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Mebeko Anerkennung
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.25

MEBEKO Anerkennung – Voraussetzungen, Kosten & Dauer

Die medizinische und pharmazeutische Tätigkeit in der Schweiz erfordert eine MEBEKO Anerkennung. Dieser Prozess wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) überwacht, welches die Medizinalberufekommission (MEBEKO) beinhaltet und für die Anerkennung ausländischer Diplome sowie die Regulierung der medizinischen Berufe in der Schweiz zuständig ist.

Die Anerkennung und Immatrikulation medizinischer Berufe in der Schweiz unterliegt dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Grundlage dafür ist das Medizinalberufegesetz (MedBG). Das Medizinalberufegesetz (MedBG) ist die gesetzliche Grundlage für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes, und dient als rechtliche Basis für die Regulierung der medizinischen Berufe in der Schweiz.

Wir erklären dir, was du für eine Mebeko-Anerkennung in der Schweiz brauchst, um so in einem medizinischen oder pharmazeutischen Beruf zu arbeiten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die MEBEKO ist die zuständige Stelle zur Anerkennung ausländischer Medizinaldiplome in der Schweiz.

  • Ärztinnen und Ärzte aus der EU/EFTA profitieren von einem vereinfachten Verfahren – Drittstaaten unterliegen strengeren Regelungen.

  • Die Anerkennung dauert bis zu 3 Monate und kostet rund 800–1000 CHF.

  • Zusätzlich ist eine Berufsausübungsbewilligung im Kanton notwendig.

  • Seit 2018 ist die Registrierung im Medizinalberuferegister (MedReg) verpflichtend.

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Was ist die MEBEKO Anerkennung in der Schweiz?

Die Medizinalberufekommission (MEBEKO), angesiedelt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), prüft und anerkennt ausländische ärztliche Diplome auf Grundlage des Medizinalberufegesetzes (MedBG). Dieses Gesetz regelt die Zulassung und Berufsausübung von universitären Medizinalberufen in der Schweiz.

Die MEBEKO-Anerkennung ist die zentrale Voraussetzung, um in der Schweiz als Arzt oder Ärztin arbeiten zu dürfen – ob im Spital, in der Praxis oder als Assistenzarzt.

Wie lange dauert die MEBEKO-Anerkennung und was kostet sie?

Das Anerkennungsverfahren für Diplome kann teilweise bis zu 2 Monate dauern und kostet ca. 800 CHF bis 1000 CHF.

Wenn du also noch nicht Mebeko-akkreditiert bist, solltest du zwischen dem Datum deiner Bewerbung und deinem ersten Arbeitstag ca. 3 Monate Zeit einplanen.

So wirst du als Arzt in der Schweiz registriert

Die Anerkennung der medizinischen Berufe erfolgt durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG), insbesondere durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO). Für medizinische Berufe aus EU/EFTA-Staaten ist eine Diplomanerkennung notwendig, um in der Schweiz tätig zu sein.

Seit 2018 ist die Eintragung im Medizinalberuferegister (MedReg) für alle Medizinalpersonen in der Schweiz verpflichtend. Diese Registrierung unterstützt die Anerkennung und stellt sicher, dass alle in der Schweiz tätigen Mediziner die notwendigen Qualifikationen besitzen. Die Gebühr für die Eintragung liegt zwischen CHF 50 und CHF 100.

Nach dem Medizinstudium wird in der Schweiz der Titel Arzt oder Ärztin verliehen. Eine eigenständige Tätigkeit ist jedoch erst nach einer Assistenzarztzeit möglich. Die Facharztausbildung muss erfolgreich abgeschlossen werden, bevor der Facharzttitel registriert wird. Die meisten Kliniken verlangen eine Anerkennung oder Registrierung der Diplome für Fachärzte vor der Anstellung.

Die Zulassung zur Berufsausübung wird auf kantonaler Ebene geregelt, während der Bund die privatwirtschaftliche Berufsausübung überwacht. Die Registrierung des Facharzttitels erfolgt zentral in Bern, und danach kann man sich für eine Berufsausübungsbewilligung bei den kantonalen Gesundheitsbehörden anmelden.

Du hast Fragen?

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Was benötige ich für die MEBEKO Anerkennung?

Damit ein Diplom eines EU- oder EFTA-Landes anerkannt werden kann, müssen Studierende bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind wie folgt:

  • Der Antragsteller muss Bürger der Schweiz, EFTA-Staaten oder der EU sein, oder der Ehegatte muss Bürger eines dieser Länder sein.
  • Alle für das Diplom erforderlichen zusätzlichen Zeugnisse gemäss EU 2005/36/EG oder EFTA-Übereinkommen tragen die gleiche Bezeichnung.
  • Alle zusätzlichen Diplome oder Zertifikate, die durch das Übereinkommen oder die Richtlinie ausgestellt wurden, sind im Original enthalten.
 

