Hast du dich schon einmal gefragt, wie das Rentensystem in der Schweiz funktioniert und ob deine Altersvorsorge später wirklich reicht? Gerade für Auswanderer ist das Thema Rente Schweiz oft ein Buch mit sieben Siegeln.
In diesem aktuellen Guide (Stand 2026) erfährst du alles über das berühmte Dreisäulenprinzip, ab wann du in Pension gehen kannst und was es mit der neuen 13. AHV-Rente auf sich hat. Als Experte für das Auswandern in die Schweiz zeige ich dir ausserdem, was passiert, wenn du nach Deutschland zurückkehrst.
Wir werden uns das Rentenalter, das Rentensystem, die Pensionskasse und die Ansprüche nach 10 Jahren Arbeit in der Schweiz genauer anschauen. Ausserdem werden wir die Rolle der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) sowie die betriebliche und private Altersvorsorge beleuchten. Ergänzungsleistungen und Hilfsmittel von der AHV sowie mögliche Reformen und zukünftige Herausforderungen des Rentensystems werden ebenfalls Thema sein.
Das Wichtigste auf einen Blick
Dreisäulenprinzip: Die Rente in der Schweiz besteht aus staatlicher (AHV), beruflicher (Pensionskasse) und privater Vorsorge (Säule 3a).
Rentenalter: Das Referenzalter liegt bei 65 Jahren (für Männer und Frauen).
Rente für Ausländer: Auch mit nur wenigen Beitragsjahren hast du Anspruch auf eine Rente – sogar bei Rückwanderung.
Neu ab 2026: Die 13. AHV-Rente wird erstmals ausgezahlt.
Lücke: Die staatliche Rente deckt nur das Existenzminimum. Die private Vorsorge ist essenziell.
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Grundlagen: So funktioniert die Rente in der Schweiz
Das Schweizer Rentensystem gilt als eines der besten der Welt, aber es erfordert Eigenverantwortung. Es basiert auf drei Säulen:
1. Säule – Staatliche Vorsorge (AHV/IV)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist für jeden in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Menschen obligatorisch.
Ziel: Sicherung des Existenzminimums.
Finanzierung: Umlageverfahren (die Arbeitenden finanzieren die Rentner).
2. Säule – Berufliche Vorsorge (Pensionskasse / BVG)
Ab einem Jahreslohn von 22’680 CHF (Stand 2026) bist du automatisch über deinen Arbeitgeber versichert.
Ziel: Erhalt von ca. 60 % des gewohnten Lebensstandards (zusammen mit der 1. Säule).
Finanzierung: Kapitaldeckungsverfahren (du sparst für dich selbst).
3. Säule – Private Vorsorge (Säule 3a/3b)
Freiwilliges Sparen, das vom Staat steuerlich stark begünstigt wird.
Ziel: Schliessen von Rentenlücken und Steuerersparnis.
Tipp: Mehr Details dazu findest du in unserem Beitrag „3 Säulen der Altersvorsorge“.
Experten-Tipp: Verlasse dich nicht allein auf AHV und Pensionskasse. Ohne die 3. Säule entsteht im Alter oft eine Einkommenslücke von 20–30 %.
Wenn du Details zu den drei Säulen suchst (Grenzwerte, Maximalbeträge 3a, etc.), findest du sie ausführlich in unserem separaten Beitrag „3 Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz (2025)“ – hier konzentrieren wir uns auf das Thema Rente Schweiz und den konkreten Bezug.
Dreisäulenprinzip: Staatliche, berufliche und private Vorsorge
Die erste Säule des Rentensystems in der Schweiz ist die staatliche Vorsorge, auch bekannt als Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Jeder Erwerbstätige ist automatisch in der AHV versichert und erhält eine Rente, die auf den Beitragsjahren basiert. Die AHV-Rente ist in der Regel der Grundpfeiler der Altersvorsorge.
