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3 Säulen der Altersvorsorge

3 Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz (2026)

Zuletzt aktualisiert am: 08.10.26
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Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf drei Säulen: der staatlichen AHV (1. Säule), der beruflichen Vorsorge über die Pensionskasse (2. Säule) und der privaten Vorsorge mit Säule 3a und 3b (3. Säule). AHV und Pensionskasse sind für Angestellte Pflicht und sollen zusammen rund 60 % des letzten Lohns sichern. Die 3. Säule ist freiwillig und bringt Steuervorteile.

Wie viel du später konkret bekommst und wie du die Rente beantragst, erklären wir im Ratgeber Rente Schweiz. Hier geht es um das System: was in jede Säule fliesst, was du als Einwanderer mit Quellensteuer Schweiz beachten musst und was beim Wegzug mit deinem Geld passiert. Für Pendler gelten eigene Regeln, mehr dazu bei Grenzgänger Schweiz. Die Abzüge siehst du vorab im Brutto Netto Rechner Schweiz.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • 1. Säule (AHV/IV): Pflicht für alle, Umlageverfahren, 5,3 % Lohnabzug. Rente 2026: 1’260 bis 2’520 CHF pro Monat, ab 2027: 1’280 bis 2’560 CHF. Alles zur Höhe unter Rente Schweiz.
  • 2. Säule (Pensionskasse): Pflicht ab 22’680 CHF Jahreslohn (2027: 23’040 CHF), kapitalgedeckt, Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte.
  • 3. Säule (privat): Säule 3a mit Steuerabzug bis 7’258 CHF (2027: 7’373 CHF), Säule 3b frei und ohne Limit.
  • Für Einwanderer: Mit Quellensteuer Schweiz bekommst du den 3a-Abzug nur über die nachträgliche ordentliche Veranlagung, Antrag bis 31. März.
  • Beim Wegzug: Säule 3a und überobligatorische Pensionskasse können ausbezahlt werden, der obligatorische Teil bleibt bei Wegzug in die EU auf einem Freizügigkeitskonto. Was das für deine Steuern in der Schweiz bedeutet, liest du dort.

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Eric John
Einwandern Schweiz

3 Säulen der Altersvorsorge Schweiz einfach erklärt

Stell dir deine Altersvorsorge wie ein Haus vor. Damit es stabil steht, braucht es drei Träger. Hier ist die Übersicht für 2026:

Merkmal1. Säule (AHV/IV)2. Säule (Pensionskasse)3. Säule (Säule 3a/3b)
TypStaatliche VorsorgeBerufliche VorsorgePrivate Vorsorge
ZielExistenzsicherungLebensstandard halten (mit AHV rund 60 % des Lohns)Lücken schliessen, Steuern sparen
Pflicht?Ja, alle Einwohner ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Erwerbstätige) bzw. ab 21Ja, Angestellte ab CHF 22’680 JahreslohnNein, freiwillig
FinanzierungUmlage: Erwerbstätige zahlen für RentnerKapitaldeckung: eigenes KontoKapitaldeckung: eigenes Konto
Beitrag 2026Je 5,3 % (AHV/IV/EO) von Arbeitnehmer und Arbeitgeber7–18 % des koordinierten Lohns, je nach Alter, mindestens hälftig vom ArbeitgeberMax. CHF 7’258 (mit PK) bzw. 20 % des Einkommens, max. CHF 36’288 (ohne PK)

1. Säule: Staatliche Vorsorge Schweiz (AHV/IV)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die Basis. Sie funktioniert ähnlich wie die deutsche Rentenversicherung: Die Erwerbstätigen finanzieren die aktuellen Rentner.

