Die Quellensteuer ist die Lohnsteuer für Personen ohne schweizerischen Steuerwohnsitz bzw. ohne C-Bewilligung (typisch: L/B-Bewilligung, Grenzgänger). Sie wird direkt an der Quelle vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die zuständige kantonale Steuerbehörde überwiesen.
Die Höhe richtet sich nach Kanton, Bruttoeinkommen, Tarifcode (z. B. A0, B1), Zivilstand und Kinderzahl. In vielen Kantonen greift ab 120’000 CHF Jahresbrutto die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) dadurch können zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden. Für Grenzgänger (z. B. DE–CH) ist zudem die 60-Tage-Regel relevant.
Neben der Lohnquellensteuer existiert bei Kapitalerträgen die separate Verrechnungssteuer (35 %) ein Teil davon lässt sich über Formular 85 zurückerstatten. Einen Überblick zu regulären Steuersätzen findest du hier: Steuern in der Schweiz.
- Gilt i. d. R. für L/B-Bewilligung; Inhaber/innen der C-Bewilligung: ordentliche Steuerklärung.
- Kanton, Tarifcode (A/B/C) & Familiensituation bestimmen den Satz wesentlich.
- Ab ~120’000 CHF Brutto: häufig NOV mit zusätzlichen Abzügen.
- Grenzgänger: 60-Tage-Regel im Blick behalten.
- Kapitalerträge: Verrechnungssteuer 35 % Rückforderung via Formular 85.
Was ist die Quellensteuer in der Schweiz?
- Direkte Steuer auf Löhne und Einkommen von Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz
- Wird automatisch vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen
- Betrifft vor allem Ausländer mit B-Bewilligung oder L-Bewilligung
- Tarife sind kantonal unterschiedlich und abhängig von der persönlichen Situation
- Rückerstattung ist über eine nachträgliche ordentliche Veranlagung möglich
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Wer muss in der Schweiz Quellensteuer zahlen?
Quellensteuer betrifft in der Regel ausländische Erwerbstätige ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz und ohne Niederlassungsbewilligung C. Typisch sind Inhaber/innen einer L- oder B-Bewilligung sowie bestimmte Grenzgänger.
| Kategorie | Quellensteuerpflicht | Hinweis |
|---|---|---|
| Erwerbstätige mit L-/B-Bewilligung | Ja (vom Lohn abgezogen) | Tarif abhängig von Kanton, Zivilstand, Tarifcode (A/B/C), Kinderzahl |
| Grenzgänger (EU/EFTA) | Meist Ja | Achte auf die 60-Tage-Regel & DBAs |
| Inhaber/innen C-Bewilligung | Nein | Ordentliche Steuererklärung (Einkommen & Vermögen) |
| Verwaltungsräte mit Wohnsitz im Ausland | Ja | Spezielle Quellenbesteuerung auf VR-Entschädigungen |
Wichtig: In vielen Kantonen wirst du ab ca. 120’000 CHF Jahresbrutto automatisch in die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) aufgenommen. Dadurch kannst du zusätzliche Abzüge (z. B. Säule 3a, Fahrkosten) geltend machen.
Hinweis: In vielen Kantonen gilt: Wer als ausländischer Arbeitnehmer ein Bruttojahreseinkommen von über 120.000 CHF erzielt, wird automatisch in die nachträgliche ordentliche Veranlagung aufgenommen. Dadurch entfällt die ausschliessliche Quellenbesteuerung.
Die 60-Tage-Regelung bei der Quellensteuer (Grenzgänger)
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen (z. B. DE, FR, IT), verlieren in vielen Fällen ihren Grenzgängerstatus, wenn sie in einem Kalenderjahr an mehr als 60 Arbeitstagen nicht an den ausländischen Wohnsitz zurückkehren. Folge: volle Quellenbesteuerung in der Schweiz für diese Zeiträume.
- Zeitraum: Kalenderjahr, rückwirkend prüfbar (Belege/Arbeitstage dokumentieren).
- Nachweis: Arbeitgeberbestätigung, Reisetagebuch, Einsatzpläne.
