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Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz – Deutschland
Zuletzt aktualisiert am: 15.04.24

Das Doppelbesteuerungsabkommen: Schweiz – Deutschland 2024

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland besteht seit 1971 und wurde mehrmals aktualisiert. Es regelt die Besteuerung von Einkünften in beiden Ländern, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das Abkommen umfasst verschiedene Einkunftsarten wie Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, Gewinne eines Unternehmens, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Es dient auch der Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten und fördert den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden beider Länder.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das DBA regelt die Besteuerung von Einkünften zwischen der Schweiz und Deutschland, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Es umfasst verschiedene Einkunftsarten wie Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, Gewinne eines Unternehmens und Dividenden.
  • Das DBA ermöglicht den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden beider Länder.
  • Es gibt besondere Regelungen für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen.
  • Für Grenzgänger spielt die Quellensteuer eine wichtige Rolle bei der Besteuerung von Einkommen.

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Anwendung des DBA auf Grenzgänger

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland hat eine besondere Bedeutung für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Gemäss dem Abkommen wird das Besteuerungsrecht für das Arbeitseinkommen in der Regel dem Land zugewiesen, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Dies bedeutet, dass Grenzgänger ihr Arbeitseinkommen in der Schweiz versteuern müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere die 183-Tage-Regelung.

Die 183-Tage-Regelung besagt, dass das Besteuerungsrecht bei Grenzgängern, die weniger als 183 Tage im Jahr in der Schweiz übernachten, bei ihrem Wohnsitzland, also Deutschland, liegt. Das bedeutet, dass Grenzgänger, die weniger als 183 Tage in der Schweiz arbeiten, ihr Arbeitseinkommen in Deutschland versteuern müssen. Um dieses Besteuerungsrecht geltend machen zu können, müssen Grenzgänger nachweisen, dass sie tatsächlich weniger als 183 Tage in der Schweiz arbeiten.

Die Anwendung des DBA auf Grenzgänger erfordert daher eine genaue Überwachung der Aufenthaltsdauer und eine entsprechende Dokumentation. Grenzgänger sollten alle Aufenthalte in der Schweiz genau erfassen und gegebenenfalls mit Arbeitszeitnachweisen dokumentieren. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Arbeitseinkommen ordnungsgemäß besteuert wird. Grenzgänger sollten sich auch über die geltenden Steuervorschriften und Fristen informieren, um mögliche Strafen oder Nachzahlungen zu vermeiden.

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Anwendung des DBA auf Grenzgänger – Beispiel

Um die Anwendung des DBA auf Grenzgänger zu veranschaulichen, findest du hier ein Beispiel:

Grenzgänger A150 TageDeutschland
Grenzgänger B200 TageSchweiz
Grenzgänger C170 TageSchweiz

In diesem Beispiel hat Grenzgänger A weniger als 183 Tage in der Schweiz übernachtet und muss daher sein Arbeitseinkommen in Deutschland versteuern. Grenzgänger B hat dagegen mehr als 183 Tage in der Schweiz gearbeitet und muss sein Arbeitseinkommen in der Schweiz versteuern. Grenzgänger C hat ebenfalls mehr als 183 Tage in der Schweiz gearbeitet und muss daher sein Arbeitseinkommen in der Schweiz versteuern.

Besteuerung von Einkommen für Grenzgänger unter dem DBA

Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, spielt die Quellensteuer eine wichtige Rolle. Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von 4,5% auf das Arbeitseinkommen von Grenzgängern, die direkt vom Arbeitslohn abgezogen wird. Gemäss dem DBA kann diese Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Grenzgänger müssen eine Bescheinigung über ihre steuerliche Ansässigkeit beim Wohnsitzfinanzamt beantragen und diese ihrem Schweizer Arbeitgeber vorlegen. Jährlich müssen sie eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben, in der sie den schweizer Arbeitslohn angeben. Die bereits gezahlte Quellensteuer und die deutschen Vorauszahlungen werden bei der Berechnung der Jahressteuer berücksichtigt.

Die Bescheinigung über steuerliche Ansässigkeit ist ein wichtiges Dokument für Grenzgänger, um die Vorteile des DBA zu nutzen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass eine Person in Deutschland steuerlich ansässig ist und die deutschen Steuergesetze anwendbar sind. Grenzgänger müssen die Bescheinigung beim Wohnsitzfinanzamt beantragen und sie dann ihrem Arbeitgeber in der Schweiz vorlegen. Ohne diese Bescheinigung kann die Quellensteuer nicht auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.

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Anleitung zum Beantragen einer Bescheinigung über steuerliche Ansässigkeit:

  1. Fülle das Formular für die Bescheinigung über steuerliche Ansässigkeit aus.
  2. Reiche das Formular beim Wohnsitzfinanzamt ein.
  3. Warte auf die Bearbeitung des Antrags und den Erhalt der Bescheinigung.
 

Nach Erhalt der Bescheinigung über steuerliche Ansässigkeit müssen Grenzgänger jährlich eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben. In der Einkommensteuererklärung geben sie den schweizer Arbeitslohn an und reichen die Bescheinigung über steuerliche Ansässigkeit ein. Das Finanzamt berücksichtigt die bereits gezahlte Quellensteuer und die deutschen Vorauszahlungen, um die endgültige Steuerschuld zu berechnen. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten die Grenzgänger einen Steuerbescheid, der den zu zahlenden Betrag oder eine Rückerstattung angibt.