  • Wer ist versichert? Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, auch Grenzgänger Schweiz.
  • Beiträge: Je 5,3 % vom Bruttolohn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (AHV 4,35 %, IV 0,7 %, EO 0,25 %), ohne Obergrenze. Bei CHF 6’000 Bruttolohn sind das CHF 318 pro Monat auf deiner Lohnabrechnung.
  • Leistung 2026: Bei voller Beitragsdauer (44 Jahre) zwischen CHF 1’260 (Minimalrente) und CHF 2’520 (Maximalrente) pro Monat. Ehepaare erhalten zusammen höchstens CHF 3’780. Die Höhe hängt von Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen ab, fehlende Jahre kürzen die Rente um je rund 2,3 %.
  • Neu ab Dezember 2026: Die 13. AHV-Rente. Jeder Altersrentner erhält im Dezember eine zusätzliche Monatsrente (ein Zwölftel der Jahresrente). Über die Finanzierung stimmt die Schweiz am 29. November 2026 ab; die Auszahlung ist davon nicht abhängig.
  • Referenzalter: 65 Jahre für Männer. Für Frauen steigt es mit AHV 21 schrittweise: Jahrgang 1962 geht 2026 mit 64 Jahren und 6 Monaten, ab Jahrgang 1964 gilt 65. Rentenbezug ist flexibel zwischen 63 und 70 möglich, mit Kürzung oder Zuschlag.
  • Für Deutsche: Schon ein volles Beitragsjahr begründet einen AHV-Anspruch. Du bekommst später zwei Renten: die AHV für deine Schweizer Jahre und die deutsche Rente für deine deutschen Jahre. Die Jahre werden nicht gegenseitig angerechnet, aber zusammengezählt, wenn es um Mindestversicherungszeiten geht (z.B. die 5 Jahre der Deutschen Rentenversicherung).

Hinweis: Die AHV allein reicht in der Schweiz nicht zum Leben. Reicht das Einkommen im Alter nicht, gibt es Ergänzungsleistungen (EL), auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht. Für den normalen Lebensstandard ist aber die 2. Säule gedacht.

2. Säule: Berufliche Vorsorge Schweiz (Pensionskasse/BVG)

Hier liegt der grösste Unterschied zu Deutschland. Die berufliche Vorsorge nach BVG ist keine Betriebsrente als Zusatz, sondern der Hauptteil deiner späteren Rente. Sie ist obligatorisch für alle Angestellten ab CHF 22’680 Jahreslohn (Eintrittsschwelle 2026) und ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag für das Alterssparen (davor nur Risikoschutz).

So liest du deinen Pensionskassenausweis

  • Koordinationsabzug: Vom Bruttolohn werden CHF 26’460 abgezogen, weil dieser Teil durch die AHV gedeckt gilt. Der Rest ist der koordinierte Lohn (mindestens CHF 3’780, im Obligatorium maximal CHF 64’260). Viele Kassen versichern freiwillig mehr, das nennt sich Überobligatorium.
  • Altersgutschriften: Der Sparbeitrag steigt mit dem Alter: 7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54), 18 % (55–65) des koordinierten Lohns. Der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte, viele zahlen 60 % oder mehr.
  • Umwandlungssatz: Bei Pensionierung wird das Altersguthaben in eine Rente umgerechnet. Im Obligatorium gilt 6,8 %: Aus CHF 500’000 werden CHF 34’000 Rente pro Jahr. Im Überobligatorium legen die Kassen den Satz selbst fest, meist 5 % oder tiefer. Die BVG-Reform, die den Satz auf 6 % gesenkt hätte, wurde im September 2024 abgelehnt.
  • Verzinsung: Das Guthaben wird mindestens zum BVG-Mindestzins (2026: 1,25 %) verzinst, gute Kassen zahlen deutlich mehr.

Rechenbeispiel: Lohn CHF 6’000 pro Monat, 38 Jahre

PositionBerechnungPro Monat
BruttolohnCHF 72’000 / JahrCHF 6’000
Koordinierter Lohn72’000 − 26’460CHF 45’540 / Jahr
Altersgutschrift (10 %)45’540 × 10 %CHF 380
davon dein Anteil (50 %)Sparbeitrag auf der Lohnabrechnungca. CHF 190
ArbeitgeberanteilFliesst zusätzlich auf dein Kontoca. CHF 190
Plus Risikobeitrag (Tod, Invalidität)Je nach Kasseca. CHF 30–60

Auf deiner Lohnabrechnung stehen also rund CHF 220–250 «BVG», tatsächlich landen aber rund CHF 380 pro Monat auf deinem Vorsorgekonto. Den exakten Nettolohn inklusive AHV, Pensionskasse und Quellensteuer Schweiz zeigt der Brutto Netto Rechner Schweiz.

Tipp für Zuwanderer: Wer erst mit 35 oder 40 in die Schweiz kommt, hat eine Vorsorgelücke, weil die Schweizer Jahre fehlen. Diese Lücke steht als «Einkaufspotenzial» auf dem Pensionskassenausweis. Ein freiwilliger Einkauf ist zu 100 % vom steuerbaren Einkommen abziehbar und lohnt sich besonders in Hochsteuerkantonen. Achtung: In den ersten 5 Jahren nach Zuzug ist der Einkauf auf 20 % des versicherten Lohns pro Jahr begrenzt, und eingekauftes Kapital ist 3 Jahre für Kapitalbezüge gesperrt.

