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Zuletzt aktualisiert am: 31.05.24

Die Schweizer Staatsbürgerschaft: Alles Wissenswertes

Seit dem 28.08.2007 können sich EU-Bürger und Schweizer Staatsangehörige ohne Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit einbürgern lassen. Deutsche, die die EU-Staatsangehörigkeit oder die Schweizer Staatsbürgerschaft annehmen möchten, benötigen keine Beibehaltungsgenehmigung mehr. Es ist jedoch wichtig, die Auswirkungen auf die bisherige Staatsangehörigkeit mit den Behörden des jeweiligen Landes zu klären. Auch für geplante Einbürgerungen Deutscher in anderen EU-Ländern und in der  haben sich die Bestimmungen geändert.

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Die Vorteile der Schweizer Staatsbürgerschaft

Die Schweizer Staatsbürgerschaft bietet zahlreiche Vorteile. Einer der Hauptvorteile ist die Möglichkeit, sowohl die deutsche als auch die schweizerische Staatsangehörigkeit zu behalten. Dies ist im BüG (Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer) geregelt, insbesondere in den Artikeln zur Erwerbung der Schweizer Staatsbürgerschaft durch Geburt oder Adoption. Dadurch hat man eine grössere Flexibilität bei der Wahl des Wohnsitzes und kann problemlos zwischen den beiden Ländern reisen.

Neben der doppelten Staatsbürgerschaft profitieren Schweizer Staatsbürger von einem hochwertigen Gesundheitssystem. Die Schweiz ist bekannt für ihre erstklassige medizinische Versorgung und bietet eine Vielzahl von Kliniken und Krankenhäusern. Das Bildungssystem in der Schweiz ist ebenfalls von hoher Qualität und bietet eine umfassende Ausbildung für alle Altersgruppen.

Einige Vorteile der Schweizer Staatsbürgerschaft im Überblick:

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Der Weg zur Staatsbürgerschaft – die Einbürgerung

  • Die Einbürgerung in die Schweiz erfordert Kenntnisse der deutschen Sprache und der Schweizer Staatskunde.
  • Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die Einbürgerung zu beantragen.
  • Der Einbürgerungsprozess beinhaltet das Ablegen eines Einbürgerungstests.
  • Nach der Einbürgerung geniesst du alle Rechte und Pflichten eines Schweizer Bürgers.
  • Eine erfolgreiche Einbürgerung eröffnet neue Möglichkeiten und Chancen in der Schweiz.

Einbürgerungstest

Der Einbürgerungstest ist eine wichtige Voraussetzung für die Einbürgerung in die Schweiz. Er besteht aus einem Deutschtest und einem Test zur Schweizer Staatskunde.

Der Deutschtest überprüft die Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A2/B1. Hier werden die grundlegenden Sprachkenntnisse wie Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen getestet. Es ist wichtig, sich gut auf den Test vorzubereiten und ausreichend Deutschkenntnisse zu erwerben.

Der Test zur Schweizer Staatskunde umfasst Fragen zur Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz. Hier solltest du dich mit den wichtigsten Ereignissen, politischen Institutionen und kulturellen Besonderheiten der Schweiz vertraut machen. Eine gute Vorbereitung auf den Test zur Schweizer Staatskunde ist unerlässlich, um erfolgreich zu bestehen.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Um die Einbürgerung in die Schweiz zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören der Aufenthalt und die Integration in der Schweiz, der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse, der Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und eine gute Führung.

Der Aufenthalt in der Schweiz ist eine grundlegende Voraussetzung für die Einbürgerung. Du musst seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz leben, davon mindestens 5 Jahre ununterbrochen vor dem Einbürgerungsantrag. Ausserdem musst du in der Schweiz integriert sein und die schweizerischen Werte und Traditionen respektieren.

Der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse ist ebenfalls erforderlich. Du musst die deutsche Sprache auf dem Niveau A2/B1 beherrschen. Dies wird durch den Deutschtest im Einbürgerungstest überprüft.

Des Weiteren musst du nachweisen, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst, um deinen Lebensunterhalt in der Schweiz zu bestreiten. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass du nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen bist.