90-Tage-Dienstleister, also Personen, die ihre berufliche Haupttätigkeit und ihren Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat beibehalten und sich nicht beruflich in der Schweiz niederlassen wollen, sind verpflichtet, das Meldeverfahren einzuleiten.

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Direkte MEBEKO-Anerkennung

Die direkte Anerkennung durch die MEBEKO betrifft Diplome aus EU-/EFTA-Staaten, die auf Grundlage internationaler Abkommen – insbesondere der EU-Richtlinie 2005/36/EG oder des EFTA-Übereinkommens – als gleichwertig zum entsprechenden schweizerischen Titel anerkannt werden. Dieses Verfahren ist vereinfacht und gilt als regulärer Weg für viele Ärztinnen und Ärzte aus dem europäischen Ausland.

Voraussetzungen für die direkte Anerkennung:

  • Du besitzt die Staatsangehörigkeit eines EU-/EFTA-Mitgliedstaates oder der Schweiz – alternativ ist dein Ehepartner Staatsangehöriger eines dieser Länder.

  • Dein Diplom wurde von einer offiziell anerkannten Ausbildungsstätte eines EU-/EFTA-Staates ausgestellt.

  • Das Diplom entspricht in Form, Inhalt und Dauer der Ausbildung den Vorgaben der EU-Richtlinie 2005/36/EG.

  • Du legst einen Sprachnachweis auf mindestens Niveau B2 in einer der Landessprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch oder Italienisch) vor.

  • Zusätzlich ist ein Eintrag ins Medizinalberuferegister (MedReg) erforderlich, der deine Sprachkenntnisse dokumentiert.

Diese Form der Anerkennung ist die schnellere und unkompliziertere Variante, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie eignet sich besonders für Fachärzte und Mediziner, die innerhalb Europas ausgebildet wurden.

Indirekte MEBEKO-Anerkennung

Die indirekte Anerkennung – oft auch als „Anerkennung der Anerkennung“ bezeichnet – richtet sich an Personen mit einem medizinischen Abschluss aus einem Drittstaat (z. B. außerhalb der EU/EFTA), der jedoch bereits in einem EU-/EFTA-Staat anerkannt wurde. In diesem Fall prüft die MEBEKO, ob diese Anerkennung unter bestimmten Bedingungen auch in der Schweiz gültig sein kann.

Voraussetzungen für die indirekte Anerkennung:

  • Du (oder dein Ehepartner) besitzt die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates.

  • Dein ausländisches Diplom wurde in einem EU-/EFTA-Staat bereits anerkannt – du verfügst dort über dieselben Rechte zur Berufsausübung wie lokal ausgebildete Fachkräfte.

  • Du hast im Anerkennungsstaat oder in der Schweiz mindestens drei Jahre klinische Berufserfahrung in dem entsprechenden Berufsfeld gesammelt – diese Tätigkeit darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

  • Auch hier ist ein Sprachnachweis auf mindestens Niveau B2 in einer der Schweizer Landessprachen sowie ein Eintrag im Medizinalberuferegister (MedReg) erforderlich.

Je nach individueller Situation kann die MEBEKO zusätzliche Anforderungen stellen – etwa eine Eignungsprüfung, eine Zusatzqualifikation oder ein strukturiertes Anpassungsjahr. Die Bearbeitungsdauer ist oft länger als bei der direkten Anerkennung.

Weitere Informationen zur MEBEKO Anerkennung

Medizinalberufe, die unter den Anerkennungsprozess der Medizinalberufekommission (MEBEKO) fallen, umfassen eine Vielzahl medizinischer Professionen in der Schweiz. Um in der Schweiz als Arzt anerkannt zu werden, ist der Abschluss eines Medizinstudiums erforderlich. Die Schweiz verwendet kein Approbationssystem, wie andere Länder. Stattdessen verwenden sie die Bezeichnung „registrierter Arzt“. Diese Bezeichnung wird hauptsächlich von Assistenzärzten verwendet.

Wenn du als freiberuflicher oder angestellter Arzt arbeiten möchtest, benötigst du eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) des jeweiligen Kantons. Die MEBEKO-Anerkennung ist in jeder Arbeitssituation ein Muss und beinhaltet die Bewertung von Weiterbildungstiteln, die für medizinische Fachkräfte, die ihre Anerkennung suchen, von Bedeutung sind.

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Sprachkenntnisse für die Berufsausübung als Arzt in der Schweiz

Seit 2025 gelten verschärfte Nachweispflichten für Sprachkenntnisse.

Erforderliches SprachniveauMindestens B2 (GER) – bei kantonaler Berufsausübung meist C1

Um in der Schweiz als Arzt tätig zu werden, sind ausreichende Sprachkenntnisse in einer der offiziellen Landessprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) erforderlich. Die Eintragung dieser Kenntnisse in das Medizinalberuferegister (MedReg) ist für alle universitären Medizinalpersonen verpflichtend.