- Arbeiten
3 Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz (2026): 1. Säule AHV/IV, 2. Säule BVG, 3. Säule 3a/3b
Rente Schweiz: Rentenalter und Voraussetzungen 2026
In der Schweiz brauchst du zwei Dinge, um eine Altersrente zu erhalten:
Du musst das Referenzalter (ordentliches Rentenalter) erreicht haben oder die Voraussetzungen für einen Vorbezug erfüllen.
Du musst genügend AHV-Beitragsjahre aufweisen (oder anrechenbare Zeiten), damit eine Rente berechnet werden kann.
Ordentliches Rentenalter (Referenzalter)
Männer: Referenzalter 65 Jahre.
Frauen: Mit der Reform AHV 21 wird das Referenzalter zwischen 2025 und 2028 schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Ab Jahrgang 1964 gilt ebenfalls 65.
Vorzeitige Pensionierung – Voraussetzungen & Folgen
Eine vorzeitige Pensionierung ist grundsätzlich möglich, aber an Bedingungen gebunden:
AHV (1. Säule)
- Vorbezug der Altersrente um 1 oder 2 Jahre möglich (frühestens ab 63 Jahren).
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Du musst die üblichen Beitragsjahre aufweisen (bzw. allfällige Beitragslücken bleiben bestehen).
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Du stellst rechtzeitig ein Gesuch bei der zuständigen Ausgleichskasse (empfohlen ca. 5–6 Monate vor gewünschtem Rentenbeginn).
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Pro Vorbezugsjahr wird die Rente lebenslang gekürzt (Richtgrösse aktuell ca. 6,8 % pro Jahr, also ca. 13,6 % bei zwei Jahren Vorbezug).
Pensionskasse (2. Säule)
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Viele Pensionskassen erlauben eine Pensionierung bereits ab 58 oder 60 Jahren – die genauen Altersgrenzen und Bedingungen stehen im PK-Reglement.
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Voraussetzung ist in der Regel, dass dein Arbeitsverhältnis beendet oder dein Pensum entsprechend reduziert wird.
- Die Rente fällt deutlich tiefer aus, weil
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weniger Beitragsjahre,
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weniger Zinsen und
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ein tieferer Umwandlungssatz (je nach Alter) gelten.
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Wichtig: Eine Frühpensionierung bedeutet praktisch immer eine dauerhafte Einkommenslücke – daher sollen AHV-Vorbezug, PK-Frühpensionierung und Bezug der 3. Säule gut geplant werden.
Aufschub der Pensionierung und Rentenzuschläge
Wer nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterarbeitet, kann den Bezug der AHV-Rente um 1 bis 5 Jahre aufschieben. Je nach Aufschubdauer gibt es einen prozentualen Zuschlag auf die AHV-Rente. Auch hier gelten formelle Fristen und Meldepflichten bei der Ausgleichskasse.
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Zusammensetzung und Berechnung der AHV-Rente
Die AHV-Rente richtet sich im Wesentlichen nach:
Anzahl Beitragsjahre: Für eine Vollrente brauchst du (fast) lückenlose Beitragsjahre zwischen 20 und Referenzalter.
Durchschnittliches Jahreseinkommen: Aus Erwerbseinkommen und ggf. Erziehungs-/Betreuungsgutschriften.
Zivilstand & Plafonierung: Ehepaarrenten sind insgesamt auf 150 % der Maximalrente plafoniert.
Die AHV berechnet daraus eine individuelle Monatsrente. Es gibt eine Mindest- und eine Maximalrente, die regelmässig per Bundesratsbeschluss angepasst werden (z. B. per 1.1.2025 um 2,9 %).
Wichtig: Die AHV soll das Existenzminimum sichern, nicht deinen vollen letzten Lohn ersetzen. Deshalb sind Pensionskasse (2. Säule) und private Vorsorge (3. Säule) so zentral.
Gibt es in der Schweiz eine 13. AHV-Rente?
Die sogenannte 13. AHV-Rente meint eine zusätzliche Monatsrente pro Jahr.
