Wenn du als Ärztin oder Arzt in der Schweiz arbeiten möchtest, begegnen dir zwei zentrale Themen: die Berufsausübungsbewilligung (BAB) und die OKP-Zulassung. Beides sind unterschiedliche Genehmigungen mit unterschiedlichem Zweck.
Kurz gesagt: Die BAB erlaubt dir die berufliche Tätigkeit im Kanton (rechtliche Befugnis zu praktizieren). Die OKP-Zulassung erlaubt, ambulante Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen wichtig vor allem für selbständige Leistungserbringer. Dieses Kapitel ordnet die Begriffe, zeigt, wer was braucht, und führt dich Schritt für Schritt durch das Verfahren.
Wichtige Begriffe
- OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung): Schweizer Grundversicherung. Nur wer zugelassen ist, darf ambulante Leistungen zu OKP-Tarifen abrechnen.
- OKP-Zulassung (persönlich/betrieblich): Erlaubnis, ambulante Leistungen zulasten der OKP abzurechnen. Bei Ärztinnen/Ärzten i. d. R. als persönliche Zulassung relevant, speziell bei Selbständigkeit.
- Berufsausübungsbewilligung (BAB): Kantonale Bewilligung, die die selbständige bzw. eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit erlaubt.
- ZSR-Nummer: Nummer aus dem Zahlstellenregister (SASIS AG) für die Abrechnung mit Kassen im ambulanten Bereich. Ohne passende Zulassung (OKP/BAB) keine Abrechnung als selbständiger Leistungserbringer.
- MEBEKO: Medizinalberufekommission – zuständig für Anerkennung von Diplomen/Weiterbildungstiteln (insb. aus dem Ausland).
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Wer braucht was? – Überblick
| Situation | BAB nötig? | Persönliche OKP-Zulassung? | ZSR-Nummer? | Hinweise |
|---|---|---|---|---|
| Assistenzarzt/-ärztin angestellt | Nein (unter Verantwortung der Klinik/Leitung) | Nein | Nein (Abrechnung über Institution) | Tätigkeit unselbständig, keine eigene Abrechnung. |
| Facharzt/-ärztin angestellt (ohne Leitungsfunktion) | Meist Nein | Nein | Nein (Abrechnung über Praxis/Klinik) | Kantonale Unterschiede beachten. |
| Leitende Funktion angestellt (z. B. Praxisleitung) | Oft Ja | Nein (sofern keine eigene Abrechnung) | Nein | Vor Stellenantritt mit Kanton klären. |
| Selbständig (eigene Praxis / Beteiligung) | Ja | Ja | Ja | Zusätzliche Anforderungen (Erfahrung, ggf. Höchstzahlen). |
| 90-Tage-Einsatz (EU/EFTA, temporär) | Nein | Nein | Nein | Meldeverfahren vor Einsatz, keine Niederlassung. |
Was ist die Berufsausübungsbewilligung (BAB)?
Die BAB ist die kantonale Erlaubnis, eigenverantwortlich ärztlich tätig zu sein (insb. bei Selbständigkeit oder leitender Funktion). Zuständig sind die kantonalen Gesundheitsdirektionen.
Typische Voraussetzungen (je nach Kanton/Fachrichtung)
- Anerkanntes Arztdiplom / Weiterbildungstitel (MEBEKO, falls Ausland).
- Praktische Erfahrung (i. d. R. mehrere Jahre in anerkannten Weiterbildungsstätten).
- Sprachkenntnisse (häufig B2–C1 der Amtssprache).
- Eintrag im Medizinalberuferegister (nach Erteilung).
Du hast Fragen zur Zulassung oder zur Berufsausübungbewilligung?
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OKP-Zulassung: selbständig vs. angestellt
Die persönliche OKP-Zulassung ist vor allem für selbständige Ärztinnen/Ärzte relevant, da sie Leistungen direkt zulasten der Grundversicherung abrechnen. Angestellte rechnen in der Regel über die Zulassung/Verträge der Praxis oder Klinik ab und benötigen keine persönliche OKP-Zulassung.
In leitenden Anstellungen kann zusätzlich eine BAB erforderlich sein – kläre dies frühzeitig mit dem Kanton und dem Arbeitgeber.
90-Tage-Regelung (temporäre Tätigkeit)
Für EU/EFTA-Ärztinnen und -Ärzte, die vorübergehend in der Schweiz arbeiten (ohne Niederlassung), gilt: bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr, nach vorgängiger Meldung beim zuständigen Kanton. Für diese Einsätze sind persönliche OKP-Zulassung und BAB i. d. R. nicht erforderlich.