Die Besteuerung von Einkommen für Grenzgänger unter dem DBA erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden in Deutschland und der Schweiz. Die Bescheinigung über steuerliche Ansässigkeit und die Einkommensteuererklärung sind wichtige Dokumente, um eine korrekte und faire Besteuerung sicherzustellen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA) und Home Office

Während der Corona-Pandemie wurden spezielle Regelungen für Grenzgänger in Bezug auf das Home Office eingeführt. Wenn Sie als Grenzgänger von zu Hause aus in Deutschland arbeiten, kannst du deinen Grenzgänger-Status beibehalten, indem die Tage im Homeoffice als Arbeitstage in der Schweiz angerechnet wurden. Dies ermöglichte es dir, die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zu nutzen und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Diese Sonderregelung ist jedoch am 30. Juni 2023 ausgelaufen. Seit dem 1. Juli 2023 gilt eine neue Rahmenvereinbarung, die es Grenzgängern erlaubt, bis zu 49,9% ihrer Arbeitszeit im Home Office zu verbringen, während sie weiterhin die Vorteile des DBA geniessen. Diese Regelung stellt sicher, dass du dein Besteuerungsrecht behältst und gleichzeitig die Möglichkeit hast, von zu Hause aus zu arbeiten.

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Anwendung der 183-Tage-Regelung

Unter dem DBA zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es eine wichtige Regelung, die als 183-Tage-Regelung bekannt ist. Gemäss dieser Regelung wird das Besteuerungsrecht für das Arbeitseinkommen normalerweise dem Land zugewiesen, in dem die Arbeit physisch ausgeführt wird. Dies bedeutet, dass wenn du weniger als 183 Tage im Jahr in der Schweiz arbeitest, das Besteuerungsrecht bei deinem Wohnsitzland, also Deutschland, liegt.

Dies gilt auch für die Tage, an denen du im Homeoffice in Deutschland arbeitest. Solange du insgesamt weniger als 183 Tage im Jahr in der Schweiz arbeitest, behältst du dein Besteuerungsrecht in Deutschland. Dies ist eine wichtige Regelung, die sicherstellt, dass du nicht doppelt besteuert wirst, wenn du im Homeoffice arbeitest und gleichzeitig als Grenzgänger tätig bist.

ArbeitsortArbeitstage SchweizBesteuerung
SchweizMehr als 183 TageSchweiz
SchweizWeniger als 183 TageDeutschland
Home Office in DeutschlandWeniger als 183 TageDeutschland

Die Anwendung der 183-Tage-Regelung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass du als Grenzgänger dein Besteuerungsrecht behältst, auch wenn du im Homeoffice arbeitest. Es ist wichtig, die genauen Tage zu zählen und alle relevanten Dokumente aufzubewahren, um deine steuerliche Situation korrekt zu verwalten.

Besonderheiten des DBA mit der Schweiz

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz weist einige besondere Aspekte auf, die für Grenzgänger von großer Bedeutung sind. Ein wichtiger Punkt betrifft Personen, die von Deutschland in die Schweiz umziehen und dort weiterhin in Deutschland arbeiten. Gemäß einer Sonderregelung kann Deutschland die Einkünfte dieser Personen, die aus Deutschland stammen, für das Jahr des Wegzugs und die folgenden fünf Jahre beschränkt besteuern. Dies bedeutet, dass diese Personen während dieser Zeit einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen.

Um die Vorteile des DBA nutzen zu können, ist es für Grenzgänger erforderlich, eine Ansässigkeitsbescheinigung zu beantragen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass sie in Deutschland steuerlich ansässig sind. Mit dieser Bescheinigung können Grenzgänger sicherstellen, dass sie die steuerlichen Vorteile des Abkommens in Anspruch nehmen können. Grenzgänger müssen außerdem eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben, um ihre Einkünfte aus der Schweiz anzugeben. Auf Grundlage dieser Erklärung erhalten sie ihren Steuerbescheid, in dem die berechnete Steuer festgelegt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz klare Regeln und Verfahren für die Besteuerung von Grenzgängern festlegt. Durch die Einhaltung dieser Regelungen können Grenzgänger eine Doppelbesteuerung vermeiden und ihre steuerliche Situation optimal gestalten. Das Abkommen trägt somit dazu bei, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu fördern und den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.

Das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz bietet klare Regelungen für Grenzgänger und ermöglicht eine geregelte Besteuerung. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Tätigkeit als Grenzgänger über die genauen Bestimmungen des Abkommens zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Unterstützung hinzuzuziehen.

Fazit

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland ist ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Regelung der steuerlichen Situation von Grenzgängern. Das Abkommen legt das Besteuerungsrecht für das Arbeitseinkommen fest und ermöglicht die Anrechnung der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer.

Grenzgänger können die Vorteile des DBA nutzen, indem sie entsprechende Bescheinigungen beantragen und eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben. Dadurch wird sichergestellt, dass sie nicht doppelt besteuert werden und die steuerliche Situation klar geregelt ist.

Das DBA trägt zur Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland bei und erleichtert den grenzüberschreitenden Handel. Es bietet den Grenzgängern Sicherheit und Planbarkeit in Bezug auf ihre steuerlichen Verpflichtungen und ermöglicht ihnen, ihre Arbeit grenzüberschreitend auszuüben.

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