Am 3. März 2024 haben die Stimmberechtigten die Einführung einer 13. AHV-Rente angenommen.
Ab 2026 erhalten AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner automatisch eine zusätzliche Zahlung pro Jahr (kein separater Antrag nötig).
Ziel: Die Kaufkraft im Alter stärken und der Teuerung insbesondere bei tieferen Einkommen entgegenwirken.
Wie viele Menschen beziehen aktuell eine AHV-Rente?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eine tragende Säule des Schweizer Rentensystems. Die folgende Grafik zeigt, wie viele Menschen in der Schweiz derzeit Leistungen aus der AHV beziehen – ein bedeutender Indikator für die Belastung und Bedeutung der ersten Säule.
Die Rolle der Pensionskassen für die Rente in der Schweiz
Die Pensionskassen (2. Säule) ergänzen die AHV und sind entscheidend dafür, dass du im Alter mehr als nur das Existenzminimum zur Verfügung hast.
Wie Pensionskassenbeiträge die Rente beeinflussen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen obligatorische Beiträge in die Pensionskasse ein (BVG-Teil).
Je höher dein versichertes Einkommen, je länger die Beitragsdauer und je besser die Anlageergebnisse der Kasse, desto höher dein späteres Altersguthaben.
Aus diesem Altersguthaben wird bei Pensionierung entweder eine Rente oder ein Kapital (oder eine Kombination) bezahlt.
Rentenumwandlung: Von der Einzahlung zur Auszahlung
Die laufende Rente ergibt sich im obligatorischen Teil aus:
Alterskapital × Umwandlungssatz = jährliche Rente
Der gesetzliche Mindest-Umwandlungssatz im obligatorischen BVG-Teil liegt aktuell bei 6,8 %, wird in der Praxis aber oft nur auf das obligatorische Guthaben angewendet; für überobligatorische Teile gelten tiefere Sätze.
Sinkende Umwandlungssätze und tiefere Zinsen führen dazu, dass Neurenten tendenziell tiefer ausfallen – ein weiterer Grund, warum private Vorsorge immer wichtiger wird.
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Ergänzungsleistungen und Hilfsmittel von der AHV
Wenn du feststellst, dass deine Rente in der Schweiz nicht ausreicht, hast du die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen von der AHV zu beantragen. Diese Leistungen werden dazu verwendet, um deinen Lebensunterhalt aufzustocken und sicherzustellen, dass du finanziell abgesichert bist. Um Ergänzungsleistungen zu erhalten, musst du jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag stellen.
Die Ergänzungsleistungen der AHV werden auf der Grundlage deines Einkommens, deines Vermögens und deiner aktuellen Lebenssituation berechnet. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise einzureichen, um deine Ansprüche zu unterstützen. Die genauen Berechnungsmethoden können komplex sein, aber die AHV steht dir zur Seite, um dir bei Fragen oder Unklarheiten behilflich zu sein.
Neben Ergänzungsleistungen bietet die AHV auch Hilfsmittel an, um Menschen im Alltag zu unterstützen. Diese Hilfsmittel können dir helfen, deine täglichen Aufgaben leichter zu bewältigen, deine Mobilität zu verbessern oder dich bei gesundheitlichen Einschränkungen zu unterstützen. Beispiele für Hilfsmittel sind Rollstühle, Hörgeräte, Pflegebetten und weitere technische Geräte.
Um Hilfsmittel von der AHV zu erhalten, musst du einen Antrag stellen und gegebenenfalls ärztliche Gutachten vorlegen. Die AHV wird deine individuellen Bedürfnisse prüfen und dir die bestmögliche Unterstützung bieten. Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig mit der AHV in Verbindung setzt, um den Antragsprozess zu starten und sicherzustellen, dass du die notwendige Unterstützung rechtzeitig erhältst.
