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Kindergeld Schweiz: Familienzulagen für Fachkräfte mit Kindern

Kindergeld Schweiz: Familienzulagen für Fachkräfte mit Kindern

Zuletzt aktualisiert am: 27.07.26
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Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz auswandert, sucht meist nach „Kindergeld Schweiz“. Der Begriff existiert in der Schweiz offiziell nicht. Das Schweizer Pendant heisst Familienzulage und setzt sich aus der Kinderzulage und der Ausbildungszulage zusammen. Wer als Fachkraft in die Schweiz auswandert und dort arbeitet und Kinder hat, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf. Dieser Ratgeber zeigt, wie hoch die Beträge 2026 sind, wer sie erhält und was gilt, wenn die Kinder zunächst noch im Heimatland wohnen.

Die Kinderzulage taucht zudem direkt auf deiner Lohnabrechnung auf und hängt eng mit AHV-pflichtigem Lohn und der steuerlichen Behandlung deines Einkommens zusammen, mehr dazu in unserem Ratgeber Steuern in der Schweiz. Wie sich das konkret auf dein Nettoeinkommen auswirkt, kannst du zusätzlich mit unserem Brutto-Netto-Rechner Schweiz durchrechnen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Begriff: Kindergeld heisst in der Schweiz offiziell Familienzulage und besteht aus Kinderzulage und Ausbildungszulage.
  • Kinderzulage: mindestens CHF 215 pro Monat und Kind bis zum vollendeten 16. Altersjahr, je nach Kanton auch deutlich mehr.
  • Ausbildungszulage: mindestens CHF 268 pro Monat und Kind zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung.
  • Anspruch: Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und unter bestimmten Voraussetzungen auch Nichterwerbstätige.
  • Beantragung: Angestellte melden den Anspruch beim Arbeitgeber an, dieser meldet ihn bei der zuständigen Familienausgleichskasse.
  • Kinder im Ausland: Liegt die Schweizer Familienzulage höher als das Kindergeld im Wohnsitzland des Kindes, zahlt der Schweizer Arbeitgeber die Differenz.

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Kinderzulage und Ausbildungszulage: Die Beträge 2026

Grundlage der Familienzulagen ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen, kurz FamZG. Es unterscheidet zwei Hauptleistungen. Die Kinderzulage wird für jedes Kind bis zum vollendeten 16. Altersjahr ausbezahlt. Die Ausbildungszulage folgt anschliessend für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren, solange sie sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befinden, mehr zu Berufslehre, Fachmittelschule und Gymnasium findest du im Schweizer Schulsystem.

Der Bund schreibt Mindestbeträge vor, die Kantone können höhere Ansätze festlegen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Mindestwerte, die auch 2026 unverändert gelten.

ArtMindestbetrag pro MonatHinweise
KinderzulageCHF 215 pro Kindje nach Kanton höher möglich
AusbildungszulageCHF 268 pro Kindfür Kinder in Ausbildung, kantonale Regeln beachten

In zahlreichen Kantonen liegen die tatsächlich ausbezahlten Beträge deutlich höher. Im Kanton Aargau gelten seit dem 1. Januar 2026 monatlich CHF 225 Kinderzulage und CHF 278 Ausbildungszulage. In Kantonen wie Genf, Waadt, Wallis oder Tessin liegen die Ansätze traditionell noch höher.

Sprachen der Schweiz (2026): Karte, Kantone & Anteile – Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch

Geburts- und Adoptionszulage

In mehreren Kantonen kommt eine einmalige Geburts- oder Adoptionszulage hinzu, meist zwischen CHF 1’000 und CHF 3’000. Diese Leistung ist nicht in allen Kantonen vorgesehen und hängt vom Wohn- beziehungsweise Arbeitskanton ab.

Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Arbeitnehmende mit Wohnsitz oder Arbeitsort in der Schweiz, Selbständigerwerbende mit AHV-Beitragspflicht sowie Nichterwerbstätige unter bestimmten Voraussetzungen. Die Art der Aufenthaltsbewilligung spielt für den Anspruch selbst keine Rolle, entscheidend ist das bestehende Arbeitsverhältnis in der Schweiz.

Massgebend ist in der Regel der Arbeitskanton des zulagenberechtigten Elternteils, nicht der Wohnkanton. Wer in Zürich arbeitet, aber im Kanton Aargau wohnt, erhält die Zulage nach den Ansätzen des Arbeitskantons Zürich.

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Wie werden Familienzulagen beantragt?

Angestellte reichen den Antrag beim Arbeitgeber ein. Dieser meldet den Anspruch bei seiner Familienausgleichskasse an und zahlt die Zulage danach direkt mit dem Lohn aus. Selbständigerwerbende stellen den Antrag direkt bei ihrer zuständigen Familienausgleichskasse. Für den Antrag werden in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus benötigt.

Was gilt, wenn die Kinder im Ausland leben?

Ein Punkt, der beim Umzug in die Schweiz häufig für Unsicherheit sorgt: Was passiert mit dem Kindergeld aus Deutschland oder Österreich, wenn nur ein Elternteil in die Schweiz zieht und die Kinder vorerst im Heimatland bleiben?

Dank des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU gilt eine Koordinationsregel. Grundsätzlich zahlt zunächst das Land, in dem das Kind wohnt, sein reguläres Kindergeld weiter. Ist die Schweizer Familienzulage höher als das ausländische Kindergeld, muss der Schweizer Arbeitgeber die Differenz zusätzlich ausbezahlen. Diese sogenannte Differenzzahlung sorgt dafür, dass Familien insgesamt nicht schlechter gestellt werden, als wenn beide Elternteile in der Schweiz leben würden.

Die genaue Berechnung hängt vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob beide Elternteile erwerbstätig sind und in welchem Land. Für eine verbindliche Einschätzung der eigenen Situation lohnt sich eine Anfrage bei der zuständigen Familienausgleichskasse, sobald der Arbeitsvertrag in der Schweiz feststeht.

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Fazit

Kindergeld gibt es in der Schweiz zwar nicht unter diesem Namen, dafür mit der Familienzulage ein vergleichbares und gut geregeltes System. Wer die Grundbeträge, den zuständigen Kanton und die Regeln bei Kindern im Ausland kennt, kann die eigene Familienplanung beim Umzug in die Schweiz realistisch kalkulieren. Weitere wichtige Punkte rund um den Umzug mit Kindern, von Bewilligungen über Schule bis Kinderbetreuung, findest du im Ratgeber Auswandern mit Kindern in die Schweiz.

Für den Umzug selbst lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Umzug Schweiz Checkliste, und wer mit kleinerem Budget plant, kann über die Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung einen Teil der Krankenkassenprämien einsparen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz Kindergeld?

Der Begriff Kindergeld wird in der Schweiz nicht offiziell verwendet. Das Schweizer System heisst Familienzulage und umfasst die Kinderzulage sowie die Ausbildungszulage.

Der Bundesmindestbetrag liegt bei CHF 215 pro Monat für die Kinderzulage und CHF 268 pro Monat für die Ausbildungszulage. Viele Kantone zahlen mehr.

Ja, sobald ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz besteht und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht grundsätzlich Anspruch, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.</p>

In diesem Fall zahlt zunächst das Wohnsitzland des Kindes sein Kindergeld. Liegt die Schweizer Familienzulage höher, zahlt der Schweizer Arbeitgeber die Differenz.

Angestellte melden den Anspruch beim Arbeitgeber an, dieser übernimmt die weitere Abwicklung mit der Familienausgleichskasse.

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