- DBA-Bezug: Doppelbesteuerungsabkommen regeln Anrechnung/Rückerstattung.
Details zu Voraussetzungen & Praxis findest du im Leitfaden: Grenzgänger Bewilligung Schweiz sowie praktische Steuerhinweise hier: Steuererklärung Grenzgänger Schweiz.
Tipp: Sammle Nachweise laufend. Wer Dienstreisen/Übernachtungen sauber dokumentiert, kann Anrechnungen über das DBA leichter durchsetzen.
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Wie funktioniert die Quellensteuer? (Abzug & Beispiel)
Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer direkt vom Bruttolohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerbehörde. Der Tarif richtet sich u. a. nach Kanton, Tarifcode (A/B/C), Zivilstand und Kinderzahl. Prüfe deine Einstufung mit einem Rechner und den kantonalen Tariftabellen.
Nützlich: Steuern in der Schweiz | Brutto-Netto-Rechner Schweiz
Beispiel: Abzug im Kanton Zürich (Tarifcode A0)
| Monatlicher Bruttolohn | 6’000 CHF |
| Quellensteuersatz (ZH, ledig & ohne Kinder, A0) | ≈ 4.5 % (Richtwert) |
| Monatliche Quellensteuer | 6’000 × 4.5 % = 270 CHF |
| Auszahlung (nach Quellensteuer) | 5’730 CHF (vor Sozialabzügen/Krankenkasse) |
Hinweis: Der genaue Satz hängt vom Kanton, deinem Tarifcode (z. B. A0, B1), Zivilstand und Kinderzahl ab. Abweichungen sind normal. Prüfe zusätzlich die Möglichkeit der NOV.
Wichtig: Die Steuerpflicht richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz – nicht nach dem Arbeitsort. Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, gilt in der Regel als quellensteuerpflichtig, auch wenn er täglich pendelt.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Bei der NOV wirst du trotz Quellensteuer zusätzlich wie Ordentliche veranlagt – oft ab ~120’000 CHF Jahresbrutto (kantonal unterschiedlich). Vorteil: Du kannst zusätzliche Abzüge (z. B. Säule 3a, Fahrkosten, Weiterbildungen) geltend machen. Details & allgemeine Steuersätze: Steuern in der Schweiz.
Quellensteuer auf Kapitalerträge in der Schweiz (Verrechnungssteuer 35 %)
Auf Dividenden aus Schweizer Aktien und gewisse Kapitalerträge erhebt die Schweiz eine Verrechnungssteuer von 35 %, die direkt an der Quelle einbehalten wird. Für im Ausland Ansässige (z. B. Deutschland) lässt sich ein Teil über Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anrechnen bzw. bei der ESTV rückerstatten (Formular 85).
| Ertrag | Schweiz – Abzug | DBA/Anrechnung im Wohnsitzstaat* | Rückerstattbar via ESTV |
|---|---|---|---|
| Dividenden (CH-Aktien) | 35 % Verrechnungssteuer | i. d. R. 15 % anrechenbar (z. B. DE) | bis zu 20 % (Formular 85) |
| Zinsen (Bankguthaben, CH) | je nach Produkt/Regelung | Anrechnung nach DBA/ nationalem Recht | fallweise – Bankausweis prüfen |
* Die konkrete Anrechnung hängt vom Wohnsitzstaat ab. Für Deutschland gelten i. d. R. die obigen Richtwerte. Prüfe ergänzend unseren Überblick zu Steuern in der Schweiz.
Tipp: Hebe Dividendengutschriften und Jahressteuerbescheinigungen deiner Bank auf – du brauchst sie für Antrag/Anrechnung.
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Beispiel: Dividenden & Rückerstattung in der Praxis
Du erhältst 1’000 CHF Dividenden aus einer Schweizer Aktie (Wohnsitz z. B. Deutschland).
| Einbehaltene Verrechnungssteuer (35 %) | 350 CHF |
| Anrechnung im Wohnsitzstaat (typ. 15 %) | 150 CHF (gegen nationale Steuer) |
| Rückerstattung bei der ESTV (Formular 85) | 200 CHF |
Ergebnis: Von 35 % Quellenabzug werden 15 % angerechnet und 20 % rückerstattet – unter Einhaltung der DBA-Voraussetzungen und fristgerechtem Antrag.