Die Pensionskasse Schweiz und die betriebliche Altersvorsorge
In diesem Abschnitt werden wichtige Informationen zur Pensionskasse Schweiz und zur betrieblichen Altersvorsorge (BVG) gegeben. Die Pensionskasse ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge in der Schweiz und zielt darauf ab, den Arbeitnehmern eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Ruhestand zu bieten.
Die Pensionskasse (2. Säule) ist für angestellte Personen obligatorisch, sobald ihr Lohn die BVG-Eintrittsschwelle erreicht (Stand 2025: 22’680 CHF Jahreslohn). Ab dem 25. Altersjahr wird Altersguthaben angespart; vorher bist du in der Regel bereits gegen Tod und Invalidität versichert. Jeder Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, ab dem 25. Altersjahr in die Pensionskasse einzutreten, sofern das jährliche Einkommen den BVG-Mindestbetrag erreicht. Die Pensionskasse gewährleistet, dass die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einen gemeinsamen Fonds eingezahlt werden, der später zur Finanzierung der Rentenzahlungen verwendet wird.
Die Höhe der Rentenzahlungen aus der Pensionskasse hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich der Höhe der angesammelten Beiträge und der Länge der Mitgliedschaft in der Pensionskasse. Die Rentenzahlungen werden in der Regel als monatliche Rente ausbezahlt und sollen dem Versicherten ein finanziell stabiles Leben im Ruhestand ermöglichen. Sie kann auch als Einmalzahlung ausgezahlt werden.
Die betriebliche Altersvorsorge (BVG) ist Teil der Pensionskasse und ermöglicht es Arbeitnehmern, zusätzliche Beiträge zu leisten, um ihre Rentenansprüche zu erhöhen. Die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem individuellen Beitragssatz und der Dauer der Einzahlungen. Dabei sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge steuerlich begünstigt, was die Attraktivität dieser Vorsorgeform weiter erhöht.
Die Pensionskasse Schweiz und die betriebliche Altersvorsorge bieten den Arbeitnehmern eine wichtige Möglichkeit, zusätzlich zur staatlichen Rente für den Ruhestand vorzusorgen. Durch eine frühzeitige und kontinuierliche Einzahlung in die Pensionskasse kann der individuelle Rentenanspruch erhöht und eine finanziell sichere Zukunft im Alter gewährleistet werden.
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Private Vorsorge: Freiwillig, aber essenziell
In der Schweiz ist die private Vorsorge ein essenzieller Bestandteil der Altersvorsorge. Neben der staatlichen und beruflichen Vorsorge spielt die private Vorsorge eine wichtige Rolle, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge
Um die Bürgerinnen und Bürger bei der privaten Vorsorge zu unterstützen, gibt es in der Schweiz staatliche Förderungen. Diese können in Form von Steuervorteilen oder Zuschüssen erfolgen. Durch die staatliche Förderung wird es attraktiver, frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen und regelmässig Beiträge einzuzahlen.
Wie private Vorsorge den Lebensstandard im Alter sichert
Die private Vorsorge ermöglicht es den Menschen, im Alter über zusätzliches Kapital zu verfügen und dadurch ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Durch regelmässige Einzahlungen in eine private Altersvorsorge können individuelle Bedürfnisse und Wünsche im Ruhestand finanziell abgesichert werden. Private Vorsorge schafft somit eine finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit, um die goldenen Jahre in vollen Zügen geniessen zu können.
| Vorteile der privaten Vorsorge: |
|---|
| 1. Flexibilität bei der Gestaltung der Altersvorsorge |
| 2. Ergänzung zur staatlichen und beruflichen Vorsorge |
| 3. Möglichkeiten zur individuellen Anlagestrategie |
| 4. Steuerliche Vorteile |
Die private Vorsorge spielt eine wichtige Rolle, um den Lebensstandard im Alter in der Schweiz zu sichern. Durch staatliche Förderungen und individuelle Anlagestrategien können Menschen ihre finanzielle Zukunft eigenverantwortlich gestalten und auf eine sorgenfreie Rente blicken.
