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Wegzugssteuer berechnen

Wegzugssteuer berechnen – Einfach & schnell!

Zuletzt aktualisiert am: 26.11.25
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Die Wegzugssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern Teil der deutschen Einkommensteuer. Sie betrifft den Wertzuwachs von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn jemand seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland ins Ausland verlegt.

Grundlage ist § 6 Aussensteuergesetz (AStG). Die Regelung soll verhindern, dass in Deutschland entstandene, aber noch nicht versteuerte Wertsteigerungen („stille Reserven“) mit ins Ausland genommen werden, ohne dass Deutschland daran steuerlich beteiligt wird.

Stille Reserven sind nicht realisierte Wertsteigerungen – zum Beispiel bei Anteilen an einer GmbH: Liegt der heutige Marktwert deiner Anteile deutlich über den damaligen Anschaffungskosten, entsteht ein fiktiver Veräusserungsgewinn.

Bei der Wegzugssteuer tut der Staat so, als würdest du deine Anteile am Tag des Wegzugs verkaufen, und besteuert den darin enthaltenen Wertzuwachs. Voraussetzung ist u. a., dass du in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt in Deutschland einkommensteuerpflichtig warst.

Es gibt Gestaltungs- und Stundungsmöglichkeiten (z. B. Ratenzahlung, echte Veräusserung vor Wegzug, DBA-Regelungen) – die Materie ist aber komplex und sollte immer mit einer spezialisierten Steuerberatung besprochen werden.

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Einwandern Schweiz

Wer ist von der Wegzugssteuer betroffen?

Die Wegzugssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern Teil der deutschen Einkommensteuer. Sie betrifft Privatpersonen, die wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland ins Ausland verlagern.

Vereinfacht gesagt: Der Staat tut so, als würdest du deine Anteile am Tag des Wegzugs verkaufen und versteuert den darin enthaltenen Wertzuwachs („stille Reserven“).

Aktuelle Grundvoraussetzungen (Stand 2025, stark vereinfacht):

Du bist eine natürliche Person und in Deutschland einkommensteuerpflichtig.
Du hast in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt in Deutschland Steuer bezahlt.
Du hältst mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG etc.) – direkt und in der Regel irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre.
Du gibst deinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf (Wegzug ins Ausland).

Stille Reserven sind nicht realisierte Wertsteigerungen – z. B. wenn deine GmbH-Anteile heute 1 Mio. € wert sind, du sie aber damals für 100.000 € gekauft hast. Die 900.000 € Differenz sind der (fiktive) Veräusserungsgewinn, der bei Wegzug besteuert werden kann.

Die Wegzugsbesteuerung soll verhindern, dass solche stillen Reserven „steuerfrei ins Ausland verschoben“ werden.

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Voraussetzungen zur Erhebung der Wegzugssteuer

Damit das Finanzamt Wegzugssteuer festsetzen darf, müssen im Kern drei Punkte erfüllt sein:

1. Mindestbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Du hältst mindestens 1 % am Kapital einer Kapitalgesellschaft (deutsch oder ausländisch).
Die Beteiligungsschwelle bezieht sich auf die letzten Jahre vor dem Wegzug – in der Praxis also auf wesentliche Beteiligungen an GmbH, AG, UG & Co.

2. Aufgabe des Wohnsitzes / gewöhnlichen Aufenthalts

Du ziehst ins Ausland und gibst deinen inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt auf.
Damit endet deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (du wirst ggf. nur noch beschränkt steuerpflichtig).

In dem Moment greift die sogenannte Entstrickungsbesteuerung:
Der Unterschied zwischen dem aktuellen Marktwert deiner Anteile und den historischen Anschaffungskosten wird als fiktiver Veräusserungsgewinn behandelt.

3. Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (7 von 12 Jahren)

Du warst in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland.
Früher waren es 10 Jahre; mit der Umsetzung der ATAD-Richtlinie wurde dies auf „7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre“ umgestellt.

VoraussetzungenDetails
Beteiligung KapitalgesellschaftMindestens 1 Prozent
WohnsitzaufgabeAufgabe des Wohnsitzes in Deutschland
Unbeschränkte SteuerpflichtMindestens 7 der letzten 12 Jahre

Diese Grundregeln zeigen, dass die Steuer bei einem Wegzug aus Deutschland komplex ist. Besonders wichtig sind die Beschränkte Steuerpflicht und der Zeitpunkt des Wegzugs.

Wichtig zur Stundung:
Die frühere unbefristete, zinslose Stundung bei Wegzug in EU-/EWR-Staaten gibt es so nicht mehr. Heute wird die Steuer i. d. R. auf Raten über 7 Jahre gestundet; je nach Fall können Sicherheiten verlangt werden, und in Drittstaatfälle können Zinsen anfallen.

