der Altersvorsorge, wie das 3-Säulen Modell, von entscheidender Bedeutung ist.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf dem 3-Säulen-System.
die staatliche Vorsorge (AHV/IV), die berufliche Vorsorge und die private Vorsorge bilden die drei Säulen.
Eine effektive Rentenplanung umfasst die Nutzung aller drei Säulen.
Die Altersvorsorge sollte frühzeitig geplant werden, um eine finanziell abgesicherte Zukunft zu gewährleisten.
Individuelle Anpassungsmöglichkeiten und steuerliche Anreize ermöglichen eine optimale Gestaltung der privaten Vorsorge.
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Einleitung zur Altersvorsorge in der Schweiz
Die Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Sozialsystems und zielt darauf ab, den Bürgern im Ruhestand eine finanzielle Grundlage zu bieten. Das Konzept der Alterssicherung, eingebettet in das 3-Säulen-System in der Schweiz, wurde entwickelt, um die Rentenlücke zu schliessen und den Menschen einen angemessenen Lebensstandard im Alter durch die Kombination von gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsorgeplänen und privater Vorsorge zu ermöglichen. In diesem Abschnitt werden wir einen Überblick über das Schweizer Altersvorsorgesystem geben und warum es wichtig ist, frühzeitig mit der Planung der eigenen Rente zu beginnen.
Was sind die 3-Säulen der Altersvorsorge Schweiz
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Modell. Jede Säule erfüllt eine bestimmte Funktion in der finanziellen Absicherung im Alter. Im Folgenden stellen wir dir die drei Säulen im Detail vor – mit Vorteilen, Pflichten und steuerlichen Aspekten.
1. Säule – Staatliche Vorsorge (AHV/IV)
Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge (AHV/IV). Sie ist für alle obligatorisch und sichert das Existenzminimum im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene. Reicht die AHV-Rente nicht aus, decken Ergänzungsleistungen (EL) die Lücke zwischen Einkommen und minimalen Lebenskosten ab sie sind ein zentrales Sicherheitsnetz im Schweizer System.
- Grundsicherung für das Alter, Invalidität und Hinterbliebene
- Pflicht für alle in der Schweiz lebenden Personen
- Finanziert durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- Plafonierung bei verheirateten Paaren beachten
Min./Max.-Rente (volle Beitragsdauer): CHF 1’260 / 2’520 mtl.; Ehepaare max. 3’780. Anpassung +2.9 % per 01.01.2025.
AHV 21: Referenzalter Frauen steigt ab 2025 schrittweise bis 65; Übergangsjahrgänge erhalten Ausgleich.
2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse)
Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse). Zusammen mit der 1. Säule soll sie etwa 60 % des letzten Lohns sichern; obligatorisch ab BVG-Eintrittsschwelle für AHV-Versicherte mit genügend Lohn.
- Zusätzliche Rente durch betriebliche Vorsorge
- Pflicht für alle Arbeitnehmer über einem bestimmten Einkommen
- Beiträge werden hälftig vom Arbeitgeber mitgetragen
- Individuelle Leistungen je nach Pensionskassen-Reglement
BVG-Eintrittsschwelle: CHF 22’680 Jahreslohn (ab 2025).
3. Säule: Private Vorsorge (Säule 3a & 3b)
Die 3. Säule ist die private Vorsorge. Säule 3a (gebunden) bietet Steuervorteile und jährliche Maximalbeträge; Säule 3b ist frei und flexibler.
- Freiwillige Vorsorge mit Steuervorteilen (Säule 3a)
- Flexible Vorsorge (Säule 3b) mit mehr Anlagemöglichkeiten
- Ideal für Selbstständige und für den Aufbau von Vermögen
- Frühzeitiges Sparen bringt langfristig finanzielle Sicherheit
Max. Einzahlung 3a (mit PK): CHF 7’258; ohne PK (Selbständige): 20 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 36’288.
| Säule | Ziel | Pflicht? | Kernpunkte 2025 |
|---|---|---|---|
| 1. Säule (AHV/IV) | Existenzsicherung | Ja | Min/Max AHV: 1’260 / 2’520 CHF mtl.; Frauen-Referenzalter steigt stufenweise (AHV 21) |
| 2. Säule (BVG) | Lebensstandard sichern | Ja, ab BVG-Eintrittsschwelle | Eintrittsschwelle 22’680 CHF Jahreslohn |
| 3. Säule (3a/3b) | Lücke schliessen / Steuern sparen | Freiwillig | 3a-Maximum 7’258 CHF (mit PK) bzw. 36’288 CHF (ohne PK, 20%) |
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Das Schweizer Drei-Säulen-System einfach erklärt
Das Schweizer Altersvorsorgesystem beruht auf dem Drei-Säulen-Modell aus staatlicher Vorsorge (1. Säule), beruflicher Vorsorge (2. Säule) und privater Vorsorge (3. Säule).