Die AHV-Rente für bestimmte Personengruppen
In der Schweiz haben bestimmte Personengruppen Anspruch auf die AHV-Rente. Hier sind einige der wichtigsten Gruppen, die von diesem rentenversicherungssystem profitieren:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Personen, die in der Schweiz gearbeitet haben und die erforderlichen Beiträge zur AHV geleistet haben, erhalten eine AHV-Rente. Dies gilt sowohl für Einheimische als auch für ausländische Arbeitnehmer, die in der Schweiz beschäftigt waren.
- Selbständige: Selbständige können sich freiwillig für die AHV anmelden und Beiträge leisten, um Anspruch auf eine AHV-Rente zu haben. Es ist wichtig, dass selbständige Personen ihre Beiträge regelmässig zahlen, um ihre Ansprüche zu sichern.
- Arbeitslose und von der Arbeit ausgeschlossene Personen: Auch arbeitslose und von der Arbeit ausgeschlossene Personen können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Es ist wichtig, dass diese Personen die Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Schritte unternehmen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
- Personen mit Behinderungen: Menschen mit Behinderungen haben ebenfalls Anspruch auf eine AHV-Rente. Die Höhe der Rente kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem Grad der Behinderung und der Anzahl der Beitragsjahre.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Anforderungen für jede Personengruppe unterschiedlich sein können. Um den Anspruch auf eine AHV-Rente zu prüfen und weitere Informationen zu erhalten, ist es ratsam, sich an das zuständige AHV-Amt zu wenden.
Rentenanspruch für ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz
Auch ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz gearbeitet haben, können Anspruch auf eine AHV-Rente haben – selbst wenn sie ihren Wohnsitz später ins Ausland verlegen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein volles Beitragsjahr geleistet wurde. Die Höhe der Rente richtet sich, wie bei allen Versicherten, nach der Anzahl der Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen.
Auszahlung ins Ausland: Was ist zu beachten?
Die Schweiz hat mit zahlreichen Ländern – darunter auch Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich – Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Diese ermöglichen es, AHV-Renten auch im Ausland zu beziehen, ohne dass es zu einem Rentenverlust kommt. Die Rente wird dabei monatlich in die neue Heimat überwiesen.
Wichtig: Wer aus einem Nicht-Vertragsstaat stammt (z. B. aus einigen osteuropäischen oder asiatischen Ländern), sollte sich frühzeitig bei der zuständigen Ausgleichskasse oder beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erkundigen, ob ein Rentenexport möglich ist.
Rückerstattung statt Rente möglich?
Staatsangehörige aus Ländern ohne Abkommen können unter bestimmten Bedingungen eine Rückerstattung der AHV-Beiträge beantragen – jedoch ohne Zins und ohne spätere Rentenzahlung. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Betroffene die Schweiz endgültig verlässt und sich keine Rentenansprüche aufgebaut haben.
Unser Tipp: Bevor du dauerhaft ins Ausland ziehst oder einen Rentenantrag stellst, empfiehlt es sich, ein Rentenberatungsgespräch bei der kantonalen Ausgleichskasse oder einem Versicherungsberater zu führen. So kannst du sicherstellen, dass alle Fristen eingehalten und die besten Optionen genutzt werden.
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Reformen und zukünftige Herausforderungen des Rentensystems
In der Schweiz stehen das Rentensystem und die Rentenreformen vor grossen Herausforderungen, die durch den demografischen Wandel verursacht werden. Der demografische Wandel, der durch eine alternde Bevölkerung gekennzeichnet ist, stellt das Rentensystem vor neue Anforderungen. Die steigende Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate führen zu einer Veränderung der Bevölkerungsstruktur und einer Reduzierung der Erwerbstätigen im Verhältnis zu den Rentnern.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind Reformen im Rentensystem erforderlich. Eine mögliche Reform ist die Anpassung des Rentenalters, um die Belastung des Systems zu verringern. Durch eine Erhöhung des Rentenalters können die Rentenausgaben reduziert und die finanzielle Stabilität des Systems verbessert werden.
