In der Schweiz hat jeder die Aufgabe, seine eigene Krankenversicherung zu wählen.
Anders als in Deutschland ist dies nicht etwas, was der Staat vorsieht. Dennoch ist es eine der Pflichtversicherungen, die jeder wählen muss. Die Wahl der Versicherung, die Entscheidung über die Konditionen und die Zahlung der Prämien bleibt jedoch jedem selbst überlassen.
Grundversicherung und Zusatzversicherung
Gesetzlich geregelt ist die Grundversicherung, ähnlich wie in Deutschland.
Die Krankenzusatzversicherung bietet zusätzliche Leistungen zur gesetzlich vorgeschriebenen Grundversicherung. Dazu gehören Zusatzleistungen, außergewöhnliche Behandlungen und ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Vergleichbar mit einer privaten Krankenversicherung in Deutschland – je nach Leistungsumfang.
Die Höhe einer Grundversicherung richtet sich in der Schweiz nach Alter, gewähltem Arztmodell, Wohnort und Franchise. Bei der Bestimmung der Beitragshöhe in der Schweiz wird der Lohn nicht berücksichtigt.
Eine umfassende Familienversicherung ist in der Schweiz nicht üblich; jeder muss seine eigene Krankenversicherung abschließen. Kinder und Jugendliche haben jedoch niedrigere Tarife für ihre Versicherung.
Krankenkassen haben unterschiedliche Abrechnungssysteme, Rückzahlungszeiten, Prämiensätze und Zusatzleistungen. Am 31.12. eines jeden Jahres kann jede Person, die Grundversicherung bei ihrem gewählten Unternehmen wechseln.
Die Kündigung muss bis zum 30. November erfolgen, um eine Verrechnung für das Folgejahr zu vermeiden. Zusatzversicherungen bedürfen einer sorgfältigen Abwägung. Krankenkassen können die Aufnahme verweigern und in der Regel eine Kündigungsfrist gemäß ihrem Vertrag vorsehen.
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Was bedeutet Franchise und Selbstbehalt und wie funktioniert das?
Franchise
Die Franchise in der Schweiz ist so etwas wie eine Selbstbeteiligung, also ein Betrag, den du bei einer anfallenden Arztrechnung selber zahlen musst.
Die Franchise der Erwachsenenversicherung betragen in der Regel zwischen 300 und 2500 Schweizer Franken. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kann eine tiefere Franchise zwischen null und 600 Franken gelten.
Wählst du eine niedrige Franchise, fallen die monatlichen Versicherungskosten höher aus. Wählst du hingegen eine höhere Franchise, fallen sie niedriger aus.
Selbstbehalt
Den Selbstbehalt musst du zahlen, sobald dein Franchise ausgeschöpft ist. Ab diesem Zeitpunkt bezahlst du 10 % der Behandlungskosten, höchstens jedoch 700 Franken pro Jahr (350 Franken für Kinder). Diese Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.
Die Wahl der richtigen Franchise
Bei der Entscheidung für die Höhe der Franchise solltest du deinen finanziellen Spielraum und die geschätzten Behandlungskosten berücksichtigen. Diese Kosten kannst du am besten anhand deiner Steuernachweise der Krankenkasse abschätzen.
Die Höhe der Franchise kannst du auch nach dem 30. November noch anpassen.
Darin werden die Kosten des letzten Jahres aufgeführt, was einen guten Einblick darauf gibt, was dich in der Zukunft erwarten könnte. Du kannst einen Plan mit hoher Selbstbeteiligung wählen, wenn du niedrige Behandlungskosten hattest; oder umgekehrt einen Plan mit niedriger Selbstbeteiligung, wenn du mit hohen Kosten rechnen musst.
Du solltest dir des erheblichen finanziellen Risikos bewusst sein, wenn du dich für einen Versicherungsplan mit hohem Selbstbehalt entscheidest. Bei einer Franchise von 2500 Franken musst du im Notfall bis zu 3200 Franken aus eigener Tasche zahlen. Daher ist es sinnvoll, die Franchise anhand deiner Arbeit bzw. deines Gehaltes und des Anstellungsverhältnisses abhängig zu machen.
2’500 Franken Franchise plus der maximale Selbstbehalt von 700 Franken
Die Prämie bei einer Schweizer Krankenversicherung
Neben der monatlichen Kostenbeteiligungen zahlt jeder Versicherte einen monatlichen Beitrag. Krankenkassen bieten ermäßigte Tarife für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an. Je nach Wohnort gibt es unterschiedliche Grundversicherungsprämien.
Das Bundesamt für Gesundheit bestimmt diese Prämien durch die Einstufung der Versicherungsregionen innerhalb der einzelnen Kantone. Zudem können Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung beantragen.