Die Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 3–6 Monaten direkt auf dein Bankkonto.
Tipp: Der Antrag kann auch gesammelt für mehrere Wertpapiere oder Jahre gestellt werden. Achte aber auf die Fristen: Der Antrag muss innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Steuerjahres erfolgen.
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Quellensteuer zurückholen: Antrag mit Formular 85
Die Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden beantragst du bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mit dem Formular 85. Sammle die Belege und reiche den Antrag innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Steuerjahres ein.
Checkliste Unterlagen
- Formular 85 (pro Steuerjahr / Wertpapierposition möglich)
- Dividendengutschriften / Steuerreport deiner Bank
- Wohnsitzbescheinigung vom Finanzamt (Wohnsitzstaat)
- ggf. Steuerbescheinigung zur Anrechnung im Wohnsitzstaat
- IBAN/Bankangabe für die Auszahlung
Ablauf in 5 Schritten
- Formular 85 ausfüllen (Person, Titel, Brutto-Dividendensumme, einbehaltener Betrag).
- Belege beifügen (Dividendennachweise, Bank-/Steuerbescheinigungen).
- Wohnsitzbescheinigung vom Finanzamt einholen und beilegen.
- Antrag an die ESTV senden (per Post; Adresse siehe unten).
- Auszahlung abwarten (i. d. R. 3–6 Monate).
Adresse (ESTV): Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Schweiz.
Frist: Spätestens 3 Jahre nach Ende des betreffenden Steuerjahres einreichen.
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Ergänzend: Überblick zu Steuern in der Schweiz sowie unser Brutto-Netto-Rechner.
Tipp: Stelle den Antrag gesammelt für ein Kalenderjahr, um Aufwand zu minimieren.
Quellensteuer für Grenzgänger in der Schweiz
Grenzgänger arbeiten in der Schweiz, wohnen aber im Ausland (z. B. Deutschland, Frankreich, Italien) und kehren mindestens wöchentlich an ihren Wohnsitz zurück. Sie unterliegen in vielen Fällen der Schweizer Quellensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht. Die endgültige Steuerlast wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Wohnsitzstaat bestimmt.
Grundlagen zu Status & Bewilligung findest du in unserem Leitfaden Grenzgänger Bewilligung Schweiz.
| Wohnsitzstaat | Grundsatz nach DBA | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Deutschland | Besteuerung i. d. R. im Wohnsitzstaat, Schweiz erhebt 4,5 % Quellensteuer | Anrechnung in DE (z. B. Anlage N-GRE); Nachweise Rückkehr erforderlich |
| Frankreich | Besteuerung grundsätzlich im Wohnsitzstaat | Sonderzonen & kantonale Praxis beachten; Arbeitgeberbescheinigung üblich |
| Italien | Besteuerung im Wohnsitzstaat (mit Ausnahmen / Übergangsregeln) | Pendlernachweise, kantonale Quellensteuer-Modi prüfen |
Wichtig: Die effektive Behandlung ist kantonal und nach DBA teils unterschiedlich. Für Abzüge/Optimierung siehe auch Steuererklärung Grenzgänger Schweiz.
Die 60-Tage-Regel: Rückkehrpflicht & volle Quellensteuer
Kehrest du als Grenzgänger in mehr als 60 Arbeitstagen pro Kalenderjahr berufsbedingt nicht an deinen ausländischen Wohnsitz zurück (z. B. wegen Nachtdiensten, Piketts, Weiterbildungen), kann der Grenzgängerstatus entfallen. Folge: Volle Schweizer Quellenbesteuerung für die betroffenen Zeiträume („quasi ansässig“).
- Gilt kalenderjährlich; rückwirkende Prüfung möglich
- Nachweise führen (Arbeitgeberbestätigung, Reisetagebuch, Dienstpläne)
- DBA-Rechtslage & kantonale Praxis beachten
Tipp: Dienst-/Reise-Kalender sauber dokumentieren. Für Fragen zu Bewilligung & Status: Grenzgänger Bewilligung Schweiz.
