Die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz sind wichtig, um eine problemlose Einreise und Warenmitnahme zu gewährleisten. Es gibt bestimmte Regeln und Freigrenzen, die für alle Personen gelten, die Waren in die Schweiz einführen möchten. Eine genaue Kenntnis dieser Bestimmungen ist unerlässlich, um unangenehme Überraschungen oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden. In diesem Zoll-Guide erfährst du alle wichtigen Details zu den Einfuhrbestimmungen in die Schweiz.
Schlüsselerkenntnisse:
- Einfuhrbestimmungen sind wichtig für eine problemlose Einreise und Warenmitnahme in die Schweiz.
- Es gibt spezifische Regeln und Freigrenzen für die Einfuhr von Waren.
- Eine genaue Kenntnis der Bestimmungen ist unerlässlich, um Verzögerungen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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Zollfreigrenze und Mehrwertsteuerpflicht
In der Schweiz gelten bestimmte Freigrenzen für die Einfuhr von Waren. Wenn der Wert der eingeführten Waren, einschliesslich Transportkosten, Verzollung und Versicherung, unter der Freigrenze liegt, sind keine Zölle oder Mehrwertsteuern zu zahlen. Die Freigrenze beträgt 150 CHF pro Person. Liegt der Wert der Waren über dieser Grenze, ist die Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Höhe der Mehrwertsteuer richtet sich nach dem Mehrwertsteuersatz und dem Wert der Waren.
Wie funktioniert das Mehrwertsteuersystem in der Schweiz?
Produkttyp | MWST-Satz |
---|---|
Lebensmittel, Bücher, Medikamente | 2.6 % |
Hotelübernachtungen | 3.8 % |
Andere Waren | 8.1 % |
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Zollpflichtige Waren und Zollgebühren
Zollpflichtige Waren sind Güter, für deren Einfuhr in die Schweiz Zölle oder Steuern entrichtet werden müssen. Die Schweizer Zollverwaltung regelt die Einfuhr von Waren und erhebt die entsprechenden Abgaben. Die Zollpflicht und die Höhe der Zölle hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Ware, ihrem Wert und ihrem Ursprung. Zu den zollpflichtigen Waren können unter anderem gehören:
- Alkoholische Getränke und Tabakwaren: Für diese Produkte werden sowohl Zölle als auch spezifische Verbrauchssteuern erhoben.
- Lebensmittel: Bestimmte Lebensmittel können zollpflichtig sein, wobei die Tarife je nach Produktart variieren. Fleisch und Fisch bis 1 KG pro Person.
- Textilien und Bekleidung: Für diese Warengruppe können Zölle anfallen, die je nach Material und Herkunftsland unterschiedlich hoch sind. Es fallen Kosten von 2 bis 5 CHF pro Kilogramm Gewicht an. Die Schweiz ist das einzige Land, was nach Gewicht rechnet.
- Fahrzeuge: Für die Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz werden Zölle und Mehrwertsteuer fällig.
- Elektronik und andere hochwertige Konsumgüter: Diese können zoll- und mehrwertsteuerpflichtig sein, abhängig vom Wert und den spezifischen Regelungen.
- Waffen: Um Waffen ins schweizerische Staatsgebiet einzuführen, benötigst du eine Bewilligung von fedpol
Freimengen und Wertfreigrenzen bestimmen, bis zu welchem Wert oder welcher Menge Waren zollfrei eingeführt werden dürfen. Werte über diesen Freigrenzen müssen deklariert werden, und es fallen entsprechende Zölle und Steuern an.
Wenn du ein Fahrzeug mitbringst, informiere dich unbedingt frühzeitig über die Abgaben, Fristen und technischen Anforderungen. Alle Details findest du in unserem ausführlichen Beitrag: Auto in die Schweiz einführen – inklusive Checkliste, Steuerrechner und Tipps zur Anmeldung.

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Einfuhr von persönlichen Gebrauchsgegenständen
Bei der Einfuhr von persönlichen Gebrauchsgegenständen in die Schweiz gibt es spezielle Regelungen, die es den Reisenden erlauben, bestimmte Waren zoll– und steuerfrei einzuführen, sofern diese für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sind. Die Regelungen zielen darauf ab, den privaten Bedarf ohne unnötige Zollformalitäten zu decken. Hier sind einige wichtige Punkte, die man beachten sollte:
Planst du einen dauerhaften Umzug mit Möbeln, Fahrzeugen oder Haustieren? Dann solltest du dich mit den Sonderregelungen für Übersiedlungsgut Schweiz vertraut machen. Dort erfährst du, welche Bedingungen für eine steuerfreie Einfuhr gelten und welche Formulare du benötigst.

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Zoll in der Schweiz Dein Guide für den Zoll in der Schweiz Wenn du planst, in die Schweiz zu ziehen oder Waren in das Land zu importieren, ist es unerlässlich,
Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reisebedarf
- Persönliche Gebrauchsgegenstände sind Waren, die während der Reise für den persönlichen Gebrauch oder den Gebrauch durch mitreisende Personen verwendet werden. Dazu können Kleidung, Hygieneartikel, Sportausrüstung und ähnliches gehören.