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Wie hoch ist die Wegzugssteuer?

Die Wegzugssteuer richtet sich nach deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Vereinfacht läuft die Berechnung so:

1. Berechnung des fiktiven Veräusserungsgewinns

Fiktiver Veräusserungsgewinn =
gemeiner Wert (Marktwert) der Anteile beim Wegzug
– Anschaffungskosten (ggf. abzüglich Veräusserungskosten)

Der Marktwert wird z. B. über ein Ertragswertverfahren oder vergleichbare Bewertungsverfahren ermittelt (insbesondere bei nicht börsennotierten GmbHs).

2. Anwendung des Steuersatzes

Der so ermittelte Gewinn wird wie ein normaler Veräusserungsgewinn nach Einkommensteuerrecht behandelt:

  • Versteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %)
  • ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Beispiel (stark vereinfacht):

  • Anschaffungskosten deiner GmbH-Anteile: 100.000 €
  • Marktwert beim Wegzug: 500.000 €
  • Fiktiver Gewinn: 400.000 €
  • Persönlicher Steuersatz (inkl. Soli, ohne Kirchensteuer): z. B. 30 %

→ Wegzugssteuer: 400.000 € × 30 % = 120.000 €

ACHTUNG: In der Praxis greifen Freibeträge, Teilfreistellungen und ggf. Doppelbesteuerungsabkommen – die echte Berechnung ist komplex und gehört in die Hände eines Steuerberaters.

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Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung

Es gibt einige typische Stellschrauben, um Wegzugssteuer zu vermeiden oder zu reduzieren – immer nur mit individueller Steuerberatung!

Mögliche Ansätze (vereinfacht):

  • Wohnsitz nicht vollständig aufgeben
    Wer einen inländischen Wohnsitz behält und weiter unbeschränkt steuerpflichtig bleibt, löst grundsätzlich keine Wegzugsbesteuerung aus. Ob das im Einzelfall so möglich ist, hängt von der tatsächlichen Lebensführung und der Beurteilung durch die Finanzverwaltung ab.

  • Reale Veräusserung vor Wegzug
    Verkauf der Anteile vor Wegzug – der Gewinn wird dann als „echter“ Veräusserungsgewinn in Deutschland besteuert. Je nach Situation kann das steuerlich planbarer sein (z. B. Nutzung von Verlustvorträgen, Teileinkünfteverfahren, Holdingstrukturen).

  • Gesellschaftsstruktur anpassen
    Holding-, Stiftungs- oder Familienstiftungsmodelle können helfen, steuerliche Risiken zu steuern – das ist aber sehr komplex und gehört in die Hände von Spezialist:innen.

  • Zeitliche Planung des Wegzugs
    Durch geschicktes Timing (z. B. nach einem Jahr mit geringem Einkommen) kann der effektive Steuersatz niedriger ausfallen.

Ab 2025 gilt zusätzlich:
Auch wesentliche Beteiligungen an bestimmten Investmentfonds können unter § 6 AStG fallen (z. B. wenn du mind. 1 % der Fondsanteile hältst oder deine Anschaffungskosten mind. 500.000 € betragen). Diese Regelung soll Umgehungen über Fonds verhindern.

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Berechnung der Wegzugssteuer

Die Berechnung lässt sich in 4 Schritte gliedern:

  1. Relevante Vermögenswerte bestimmen

    • Welche Anteile an Kapitalgesellschaften hältst du?

    • Erfüllst du die 1 %-Schwelle und die 7-von-12-Jahre-Regel?

  2. Fiktiven Veräusserungsgewinn ermitteln

    • Marktwert deiner Anteile am Tag des Wegzugs (Gutachten, Bewertungsverfahren etc.)

    • minus Anschaffungskosten / Einlage

    • ergibt den fiktiven Veräusserungsgewinn

  3. Steuersatz anwenden

    • Der Gewinn fliesst in deine Einkommensteuer-Veranlagung ein.

    • Versteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz (ggf. Teileinkünfteverfahren, DBA-Regelungen etc.).

  4. Stundung / Ratenzahlung prüfen

    • Bei Wegzug in einen EU-/EWR-Staat: in vielen Fällen möglich, die Steuer über 7 Jahresraten zu zahlen (Stundungsantrag nötig; oft Sicherheiten).

    • Bei Wegzug in einen Drittstaat (z. B. Schweiz): Stundung ist schwieriger, kann an strengere Bedingungen (Sicherheiten, Zinsen) geknüpft sein.