Es ist wichtig zu verstehen, wie diese drei Säulen zusammenspielen, um die eigene Altersvorsorge gezielt planen zu können.
Übersicht und Zusammenspiel der drei Säulen
Die erste Säule, die staatliche Vorsorge oder gesetzliche Rentenversicherung, bietet eine grundlegende finanzielle Absicherung im Alter. Sie umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV). Die AHV zahlt Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Invalidenrenten aus, während die IV Leistungen für Personen mit Behinderungen bietet.
Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, wird von Pensionskassen verwaltet und ergänzt die Leistungen der AHV. Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten gemeinsam Beiträge in die Pensionskasse – aus diesem Kapital wird später die Rente finanziert.
Die dritte Säule, die private Vorsorge, ist freiwillig und ermöglicht es Einzelpersonen, zusätzliches Kapital anzusparen. Hierzu gehören Private Altersvorsorge (Säule 3a) und Private Vermögensbildung (Säule 3b). Die Säule 3a bietet steuerliche Anreize für die langfristige Vorsorge, während die Säule 3b mehr Flexibilität bei der Verwendung des Kapitals ermöglicht.
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Individuelle Anpassung und Möglichkeiten
Die private Vorsorge ermöglicht es den Bürgern, ihre Altersvorsorge individuell anzupassen und auf ihre persönlichen Bedürfnisse abzustimmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die private Vorsorge zu gestalten, wie zum Beispiel die Wahl der richtigen Anlagestrategie, die regelmässige Einzahlung von Beiträgen oder die flexiblen Auszahlungsoptionen im Rentenalter.
Es ist wichtig, sich frühzeitig mit der privaten Vorsorge zu befassen und die verschiedenen Angebote und Möglichkeiten zu vergleichen. Dabei können professionelle Beratungsdienste und Finanzexperten helfen, um die individuell beste Lösung zu finden.
Zusätzliche Informationen:
Rentenaufschub
- Option: Versicherte können entscheiden, ihre AHV-Rente über das ordentliche Rentenalter hinaus aufzuschieben. Der Aufschub ist für mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre möglich.
- Vorteil: Für jeden Monat des Aufschubs erhöht sich die Rente um 0,5%, was einem jährlichen Zuschlag von 6,8% entspricht.
Weiterarbeiten nach Renteneintritt
- Weiterarbeit: Personen, die nach dem Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten, zahlen weiterhin AHV-Beiträge. Diese Beiträge erhöhen die Rente nicht direkt, reduzieren aber die Belastung durch die Beiträge für die Erwerbstätigen.
- Einfluss auf die Pensionskasse: Die Fortführung der Arbeit kann auch die Pensionskassenleistungen beeinflussen, abhängig von den Regelungen der jeweiligen Pensionskasse.
Verheiratet vs. Unverheiratet
- Rentenhöhe: Bei verheirateten Paaren wird die AHV-Rente durch die Plafonierung begrenzt, das heisst, die gemeinsame Rente darf 150% der Maximalrente nicht überschreiten.
- Pensionskasse: Die Regelungen für verheiratete und unverheiratete Personen können sich auch in der beruflichen Vorsorge unterscheiden, insbesondere im Hinblick auf die Hinterlassenenleistungen.
Umwandlungssatz
- Definition: Der Umwandlungssatz bestimmt, welcher Teil des angesparten Kapitals in der zweiten Säule jährlich als Rente ausgezahlt wird.
- Aktuelle Werte: Der Umwandlungssatz variiert je nach Pensionskasse und ist in den letzten Jahren tendenziell gesunken, was niedrigere Renten zur Folge hat. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz beträgt per 2023 6,8% für das obligatorische Kapital.
Verzinsung der Pensionskassenguthaben
- Mindestzins: Der Bundesrat legt den Mindestzins fest, der auf das Altersguthaben der zweiten Säule angewendet wird. Für 2023 wurde dieser Satz beispielsweise auf 1% festgelegt, kann aber je nach wirtschaftlicher Lage und Entscheidung des Bundesrates variieren.
Ergänzungsleistungen
- Zweck: Ergänzungsleistungen (EL) dienen dazu, die Differenz zwischen den anerkannten Lebenshaltungskosten und den verfügbaren Mitteln (Renten, Einkommen) zu decken.
- Berechtigung: Anspruch auf EL haben Personen, deren Renten und weiteres Einkommen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken.
Die erste Säule: Staatliche Vorsorge AHV/IV
Leistungen der AHV
Die staatliche Vorsorge, die erste Säule der schweizerischen Altersvorsorge, basiert hauptsächlich auf der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV). Die AHV bietet verschiedene Leistungen, um älteren Menschen, Invaliden und Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.