Ein weiterer Ansatz zur Sicherung der Renten ist die Förderung der beruflichen Vorsorge und privater Vorsorgepläne. Indem mehr Menschen in eigene Vorsorgepläne investieren, kann die Abhängigkeit vom staatlichen Rentensystem verringert und die individuelle finanzielle Sicherheit im Ruhestand verbessert werden.
Zusätzlich zu diesen Reformansätzen müssen auch langfristige Massnahmen ergriffen werden, um das Rentensystem nachhaltig zu gestalten. Dies könnte die Entwicklung neuer Finanzierungsmodelle, die Förderung von Arbeitsmarktmassnahmen für ältere Arbeitnehmer und die Förderung von Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand umfassen.
Die Reform des Rentensystems ist eine komplexe und herausfordernde Aufgabe, bei der es darum geht, die Renten langfristig zu sichern und gleichzeitig die finanzielle Nachhaltigkeit des Systems zu gewährleisten. Durch eine Kombination aus Reformen, Anpassungen des Rentenalters und der Förderung der privaten Vorsorge kann eine nachhaltige Rentenversorgung für die Zukunft gewährleistet werden.
Fazit
Die Rente in der Schweiz ist komplex – aber das System folgt einer klaren Logik:
1. Säule (AHV/IV) sichert das Existenzminimum.
2. Säule (Pensionskasse) zusammen mit der AHV den gewohnten Lebensstandard – wenn du lange genug und gut versichert bist.
3. Säule schliesst individuelle Lücken und bringt Steuervorteile.
Wichtige Takeaways:
Informiere dich früh über deine AHV-Beitragsjahre und deine Pensionskasse.
Prüfe, ob und wie du die Säule 3a nutzen kannst.
Überlege dir gut, ob eine vorzeitige Pensionierung finanziell tragbar ist – und plane sie rechtzeitig.
Nutze Beratungsangebote (Ausgleichskasse, Pensionskasse, unabhängige Vorsorgeberatung), bevor du definitive Entscheidungen triffst.
Je besser du dein Rentensystem verstehst, desto gezielter kannst du deine finanzielle Zukunft im Alter planen.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich in der Schweiz in Rente gehen?
Wie hoch ist die AHV-Rente in der Schweiz?
Die Maximalrente für Alleinstehende beträgt derzeit (2025) ca. 2’550 CHF pro Monat, bei verheirateten Paaren zusammen 3’825 CHF (150 % der Maximalrente). Die Höhe hängt von den Beitragsjahren und dem Durchschnittseinkommen ab.
Wie wird meine Rente in der Schweiz berechnet?
Die AHV-Rente basiert auf der Anzahl der Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Beiträge aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit werden berücksichtigt. Auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften können die Rente erhöhen.
Haben Ausländer Anspruch auf AHV-Rente in der Schweiz?
Ja, auch ausländische Arbeitnehmer erhalten eine AHV-Rente, wenn sie mindestens ein Beitragsjahr geleistet haben. Die Rente kann auch bei Wegzug ins Ausland ausgezahlt werden, sofern ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat besteht.
Was ist die 13. AHV-Rente und wann wird sie ausgezahlt?
Die 13. Rente ist eine zusätzliche Monatszahlung pro Jahr. Sie wurde 2024 per Volksabstimmung beschlossen und wird ab 2026 automatisch im Dezember ausgezahlt – ohne separaten Antrag.
Wie funktioniert die Rentenauszahlung aus der Pensionskasse (2. Säule)?
Das angesparte Kapital wird bei Pensionierung in eine monatliche Rente umgewandelt – basierend auf dem Umwandlungssatz. Alternativ kann ein Teil als Kapitalauszahlung bezogen werden. Die Regelungen variieren je nach Kasse.