Wichtig: Die Stundung ist kein Erlass, du schuldest die Steuer trotzdem, sie wird nur später bzw. in Raten fällig.

Beispielrechnung:

Angenommen, du hast Anteile im Wert von 500.000 Euro mit Anschaffungskosten von 100.000 Euro. Dann ergibt sich ein Veräusserungsgewinn von 400.000 Euro. Wenn dein persönlicher Steuersatz bei 30% liegt, beträgt die Steuer auf diesen Gewinn 120.000 Euro (zzgl. evtl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).

Wichtig ist, dass die Wegzugsbesteuerung aufschiebbare und sofort fällige Steuerlasten unterscheiden kann, abhängig von der neuen Wohnsitzstaatlichkeit und den bestehenden Abkommen. Vor einem Wegzug ist es empfehlenswert, steuerliche Beratung einzuholen, um alle Optionen optimal zu planen.

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Fazit

Die Wegzugssteuer ist ein zentrales Thema für alle, die mit einer bedeutenden Beteiligung ins Ausland ziehen wollen – insbesondere Unternehmer:innen, Geschäftsführer:innen und Investor:innen.

Kurz zusammengefasst:

  • Sie greift, wenn du mind. 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst, deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst und in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst.

  • Es wird ein fiktiver Verkaufsgewinn besteuert – auch wenn du deine Anteile tatsächlich gar nicht veräusserst.

  • Die Steuer kann in bestimmten Fällen gestundet werden (insbesondere bei EU-/EWR-Wegzug), aber die Regelungen sind deutlich strenger geworden.

  • Ab 2025 werden bestimmte Fondsbeteiligungen ebenfalls von der Wegzugsbesteuerung erfasst.

Für dich bedeutet das:

  • Ohne Planung kann ein Wegzug schnell eine sehr hohe Steuerlast auslösen.

  • Mit rechtzeitiger Strukturierung, guter Dokumentation und spezialisierter Beratung lassen sich oft bessere Lösungen finden (Ratenzahlung, Optimierung der Struktur, Einbindung von DBA-Regelungen etc.).

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Gerade bei Wegzug in die Schweiz (oder ein anderes Niedrigsteuerland) solltest du unbedingt frühzeitig mit einem deutschen Steuerberater / einer spezialisierten Kanzlei sprechen, bevor du konkrete Schritte einleitest.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wegzugssteuer fällt an, wenn du
– mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst,
– in den letzten 12 Jahren mind. 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland warst und
– deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft ins Ausland verlegst.
Dann unterstellt das Finanzamt einen fiktiven Verkauf deiner Anteile und besteuert den Wertzuwachs.

Ja. Die Wegzugsbesteuerung knüpft an die Beendigung der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht an nicht an das Zielland.
Der Unterschied: Bei Wegzug in ein EU-/EWR-Land ist eine Ratenzahlung/Stundung i. d. R. leichter möglich als bei Wegzug in einen Drittstaat wie die Schweiz, wo häufig strengere Bedingungen (Sicherheiten, Zinsen) gelten.

Komplett „wegzaubern“ geht in der Regel nicht – aber man kann sie oft minimieren oder steuern, z. B. durch:

  • echten Verkauf von Anteilen vor Wegzug

  • geschicktes Timing (z. B. in Jahren mit niedrigerem Einkommen)

  • Anpassung der Gesellschaftsstruktur (Holdings, Stiftungen etc.)

  • Verzicht auf Wegzug / Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes (falls realistisch)

Was sinnvoll ist, hängt stark von deiner konkreten Situation ab – das lässt sich nur in individueller Steuerberatung klären.

Kommst du innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Deutschland zurück und bist wieder unbeschränkt steuerpflichtig, können unter bestimmten Voraussetzungen Stundungen weiterlaufen oder bereits festgesetzte Wegzugssteuern ganz oder teilweise korrigiert werden (z. B. wenn keine Veräusserung stattgefunden hat).
Die Details sind kompliziert und hängen vom Einzelfall ab; das muss eine Steuerkanzlei gegenprüfen.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:
Ab 1. Januar 2025 kann auch bei wesentlichen Beteiligungen an Investmentfonds (z. B. mind. 1 % der Fondsanteile oder Anschaffungskosten von mind. 500.000 €) eine Wegzugsbesteuerung greifen.
Damit sollen Gestaltungen verhindert werden, bei denen bisher Anteile an Fonds statt an direkten Kapitalgesellschaften genutzt wurden, um die Wegzugssteuer zu umgehen. Ob du konkret betroffen bist, muss eine Steuerberatung anhand deiner Depotstruktur prüfen.

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