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Zulassungsverfahren – Schritt für Schritt
- Voraussetzungen prüfen: Diplom/Weiterbildung (MEBEKO), Sprach-Niveau, Erfahrung, kantonale Besonderheiten.
- BAB beantragen (falls erforderlich): Einreichung bei der kantonalen Gesundheitsdirektion.
- OKP-Zulassung (bei Selbständigkeit): Antrag gemäss kantonalen Vorgaben.
- ZSR-Nummer: Nach erteilter Zulassung bei der SASIS AG beantragen (für ambulante Abrechnung).
- Start vorbereiten: Haftpflicht, Praxisbewilligung/Betriebsbewilligung (falls Standort neu), Verträge/Tarife.
Unterlagen für die Zulassung
- Anerkanntes Arztdiplom und ggf. Weiterbildungstitel (MEBEKO-Anerkennung bei Auslandstiteln).
- Nachweise über Berufserfahrung (Tätigkeits-/Arbeitszeugnisse, Weiterbildungsstätten).
- Sprachnachweis (häufig B2–C1; je nach Kanton/Fachrichtung).
- Aktueller Strafregisterauszug (ggf. privat/behördlich), CV.
- Berufshaftpflichtversicherung (Deckung für ambulante Tätigkeit).
- Bei Selbständigkeit: Praxis-/Betriebsbewilligung (Standort), Qualitätsmanagement, Notfallkonzept.
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Bearbeitungszeit & Gebühren
Bearbeitungszeit: In der Regel einige Wochen (häufig 4–6), bei Rückfragen länger.
Gebühren: je nach Kanton variabel (teils im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich); zusätzlich können Kosten für Anerkennungen, Sprachtests und ZSR-Vergabe anfallen.
Fachrichtungen & Höchstzahlen
Im ambulanten Bereich können Höchstzahlen gelten (kantonal/fachrichtungsbezogen). Direkt zugelassen werden oft u. a.:
- Allgemeine Innere Medizin
- Praktischer Arzt / Praktische Ärztin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Für andere Fächer (z. B. Orthopädie, Gynäkologie, Dermatologie) können Einschränkungen bestehen. Der Einstieg über anerkannte Weiterbildungsstätten kann die spätere Selbständigkeit erleichtern.
MEBEKO Anerkennung Schweiz (2025): Ablauf, Kosten, Dauer & Checkliste
MEBEKO = Medizinalberufekommission beim BAG. Sie anerkennt ausländische universitäre Medizinalberufe und führt die Registrierung im MedReg (seit 2018 Pflicht). Verfahren: direkt (EU/EFTA) | indirekt (Drittstaat mit EU/EFTA-Anerkennung) Dauer: i. d.
Die Rolle der ZSR-Nummer
Die ZSR-Nummer (SASIS AG) ist die Abrechnungsnummer für ambulante Leistungen gegenüber den Krankenkassen. Sie wird nach Vorliegen der notwendigen Zulassungen vergeben.
- Wer braucht sie? Selbständige ambulante Leistungserbringer (und Betriebe), die mit der OKP abrechnen.
- Angestellt: Abrechnung in der Regel über die Institution – keine persönliche ZSR nötig.
- Zeitpunkt: rechtzeitig beantragen (mehrere Wochen vor Praxisstart einplanen).
Häufige Probleme bei der Antragstellung
- Unvollständige Unterlagen: führen zu Rückfragen und Verzögerungen.
- Voraussetzungen uneinheitlich gelesen: kantonale Besonderheiten nicht beachtet.
- Falsche Reihenfolge: BAB/OKP/ZSR nicht in der richtigen Abfolge beantragt.
- Sprachniveau/Versicherung: Nachweise fehlen oder sind nicht ausreichend.
Tipp: Orientiere dich am Schema oben, prüfe die kantonalen Merkblätter und reiche alles gebündelt ein.
Du hast Fragen zur Zulassung oder zur Berufsausübungbewilligung?
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Voraussetzungen für selbständige Leistungserbringer
Selbstständige im Gesundheitswesen müssen viele Bedingungen erfüllen, um zugelassen zu werden. Art. 36 ff. des KVG sprechen von einem Zulassungsverfahren. Die Kantone prüfen, ob diese Bedingungen erfüllt sind.
Die Zulassung gilt, solange man im Kanton arbeitet. Wer schon vorher zugelassen war, hat besondere Regelungen. Sie gelten als neu zugelassen, solange sie im Kanton bleiben.