Zusätzlich zur Einkommensangabe musst du bei der ordentlichen Steuerveranlagung auch dein weltweites Vermögen angeben – etwa Immobilien oder Wertpapiere in Deutschland.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) & Abzüge
Auch bei Quellensteuer kannst du unter Bedingungen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen, um zusätzliche Abzüge geltend zu machen (z. B. Fahrtkosten, Unterhaltsbeiträge, Säule 3a). Die Fristen und Voraussetzungen sind kantonal geregelt.
- Beantragung meist bis 31. März des Folgejahres (kantonal prüfen)
- Pflicht-NOV häufig ab CHF 120’000 Bruttojahreslohn
- Unterlagen: Lohnabrechnungen, Quellensteuerbelege, Abzugsnachweise
Für die Netto-Planung hilft dir unser Brutto-Netto-Rechner sowie der Überblick Steuern in der Schweiz.
DBA-Anrechnung & Rückerstattung: Praxis DE / FR / IT
| Wohnsitzstaat | Typischer Ablauf | Formulare / Hinweise |
|---|---|---|
| Deutschland | Schweizer Quellensteuer (meist 4,5 %) wird auf DE-Steuer angerechnet | Einkommensteuererklärung DE mit Anlage N-GRE; Rückkehr-Nachweise |
| Frankreich | Regelbesteuerung im Wohnsitzstaat, Anrechnung CH-Abzüge nach DBA | Pendlerbescheinigung; kantonale Praxis Genf/Basel u. a. beachten |
| Italien | Wohnsitzstaat besteuert, CH-Quellensteuer wird angerechnet | Regionale Besonderheiten & Nachweispflichten beachten |
Für Kapitalerträge (Dividenden) siehe unseren Abschnitt Verrechnungssteuer 35 % & Rückerstattung inkl. Formular 85.
Fazit
Die Quellensteuer in der Schweiz betrifft sowohl ausländische Arbeitnehmer als auch Personen mit Kapitalerträgen wie Dividenden. Wer in der Schweiz arbeitet oder Einkünfte aus Schweizer Quellen bezieht, sollte sich mit den geltenden Tarifen, Abzügen und Rückerstattungsmöglichkeiten vertraut machen.
Dank dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland sind Rückerstattungen häufig möglich etwa durch das Formular 85 bei Kapitalerträgen oder über die nachträgliche ordentliche Veranlagung bei Arbeitnehmern.
Ob du Grenzgänger, ausländischer Arbeitnehmer oder Investor bist die Quellensteuer kann sich unterschiedlich auswirken. Informiere dich frühzeitig, stelle nötige Anträge fristgerecht und nutze Tools wie unseren Brutto-Netto-Rechner zur Planung.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was ist die Quellensteuer in der Schweiz?
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen an der Quelle – also vom Arbeitgeber oder der Bank – abgezogen und an die Steuerbehörde überwiesen wird. Sie betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmer und Personen mit Kapitalerträgen aus der Schweiz.
Wer muss in der Schweiz Quellensteuer zahlen?
Quellensteuerpflichtig sind Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, z. B. ausländische Arbeitnehmer mit B-Bewilligung oder L-Bewilligung oder Grenzgänger. Auch auf Dividenden und Zinsen kann Quellensteuer anfallen.
Wie hoch ist die Quellensteuer in der Schweiz?
Die Höhe variiert je nach Kanton, Einkommen und persönlicher Situation. Auf Dividenden aus der Schweiz wird pauschal 35 % Quellensteuer erhoben.
Wie bekomme ich die Schweizer Quellensteuer zurück?
Für Kapitalerträge wie Dividenden kann die Rückerstattung über das Formular 85 bei der ESTV beantragt werden. Für Löhne ist in bestimmten Fällen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung möglich.
Was gilt für Grenzgänger in Bezug auf die Quellensteuer?
Grenzgänger zahlen ebenfalls Quellensteuer, sofern sie regelmäßig in der Schweiz arbeiten. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzland regelt die Aufteilung der Besteuerung und mögliche Rückerstattungen.