- Altersrente: Die AHV zahlt eine Altersrente an Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Die Höhe der Rente wird basierend auf den AHV-Beitragsjahren berechnet.
- Invalidenrente: Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen dauerhaft invalid sind, können Anspruch auf eine Invalidenrente der AHV haben. Die Höhe der Rente hängt vom Grad der Invalidität ab.
- Hinterbliebenenrente: Die AHV bietet auch finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene verstorbener Versicherter. Je nach Familienstand und vorhandenen Kindern können Witwen, Witwer und Waisen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben.
Beitragspflicht und Finanzierung der ersten Säule
Die erste Säule der schweizerischen Altersvorsorge wird durch Beiträge finanziert, die von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Selbstständigkeit geleistet werden. Arbeitnehmer und Selbstständige zahlen einen AHV-Beitrag auf ihr Einkommen, während Arbeitgeber einen Beitrag auf die Löhne ihrer Angestellten entrichten. Die Finanzierung der ersten Säule erfolgt auch durch den Bundeshaushalt.
Die berufliche Vorsorge: Die zweite Säule
Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der schweizerischen Altersvorsorge und wird durch Pensionskassen abgedeckt. Arbeitnehmer leisten Beiträge zu ihrer Pensionskasse, um im Ruhestand eine zusätzliche Altersrente zur staatlichen Vorsorge (AHV/IV) zu erhalten.
In der beruflichen Vorsorge sind verschiedene Versicherungspläne verfügbar, die je nach Unternehmen und Branche variieren. Die Beitragspflicht richtet sich nach dem Einkommen und wird sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern getragen.
Die berufliche Vorsorge bietet verschiedene Leistungen, darunter eine Altersrente, die aufgrund der angesparten Beiträge während der Berufstätigkeit gezahlt wird. Zusätzlich zur Altersrente besteht auch Anspruch auf eine Waisenrente, die Kindern von Verstorbenen gewährt wird, die in die Pensionskasse eingezahlt haben.
Die private Vorsorge: Freiwillige Absicherung als dritte Säule
Die private Vorsorge bildet die dritte Säule der schweizerischen Altersvorsorge und bietet eine freiwillige Absicherung für den Ruhestand. Während die staatliche Vorsorge (1. Säule) und die berufliche Vorsorge (2. Säule) obligatorisch sind, haben die Bürger die Möglichkeit, zusätzlich für ihre Rente vorzusorgen und ihre finanzielle Zukunft weiter abzusichern.
Steuerliche Anreize für die Säule 3a und 3b
Eine wichtige Komponente der privaten Vorsorge in der Schweiz sind die Säule 3a und Säule 3b. Die Säule 3a ermöglicht es den Bürgern, Geld auf einem gebundenen Sparkonto anzusparen, das speziell für die Altersvorsorge bestimmt ist. Einer der Vorteile der Säule 3a ist, dass die eingezahlten Beträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Dies bedeutet, dass man weniger Steuern zahlen muss und gleichzeitig für die Rente spart.
Darüber hinaus bietet die Säule 3b weitere Möglichkeiten der privaten Vorsorge, wie zum Beispiel die Investition in Fonds, Lebensversicherungen oder andere Anlageformen. Hier können individuelle steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, um die optimale Absicherung im Ruhestand zu gewährleisten.
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Vergleich mit internationalen Vorsorgesystemen
Im internationalen Vergleich zeichnet sich das Schweizer Drei-Säulen-System durch seine Vielfalt und Stabilität aus. Während andere Länder unterschiedliche Ansätze in der Altersvorsorge verfolgen, bietet das Schweizer System eine ausgewogene Kombination aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge.
| Altersvorsorge-System | Merkmale |
|---|---|
| Deutschland | Das deutsche System basiert auf einer gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), einer betrieblichen Altersversorgung (BAV) und der privaten Vorsorge. Die GRV ist dabei die wichtigste Säule der Altersvorsorge. |
| USA | In den USA gibt es kein einheitliches Vorsorgesystem. Die meisten Amerikaner sind von ihren Arbeitgebern abhängig und haben keinen gesetzlich vorgeschriebenen Rentenanspruch. Die private Vorsorge spielt eine entscheidende Rolle. |
| Schweden | In Schweden gibt es ein umfassendes staatliches Rentensystem, das durch die Allgemeine Rentenversicherung (ARP) unterstützt wird. Die private Vorsorge ist in Schweden vergleichsweise weniger verbreitet. |
Der Vergleich mit anderen Vorsorgesystemen zeigt, dass das Schweizer Drei-Säulen-System eine solide Grundlage für die Altersvorsorge bietet und Schweizer Bürgerinnen und Bürgern eine gute finanzielle Absicherung im Ruhestand ermöglicht.