Zu guter Letzt werden auch deine Führung und dein Verhalten überprüft. Du darfst keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben und musst dich an die Gesetze und Bestimmungen der Schweiz halten.

Die Einbürgerung in Daten

Zwischen 2018 und 2021 wurden in der gesamten Schweiz 153.623 Personen eingebürgert. Die standardisierte Einbürgerungsrate berücksichtigt die unterschiedlichen Aufenthaltszeiten der ausländischen Bevölkerung mit B- und C-Bewilligungen und zeigt den Prozentsatz der eingebürgerten Personen im Verhältnis zur ausländischen Wohnbevölkerung. 

Besonders hoch ist die Rate in den Kantonen Waadt und Zürich, mit 2,7 bzw. 2,5 Einbürgerungen je 100 ausländischen Personen. Die Kantone Genf und Wallis folgen mit Einbürgerungsraten von 2,1% bzw. 2,0%. Im Gegensatz dazu liegt der Kanton St. Gallen, zusammen mit den meisten anderen Ostschweizer Kantonen, mit 1,4 Einbürgerungen pro 100 ausländischen Personen unter dem Durchschnitt. 

Es besteht ein markanter Unterschied zwischen dem Kanton mit der höchsten Einbürgerungsrate (Kanton Waadt) und dem mit der niedrigsten (Kanton Appenzell Innerrhoden), wobei das Verhältnis fast drei zu eins beträgt.

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Einwanderung und Aufenthalts-genehmigungen in der Schweiz

Wenn du als deutscher Staatsbürger in die Schweiz einwandern möchtest, ist es wichtig, die verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen zu verstehen. Bei deiner Einreise erhältst du automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung von 6 Monaten, wenn du einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegst. Diese Genehmigung erlaubt es dir, dich vorübergehend in der Schweiz aufzuhalten.

Wenn du jedoch länger in der Schweiz bleiben möchtest, musst du eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen, abhängig von der Dauer und dem Zweck deines Aufenthalts. Die Aufenthaltsgenehmigung B ist beispielsweise für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren gültig und kann für Arbeits- oder Studienzwecke beantragt werden. Die Aufenthaltsgenehmigung C hingegen ist zeitlich unbefristet und berechtigt dich zum dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz.

Haben meine Kinder die Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn ich als Auswanderer in der Schweiz lebe?

Ob deine Kinder die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich deiner eigenen Staatsangehörigkeit, deines Aufenthaltsstatus in der Schweiz und der Umstände ihrer Geburt. Hier sind einige allgemeine Richtlinien:

  1. Eltern mit Schweizer Staatsbürgerschaft: Wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes Schweizer Staatsbürger ist, erhält das Kind in der Regel automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft.

  2. Ausländische Eltern mit Niederlassungsbewilligung: Kinder von ausländischen Eltern, die in der Schweiz leben und eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) besitzen, können unter bestimmten Bedingungen die Schweizer Staatsbürgerschaft durch erleichterte Einbürgerung erhalten. Dies hängt unter anderem davon ab, wie lange du in der Schweiz gelebt hast und ob du gut in die Schweizer Gesellschaft integriert bist.

  3. Geburt in der Schweiz: Die bloße Geburt in der Schweiz verleiht einem Kind nicht automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn die Eltern keine Schweizer Staatsbürger sind. Die Staatsbürgerschaft wird eher durch Abstammung als durch Geburtsort bestimmt.

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Fazit

Die Schweizer Staatsbürgerschaft bietet dir zahlreiche Vorteile. Du hast die Möglichkeit, sowohl die deutsche als auch die schweizerische Staatsangehörigkeit zu behalten. Dadurch bist du flexibler bei der Wahl deines Wohnsitzes und kannst problemlos zwischen beiden Ländern reisen.

Zusätzlich profitierst du von einem hochwertigen Gesundheits- und Bildungssystem sowie einem hohen Lebensstandard in der Schweiz. 

Ein Doppelwohnsitz in Deutschland und der Schweiz kann zur unbeschränkten Steuerpflicht in beiden Ländern führen.

Wenn du in die Schweiz einwandern möchtest, musst du bestimmte Aufenthaltsgenehmigungen beantragen.

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