3. Säule: Private Vorsorge Schweiz (Säule 3a und 3b)

Die 3. Säule ist freiwillig und schliesst die Lücke zwischen AHV plus Pensionskasse und deinem gewohnten Lebensstandard. Sie besteht aus der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) mit Steuervorteil und der freien Vorsorge (Säule 3b) ohne Einschränkungen.

MerkmalSäule 3a (gebunden)Säule 3b (frei)
Maximaler Betrag 20267’258 CHF mit Pensionskasse, 20 % des Einkommens bis 36’288 CHF ohneKein Limit
Maximaler Betrag 20277’373 CHF mit Pensionskasse, bis 36’864 CHF ohneKein Limit
SteuervorteilEinzahlungen voll vom Einkommen abziehbarIn der Regel keiner
BezugFrühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter, vorher nur bei Wegzug, Wohneigentum oder SelbstständigkeitJederzeit
Für wen sinnvoll?Alle mit AHV-pflichtigem Einkommen und Steuerwohnsitz in der SchweizZusätzliches Sparen, z. B. Lebensversicherung, Fonds

Tipp für Einwanderer: Zahlst du Quellensteuer Schweiz, wirkt sich der 3a-Abzug nur aus, wenn du bis 31. März des Folgejahres die nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragst. Grenzgänger aus Deutschland haben in der Regel keinen Steuervorteil von der Säule 3a.

Säule 3a: So funktioniert der Steuervorteil

Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge: Das Geld ist bis fünf Jahre vor dem Referenzalter blockiert, dafür fördert der Staat sie massiv.

  • Maximalbetrag 2026: CHF 7’258 pro Jahr für Angestellte mit Pensionskasse. Selbstständige ohne Pensionskasse dürfen 20 % des Erwerbseinkommens einzahlen, maximal CHF 36’288. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz.
  • Steuervorteil: Der eingezahlte Betrag wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen, bei Bund, Kanton und Gemeinde. Wie viel das bringt, hängt vom Grenzsteuersatz und damit vom Wohnkanton ab. Überblick unter Steuern in der Schweiz.
  • Neu seit 2026, Nachzahlung: Beitragslücken ab dem Jahr 2025 kannst du bis zu 10 Jahre rückwirkend schliessen, jeweils bis zum damaligen Maximalbetrag. Bedingungen: Du hast im laufenden Jahr den vollen Maximalbetrag eingezahlt, hattest im Lückenjahr AHV-pflichtiges Einkommen, und pro Jahr ist nur ein Einkauf möglich (der aber mehrere Lückenjahre abdecken kann). Lücken aus 2024 und früher lassen sich nicht nachholen.
  • Anlageform: 3a-Konto (Zins, aktuell tief) oder 3a-Wertschriftenlösung mit Fonds und ETFs. Bei einem Anlagehorizont von über 10 Jahren ist die Wertschriftenlösung meist die bessere Wahl; die Kosten (TER) unterscheiden sich zwischen Anbietern um bis zu 1 % pro Jahr.
  • Mehrere Konten: Eröffne im Lauf der Jahre 3 bis 5 Konten. Der Maximalbetrag bleibt gleich, aber du kannst bei der Pensionierung gestaffelt beziehen und so die Kapitalauszahlungssteuer senken.

Die Bedingung, die niemand erwähnt: Wer mit Ausweis B oder L quellenbesteuert ist, bekommt den 3a-Abzug nicht automatisch. Die Quellensteuertarife enthalten nur Pauschalen. Den Abzug erhältst du nur über eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), die du bis 31. März des Folgejahres beantragst. Prüfe vorher, ob die NOV für dich insgesamt günstiger ist, sie ist unwiderruflich. Details unter Quellensteuer Schweiz. Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland dürfen zwar einzahlen, können den Abzug aber nur bei Quasi-Ansässigkeit geltend machen; für die meisten lohnt sich die 3a deshalb nicht.