Neu zugelassene müssen zwei Jahre praktische Erfahrung sammeln. Ab 2022 dürfen sie nur mit Kantonzulassung arbeiten.
ZSR-Nummern sind auch wichtig. Seit 2022 prüfen die Kantone nicht mehr, ob die Bedingungen erfüllt sind. Personen in Weiterbildung dürfen unter Aufsicht arbeiten.
Es ist wichtig, Berufs- und Sorgfaltspflichten einzuhalten. Man muss das richtige Personal haben und Patienten richtig versorgen. Man kann Grund- und Spezialversorgung anbieten. Neue Standorte brauchen eine Betriebsbewilligung.
Facharztanerkennung Schweiz – Ein Leitfaden 2025
Wenn du als Facharzt in der Schweiz arbeiten willst, ist die Anerkennung zum Facharzt ein entscheidender Schritt. Gerade wenn du dein Medizinstudium im Ausland abgeschlossen hast, ist neben dem Facharzttitel
Fazit
BAB und OKP-Zulassung verfolgen unterschiedliche Zwecke: praktizieren vs. abrechnen. Mit klarer Reihenfolge (Voraussetzungen → BAB → OKP → ZSR) und vollständigen Unterlagen gelingt der Start deutlich schneller ob angestellt oder selbständig.
Der Prozess zur Zulassung und Berufsausübungsbewilligung kann komplex und zeitaufwendig sein. Einwandern Schweiz unterstützt Ärzte dabei, alle Anforderungen zu erfüllen und den Antrag korrekt und vollständig einzureichen
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wer benötigt eine persönliche OKP-Zulassung in der Schweiz?
Eine persönliche OKP-Zulassung benötigen alle selbstständig tätigen Ärztinnen und Ärzte, die ambulante Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen wollen. Angestellte Ärzte benötigen sie in der Regel nicht – ausser sie arbeiten eigenverantwortlich, z. B. als leitende Ärzte.
Was ist der Unterschied zwischen OKP-Zulassung und Berufsausübungsbewilligung?
Die Berufsausübungsbewilligung berechtigt grundsätzlich zur ärztlichen Tätigkeit im Kanton. Die OKP-Zulassung hingegen erlaubt zusätzlich die Abrechnung über die Grundversicherung (OKP). Für eine Niederlassung als Arzt oder Ärztin mit eigener Praxis brauchst du beides.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer OKP-Zulassung?
Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen, abhängig vom Kanton und der Vollständigkeit der Unterlagen. Verzögerungen entstehen häufig durch unvollständige Dokumente oder unklare Angaben.
Welche Voraussetzungen muss ich für die persönliche OKP-Zulassung erfüllen?
Du musst:
eine Berufsausübungsbewilligung besitzen,
mindestens 3 Jahre Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte nachweisen,
über einen gültigen Facharzttitel verfügen,
ausreichende Sprachkenntnisse (in der Regel B2–C1) vorweisen,
ein strukturiertes Qualitätsmanagement (inkl. Notfallkonzept) nachweisen.
Gelten für alle Fachärzte dieselben Zulassungsbedingungen?
Nein. Für einige Fachrichtungen – z. B. Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Kinderpsychiatrie – ist die direkte OKP-Zulassung möglich. In anderen Fächern gelten Höchstzahlen. Dort kann die Niederlassung nur erfolgen, wenn ein Platz frei wird oder spezielle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was kostet die OKP-Zulassung?
Die Gebühren variieren je nach Kanton zwischen CHF 100.– und CHF 2’000.–. Zusätzlich können Kosten für die ZSR-Nummer, Beglaubigungen, Übersetzungen oder Sprachtests entstehen.
Wer erteilt die Berufsausübungsbewilligung?
Die kantonalen Gesundheitsdirektionen oder Gesundheitsämter. Die Anforderungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist empfehlenswert.
Kann ich in mehreren Kantonen tätig sein?
Ja, aber du benötigst in jedem Kanton eine eigene Berufsausübungsbewilligung. Die Kosten und Anforderungen variieren.
Was ist die ZSR-Nummer und wann brauche ich sie?
Die ZSR-Nummer (Zahlstellenregister-Nummer) wird zur Abrechnung mit den Krankenkassen benötigt. Sie ist für alle Leistungserbringer im ambulanten Bereich verpflichtend, die mit der Grundversicherung abrechnen. Die Nummer wird von der SASIS AG vergeben.