Nachweis der Sprachkenntnisse

Für die Registrierung im MedReg muss mindestens ein Sprachniveau von B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachgewiesen werden. Dies kann durch folgende Nachweise erfolgen:

  • Anerkanntes Sprachdiplom: Ein international anerkanntes Zertifikat, das nicht älter als sechs Jahre ist.
  • Abschluss in der jeweiligen Sprache: Ein universitärer Aus- oder Weiterbildungsabschluss, der in der entsprechenden Sprache erworben wurde. Massgebend ist die Unterrichtssprache, nicht die Ausstellungssprache des Diploms.
  • Berufserfahrung: Mindestens drei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten zehn Jahre in einem medizinischen Berufsumfeld mit der entsprechenden Sprache.
  • Selbsterklärung der Muttersprache: Falls eine der Landessprachen als Muttersprache angegeben wird, ist eine schriftliche und unterzeichnete Selbsterklärung erforderlich. Bei Zweifeln kann MEBEKO zusätzliche Nachweise verlangen.

Registrierung des Spracheintrags

Der Spracheintrag erfolgt über das Online-Meldetool der MEBEKO. Für Ärzte mit ausländischem Abschluss ist es besonders wichtig, die erforderlichen Nachweise frühzeitig einzureichen, da der Anerkennungsprozess mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Falls Zweifel an der Sprachkompetenz bestehen, behält sich die MEBEKO das Recht vor, zusätzliche Nachweise oder eine Sprachprüfung zu verlangen.

Ein ausreichendes Sprachniveau ist essenziell, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten und effektiv mit Patienten sowie Fachkollegen zu kommunizieren.

Berufsausübungsbewilligung der Kantone

Zusätzlich zur Registrierung im MedReg müssen Ärzte, die eine OKP-Zulassung benötigen oder in leitenden Funktionen tätig sind, eine Berufsausübungsbewilligung des jeweiligen Kantons beantragen, in dem sie arbeiten möchten. Die Anforderungen variieren je nach Kanton, jedoch wird in der Regel ein Sprachzertifikat auf C1-Niveau des GER gefordert.

Checkliste für deinen MEBEKO-Antrag 2025

  • Antrag über das offizielle MEBEKO-Portal

  • Diplom im Original (und beglaubigte Übersetzung)

  • Vollständige Zeugnisse & Zusatzqualifikationen

  • Gültiger Sprachnachweis

  • Zahlung der Bearbeitungsgebühr

MEBEKO Anerkennung deutscher Fachärzte: Aktuelle Liste 2025

In der folgenden Tabelle findest du eine Übersicht darüber, welche deutschen Facharzttitel bei der MEBEKO-Anerkennung in der Schweiz akzeptiert werden. Die Informationen basieren auf den offiziellen Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Facharztrichtung Deutscher Facharzttitel anerkannt?
AllgemeinmedizinJa
AnatomieNein
ArbeitsmedizinJa
AugenheilkundeJa
BiochemieNein
ChirurgieJa
AllgemeinchirurgieJa
GefäßchirurgieNein
HerzchirurgieNein
ViszeralchirurgieNein
DermatologieJa
Innere MedizinJa
EndokrinologieJa
KardiologieJa
RadiologieJa
UrologieJa

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur MEBEKO

Grundsätzlich musst du Bürger der EFTA-Staaten oder der EU sein, um in der Schweiz deine Diplome anerkennen zu lassen. Des Weiteren müssen deine Zeugnisse alle die gleiche Bezeichnung tragen (gemäss EU 2005/36/EG) und sie müssen im Original vorliegen.

Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 800 – 1000 CHF.

Das Mebeko-Anerkennungsverfahren kann bis zu 3 Monate dauern. Das solltest du mit einkalkulieren, wenn du in der Schweiz als Arzt arbeiten möchtest.

Nein, die deutsche Approbation wird in der Schweiz nicht automatisch anerkannt. Ärztinnen und Ärzte benötigen eine offizielle Anerkennung ihres Diploms durch die MEBEKO (Medizinalberufekommission), um in der Schweiz beruflich tätig zu werden. Der Prozess beinhaltet u.a. eine Prüfung der Ausbildung sowie ggf. Sprachnachweise.

Einige spezialisierte Facharzttitel wie z. B. Gefäßchirurgie, Infektiologie oder Phoniatrie und Pädaudiologie werden von der MEBEKO nicht als eigenständige Fachrichtungen anerkannt. In solchen Fällen ist es jedoch oft möglich, eine Anerkennung über ein breiter gefasstes Fachgebiet (z. B. Chirurgie oder Innere Medizin) zu erhalten. Eine individuelle Prüfung durch die MEBEKO ist erforderlich.

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