So viel sparst du beim Maximalbetrag, je nach Kanton

Richtwerte für die Steuerersparnis bei Einzahlung von CHF 7’258, alleinstehend, konfessionslos, Bruttolohn CHF 90’000, Bund, Kanton und Gemeinde zusammen (Stand 2026):

WohnkantonGrenzsteuersatz (ca.)Steuerersparnis (ca.)
Zug (ZG)18 %CHF 1’300
Zürich (ZH)29 %CHF 2’100
Bern (BE)33 %CHF 2’400
Basel-Stadt (BS)35 %CHF 2’550

Die Ersparnis entspricht dem Grenzsteuersatz auf dem eingezahlten Betrag. Sie wächst mit dem Einkommen und ist in Hochsteuerkantonen am grössten. Bei der Auszahlung fällt eine reduzierte Kapitalauszahlungssteuer an, die deutlich unter dem Grenzsteuersatz liegt; der Nettovorteil bleibt also bestehen.

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Rentensystem Schweiz und Deutschland im Vergleich

Beide Systeme haben drei Säulen, aber die Gewichtung ist umgekehrt. In Deutschland trägt die gesetzliche Rente den Hauptteil, in der Schweiz teilen sich AHV und Pensionskasse die Last, und die Pensionskasse ist kapitalgedeckt.

MerkmalDeutschlandSchweiz
Staatliche SäuleGesetzliche Rentenversicherung, Umlage, 18,6 % Beitrag (je 9,3 %), BeitragsbemessungsgrenzeAHV/IV/EO, Umlage, 10,6 % Beitrag (je 5,3 %), keine Obergrenze beim Beitrag, aber bei der Rente (max. CHF 2’520)
Berufliche SäuleBetriebliche Altersvorsorge, freiwillig, rund die Hälfte der BeschäftigtenPensionskasse, obligatorisch ab CHF 22’680, kapitalgedeckt, Arbeitgeber zahlt mindestens 50 %
Private SäuleRiester, Rürup, private Verträge mit unterschiedlichen FörderregelnSäule 3a mit einheitlichem Abzug bis CHF 7’258, freie Anbieterwahl
RentenniveauStandardrente rund 48 % des Durchschnittslohns vor SteuernAHV plus BVG-Obligatorium zielen auf rund 60 % des letzten Lohns
KapitalbezugGesetzliche Rente nur als RentePensionskasse mindestens 25 % als Kapital möglich, Säule 3a immer als Kapital
RisikenDemografie: weniger Beitragszahler pro RentnerDemografie in der AHV; in der 2. Säule sinkende Umwandlungssätze und Anlagerisiko
Mitnahme bei WegzugRentenanspruch bleibt, Auszahlung erst im AlterSäule 3a und PK-Überobligatorium bar auszahlbar, BVG-Obligatorium bleibt gesperrt

Für Zuwanderer ist der praktische Unterschied: In der Schweiz siehst du dein Vorsorgekapital jedes Jahr auf dem Pensionskassenausweis und dem 3a-Auszug und kannst es steuern. Das verlangt mehr Eigenverantwortung, bietet aber auch mehr Gestaltungsspielraum, gerade bei einem höheren Lohn, wie ihn viele Berufe Schweiz bieten.

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Wann bekomme ich das Geld?

AHV und Pensionskasse zahlen ab dem Referenzalter von 65 Jahren, für Frauen steigt es bis 2028 schrittweise von 64 auf 65. Ein Vorbezug ab 63 und ein Aufschub bis 70 sind möglich. Die Säule 3a kannst du frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter beziehen. Wie hoch deine Rente ausfällt und wie du sie beantragst, erklären wir ausführlich unter Rente Schweiz.

Rente Schweiz 2026: Höhe, Rentenalter und Auszahlung für Deutsche

Altersvorsorge Schweiz für Einwanderer: Was du wissen musst

Als Zuwanderer aus Deutschland startest du in der Schweiz mit leerem Pensionskassenkonto, aber nicht ohne Rechte. Was du wissen musst:

  • Zwei Renten statt einer: Deine deutschen Beitragsjahre bleiben bei der Deutschen Rentenversicherung, die Schweizer Jahre bei der AHV. Beide zahlen später anteilig. Beantragt wird alles beim Wohnsitzland, die Verbindungsstellen koordinieren.
  • Kurze Aufenthaltsdauer: Ab einem vollen Beitragsjahr besteht ein AHV-Teilrentenanspruch, auch bei späterer Rückkehr nach Deutschland. Die AHV wird weltweit ausgezahlt.
  • Pensionskasse bei Wegzug: Überobligatorium bar auszahlbar, Obligatorium bleibt auf einem Freizügigkeitskonto. Tipp: Beim Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der Schweiz wird das Guthaben in die neue Kasse übertragen, nichts geht verloren.
  • Vorsorgelücke schliessen: Wer mit 35 oder später kommt, hat Einkaufspotenzial in der Pensionskasse. Der Einkauf ist voll abziehbar, in den ersten 5 Jahren nach Zuzug aber auf 20 % des versicherten Lohns pro Jahr begrenzt.
  • Säule 3a sofort eröffnen: Der Steuereffekt beginnt im ersten Jahr, aber nur mit NOV, wenn du quellenbesteuert bist (siehe oben). Mit Niederlassungsbewilligung Schweiz (Ausweis C) wirst du ohnehin ordentlich veranlagt und der Abzug läuft automatisch.
  • Grenzgänger: Zahlen in AHV und Pensionskasse ein wie alle Angestellten. Die Säule 3a steht offen, der Steuerabzug aber nur bei Quasi-Ansässigkeit. Mehr unter Grenzgänger Schweiz.

Arbeiten in der Schweiz

Fazit

Die 3 Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz verlangen mehr Eigenverantwortung als das deutsche System, bieten dir aber auch viel grössere Chancen zum Vermögensaufbau.

Unsere 3 Empfehlungen für deinen Start:

  1. Pensionskassenausweis prüfen: Kontrolliere koordinierten Lohn, Altersgutschrift, Arbeitgeberanteil und Einkaufspotenzial. Zahlt dein Arbeitgeber mehr als 50 %, ist das ein Lohnbestandteil, den du beim Arbeiten in der Schweiz in den Vergleich einbeziehen solltest.
  2. Säule 3a eröffnen und NOV prüfen: Eröffne nach Ankunft ein 3a-Konto, wenn möglich als Wertschriftenlösung, und kläre bis 31. März des Folgejahres, ob du die NOV beantragst. Ohne NOV verpufft der Steuervorteil bei Quellenbesteuerung.
  1. Expertenrat einholen: Lass dich beraten, wenn du unsicher bist, ob du Säule 3a Gelder in Aktienfonds investieren oder auf einem Zinskonto liegen lassen solltest.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist die 1. Säule (staatliche Vorsorge AHV/IV)?

Die 1. Säule sichert das Existenzminimum im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene. Reicht die Rente nicht, helfen Ergänzungsleistungen (EL). Sie ist für alle obligatorisch.

Die monatliche Minimalrente beträgt CHF 1’260, die Maximalrente CHF 2’520. Für Ehepaare gilt eine Obergrenze (Plafonierung) von CHF 3’780 pro Monat.

Die Summe beider AHV-Einzelrenten eines verheirateten Paares ist auf 150 % der Maximalrente begrenzt (2025: max. CHF 3’780/Monat). Übersteigt die Summe diesen Wert, wird anteilig gekürzt.

Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise auf 65 angehoben; der Rentenbezug wird flexibler und Weiterarbeiten wird attraktiver gestaltet (u. a. freiwilliger Freibetrag).

Wenn AHV/IV-Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf EL (kantonal ausgerichtet).

Sie ergänzt die 1. Säule, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Für AHV-versicherte Angestellte ist sie obligatorisch, sofern der Lohn die BVG-Grenzen erfüllt.

Eintrittsschwelle: CHF 22’680 Jahreslohn. Koordinationsabzug: CHF 26’460. (Weitere Grenzbeträge wurden ebenfalls angepasst.)

Bei Einzahlung des Maximalbetrags von 7’258 CHF sparst du je nach Kanton und Einkommen meist zwischen 1’300 und 2’550 CHF Steuern pro Jahr. In Hochsteuerkantonen wie Basel-Stadt oder Bern ist die Ersparnis am grössten, in Kantonen mit tiefen Steuern wie Zug oder Schwyz am kleinsten.

Die jährliche Einzahlung bleibt beim Maximalbetrag gedeckelt, unabhängig davon, wie viele 3a-Konten du führst. Mehrere Konten lohnen sich aber bei der Auszahlung: Beziehst du das Kapital gestaffelt über mehrere Jahre statt auf einmal, brichst du die Steuerprogression und zahlst insgesamt weniger Steuern auf die Kapitalauszahlung.

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