Unterschied zur Altersvorsorge in Deutschland
Die Altersvorsorge in der Schweiz unterscheidet sich in mehreren Punkten deutlich vom deutschen Rentensystem. Während die Schweiz auf ein klar strukturiertes 3-Säulen-Modell setzt, ist das deutsche System stärker auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) fokussiert. In Deutschland bildet die GRV für den Grossteil der Bevölkerung die zentrale Säule, ergänzt durch betriebliche Altersversorgung (BAV) und private Vorsorge wie Riester- oder Rürup-Rente. Die Struktur ist vergleichbar, jedoch weniger systematisch verzahnt als in der Schweiz.
Ein wesentlicher Unterschied liegt im Pflichtcharakter der Säulen. In der Schweiz sind sowohl die staatliche (AHV) als auch die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) obligatorisch, während in Deutschland die betriebliche Altersvorsorge freiwillig und oft vom Arbeitgeber abhängig ist.
Ausserdem profitieren Schweizer Arbeitnehmer von höheren steuerlichen Anreizen für die private Vorsorge – insbesondere in der gebundenen Vorsorge der Säule 3a. In Deutschland sind die steuerlichen Vorteile privater Altersvorsorge oft komplex und stark reguliert.
Zusätzlich unterscheidet sich das Rentenniveau: Die gesetzliche Rente in Deutschland bietet im internationalen Vergleich eine relativ niedrige Ersatzquote, während in der Schweiz das Zusammenspiel der drei Säulen darauf abzielt, rund 60–70 % des letzten Einkommens im Alter zu sichern – vorausgesetzt, alle drei Säulen werden genutzt.
Für Auswanderer oder Grenzgänger ist es wichtig, die jeweiligen Regelungen beider Länder zu kennen, insbesondere im Hinblick auf Rentenansprüche, Beitragsjahre und Doppelbesteuerungsabkommen.
Fazit
Um eine finanziell abgesicherte Zukunft zu gewährleisten, ist es wichtig, frühzeitig mit der Planung der eigenen Altersvorsorge zu beginnen. In diesem Artikel haben wir die grundlegenden Konzepte des schweizerischen 3-Säulen-Systems der Altersvorsorge erläutert und wie es funktioniert, um eine solide finanzielle Basis im Ruhestand zu schaffen.
Die erste Säule besteht aus der staatlichen Vorsorge, insbesondere der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV). Sie bietet Leistungen wie Altersrente, Invalidenrente und Hinterbliebenenrente. Die zweite Säule umfasst die berufliche Vorsorge, bei der Arbeitnehmer in eine Pensionskasse einzahlen, um im Rentenalter eine zusätzliche Altersrente zu erhalten. Die dritte Säule ist die private Vorsorge, bei der individuelle Beiträge geleistet werden, um die Rentenlücke zu schliessen.
Um deine Altersvorsorge effektiv zu planen, solltest du diese 3 Säulen der Altersvorsorge nutzen. Beginne frühzeitig mit der Planung und berücksichtige deine individuellen Bedürfnisse und Ziele. Nutze die steuerlichen Anreize der privaten Vorsorge in Form von Säule 3a und Säule 3b. Denke daran, dass es wichtig ist, regelmässig deine Altersvorsorge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass du deine finanziellen Ziele erreichst.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was ist die 1. Säule (staatliche Vorsorge AHV/IV)?
Die 1. Säule sichert das Existenzminimum im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene. Reicht die Rente nicht, helfen Ergänzungsleistungen (EL). Sie ist für alle obligatorisch.
Wie hoch sind die AHV-Renten 2025 (volle Beitragsdauer)?
Die monatliche Minimalrente beträgt CHF 1’260, die Maximalrente CHF 2’520. Für Ehepaare gilt eine Obergrenze (Plafonierung) von CHF 3’780 pro Monat.
Was bedeutet „Plafonierung“ bei Ehepaaren?
Die Summe beider AHV-Einzelrenten eines verheirateten Paares ist auf 150 % der Maximalrente begrenzt (2025: max. CHF 3’780/Monat). Übersteigt die Summe diesen Wert, wird anteilig gekürzt.
Was ändert sich ab 2025 mit AHV 21?
Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise auf 65 angehoben; der Rentenbezug wird flexibler und Weiterarbeiten wird attraktiver gestaltet (u. a. freiwilliger Freibetrag).
Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL)?
Wenn AHV/IV-Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf EL (kantonal ausgerichtet).
Was ist die 2. Säule (berufliche Vorsorge, BVG/Pensionskasse)?
Sie ergänzt die 1. Säule, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Für AHV-versicherte Angestellte ist sie obligatorisch, sofern der Lohn die BVG-Grenzen erfüllt.
Welche BVG-Grenzen gelten 2025?
Eintrittsschwelle: CHF 22’680 Jahreslohn. Koordinationsabzug: CHF 26’460. (Weitere Grenzbeträge wurden ebenfalls angepasst.)