- Reisebedarf umfasst Gegenstände, die für die Reise benötigt werden, einschliesslich Kameras, Mobiltelefone, Laptops und ähnlicher technischer Geräte für den persönlichen Gebrauch.
Zollfreiheit
- Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reisebedarf können in der Regel zollfrei eingeführt werden, wenn sie ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk gedacht sind.
- Die Waren müssen von der einreisenden Person begleitet sein. Für per Post gesendete Gegenstände gelten andere Bestimmungen.
Mengen- und Wertgrenzen
- Es gelten spezifische Freimengen für Alkohol (bis zu 5 Liter unter 18 % Alkoholgehalt und 1 Liter über 18 %) und Tabak (250 g oder 250 Stück Zigaretten/Zigarren)
- Für persönliche Gegenstände, die diese Grenzen überschreiten, können Zölle und Steuern anfallen.
Wiedereinfuhr
- Persönliche Gegenstände, die von in der Schweiz ansässigen Personen ins Ausland mitgenommen und wieder zurück in die Schweiz gebracht werden, sind in der Regel zollfrei, sofern nachgewiesen werden kann, dass sie sich vorher im Besitz der betreffenden Person befanden.
Neuwertige Waren
- Für neuwertige Waren, die während der Reise erworben wurden und bestimmte Wertgrenzen überschreiten, müssen unter Umständen Zollabgaben und Mehrwertsteuer entrichtet werden.
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Zollanmeldung Schweiz – Wer muss was anmelden?
Waren, die Freigrenzen überschreiten oder kontrollpflichtig sind (z. B. Alkohol, Tabak, Luxusgüter), müssen aktiv beim Zoll deklariert werden. Dies ist möglich:
- Mit der QuickZoll App der Eidgenössischen Zollverwaltung (empfohlen)
- Persönlich bei einer besetzten Zollstelle an der Grenze
- Wichtig: Nichtanmeldung kann zu Bussen und Nachzahlungen führen
Fazit
Die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz sind von grosser Bedeutung, um eine reibungslose Einreise und Warenmitnahme zu gewährleisten. Durch die genaue Kenntnis der Freigrenzen und zollpflichtigen Waren kannst du unangenehme Überraschungen bei der Zollabfertigung vermeiden. Wenn du Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, kannst du dich jederzeit an den Schweizer Zoll wenden. Dieser Zoll-Guide bietet dir einen umfassenden Überblick und hilft dir dabei, dich bestmöglich auf deine Reise oder Warenmitnahme in die Schweiz vorzubereiten.
Es ist ratsam, sich vorab ausführlich über die aktuellen Einfuhrbestimmungen zu informieren und die spezifischen Regeln für deine Waren zu beachten. Damit kannst du sowohl Zeit als auch Geld sparen und deine Reise in die Schweiz problemlos gestalten. Vertraue auf die Informationen und Ratschläge in diesem Zoll-Guide, um eine angenehme und stressfreie Erfahrung bei der Einreise in die Schweiz zu haben.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Freigrenze bei der Einreise in die Schweiz?
Die Freigrenze beträgt CHF 150 pro Person und Einreisetag. Darunter musst du keine MWST zahlen. Darüber wird Mehrwertsteuer auf den gesamten Warenwert fällig.
Muss ich elektronische Geräte wie Laptops oder Kameras deklarieren?
Wenn sie gebraucht und klar für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden: Nein. Neuwertige Geräte über CHF 300 hingegen sind mehrwertsteuerpflichtig.
Welche Mengen darf ich zollfrei einführen (Alkohol, Tabak)?
Produkt | Freimenge pro Person |
---|---|
Alkohol < 18 % | 5 Liter |
Alkohol > 18 % | 1 Liter |
Zigaretten | 250 Stück |
Zigarren | 250 Stück |
Was passiert, wenn ich die Freimenge überschreite?
Dann wird auf die gesamte Menge Zoll und/oder MWST erhoben. Beispiel: 7 L Bier → gesamte Menge wird besteuert, nicht nur der Überschuss.
Kann ich Waren auch vorab beim Zoll anmelden?
Ja. Mit der App QuickZoll kannst du vor Einreise alle Waren digital anmelden und direkt per Karte bezahlen – einfacher und schneller als vor Ort.
Welche Strafen drohen bei Nichtdeklaration?
Wer anmeldepflichtige Waren nicht deklariert, muss mit Nachforderungen, Bussen und ggf. Strafverfahren rechnen. Die Schweiz verfolgt Zollvergehen streng.
Sind Geschenke von Freunden steuerfrei?
Nur wenn sie im persönlichen Gepäck mitgeführt werden und den Wert von CHF 300 nicht überschreiten. Höhere Werte müssen versteuert werden.