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Schweizer Staatsbürgerschaft: Alles Wissenswertes

Zuletzt aktualisiert am: 28.07.26
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Wenn du als Deutscher in der Schweiz lebst oder einen dauerhaften Umzug planst, stellt sich früher oder später die Frage: Lohnt sich die Einbürgerung in die Schweiz? Seit dem 28. August 2007 ist es für deutsche Staatsbürger möglich, die schweizerische Staatsbürgerschaft anzunehmen, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren – eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung ist dafür nicht mehr nötig.

Dank dieser Regelung ist die doppelte Staatsbürgerschaft Schweiz–Deutschland heute in vielen Fällen möglich ein grosser Vorteil für alle, die ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlagern und trotzdem ihre Verbindung zu Deutschland behalten möchten.

Beachte jedoch: Je nach individueller Situation können weiterhin rechtliche Abstimmungen mit den deutschen und schweizerischen Behörden nötig sein, besonders wenn es um frühere Staatsangehörigkeiten oder Sonderfälle geht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Doppelte Staatsbürgerschaft möglich: Deutsche können die Schweizer Staatsbürgerschaft annehmen, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.

  • Voraussetzungen: In der Regel mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, C-Bewilligung, gute Integration, Sprachkenntnisse (mind. B1 mündlich / A2 schriftlich) und keine relevanten Vorstrafen.

  • Politische & rechtliche Vorteile: Als Schweizer:in erhältst du vollständige politische Rechte (Stimm- und Wahlrecht) und eine dauerhafte Aufenthalts- und Planungssicherheit.

  • Kosten: Je nach Kanton und Gemeinde liegen die Gesamtkosten meist zwischen 1’000 und 3’000 CHF, erleichterte Einbürgerungen sind oft deutlich günstiger.

  • Kinder & Staatsbürgerschaft: Kinder erhalten die Schweizer Staatsangehörigkeit automatisch, wenn mindestens ein Elternteil Schweizer:in ist; die Geburt in der Schweiz allein reicht nicht.

  • Aufenthaltsbewilligungen bleiben zentral: Längerfristiger Aufenthalt läuft über L-, B- und C-Bewilligungen – die Einbürgerung ist normalerweise der letzte Schritt nach erfolgter Integration.

  • Steuern & Doppelwohnsitz: Bei Einkommen/Vermögen in beiden Ländern musst du Steuerpflicht in der Schweiz und in Deutschland im Blick behalten (Doppelbesteuerungsabkommen beachten).

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Doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland–Schweiz: Was hat sich geändert?

Für Deutsche, die die Schweizer Staatsbürgerschaft anstreben, ist das eine der wichtigsten Neuigkeiten der letzten Jahre: Deutschland hat im Sommer 2024 sein Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend reformiert.

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Die entscheidende Änderung: Mehrfache Staatsbürgerschaften sind in Deutschland jetzt generell erlaubt nicht mehr nur in Ausnahmefällen.

Was das konkret bedeutet

Vor Juni 2024 Ab Juni 2024 (neu)
Deutsche nehmen CH-Staatsbürgerschaft an In der Regel Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft möglich – Ausnahmen nötig Kein Verlust – doppelte Staatsbürgerschaft generell möglich
Beibehaltungsgenehmigung DE Wurde in vielen Fällen benötigt Nicht mehr erforderlich
Planungssicherheit Abhängig von individueller Genehmigung Rechtssicher und ohne Antrag in Deutschland

Wichtig: Bereits seit dem 28. August 2007 war es für Deutsche möglich, die Schweizer Staatsbürgerschaft ohne Verlust der deutschen anzunehmen die Reform von 2024 hat dies nun für alle Deutschen als allgemeine Regel gesetzlich verankert und vereinfacht. Sonderfälle (z. B. frühere andere Staatsangehörigkeiten) sollten weiterhin individuell geprüft werden.

Vorteile der Schweizer Staatsbürgerschaft

Die Schweizer Staatsbürgerschaft bringt für deutsche Auswanderer zahlreiche Vorteile mit sich – rechtlich, gesellschaftlich und wirtschaftlich. Einer der grössten Pluspunkte: Du kannst deine deutsche Staatsangehörigkeit behalten. Die doppelte Staatsbürgerschaft Schweiz–Deutschland ist heute in vielen Fällen problemlos möglich, ohne Beibehaltungsgenehmigung.

Das verschafft dir grosse Flexibilität: Du kannst in beiden Ländern leben, arbeiten, reisen und Immobilien besitzen, ohne deinen Status in einem der beiden Staaten zu verlieren. Steuerliche Fragen musst du trotzdem sorgfältig prüfen, insbesondere bei Wohnsitz oder Einkommen in beiden Ländern.

Darüber hinaus profitierst du als eingebürgerter Schweizer von zahlreichen weiteren Vorteilen:

Die wichtigsten Vorteile der Einbürgerung im Überblick:

Viele dieser Punkte insbesondere Gesundheitssystem, Bildung und Lebensstandard gelten bereits für gut integrierte Einwohnerinnen und Einwohner mit Niederlassungsbewilligung C. Die Einbürgerung stärkt vor allem deine politischen Rechte und deine langfristige Aufenthalts- und Planungssicherheit in der Schweiz.

Gerade wer langfristig in der Schweiz leben möchte, sich integriert hat und eine sichere rechtliche Stellung sucht, profitiert stark von der Einbürgerung.

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Einbürgerung in die Schweiz: Der Weg zur Staatsbürgerschaft

Wer als Ausländer oder Deutscher die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen. Der Einbürgerungsprozess ist kantonal geregelt, folgt aber landesweit ähnlichen Prinzipien.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen, musst du in der Regel:

  • insgesamt mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben – Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt (es müssen aber mindestens 6 effektive Aufenthaltsjahre vorhanden sein)
  • im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) sein, wenn du das Gesuch einreichst
  • je nach Kanton und Gemeinde eine bestimmte Mindestwohndauer vor Ort erfüllen (häufig 2–5 Jahre; die genaue Frist legt deine Wohngemeinde fest) über ein gesichertes Einkommen verfügen und in den letzten Jahren nicht auf Sozialhilfe angewiesen gewesen sein
  • keine relevanten Vorstrafen im Strafregister aufweisen
  • nachweisen, dass du gut integriert bist und die schweizerische Rechtsordnung und Werte respektierst
  • ausreichende Sprachkenntnisse in einer Landessprache vorweisen (mindestens Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich)

Einbürgerung Schweiz: Der Zeitplan Schritt für Schritt

Wie lange dauert die Einbürgerung in der Schweiz wirklich? Der Prozess ist dreistufig (Gemeinde → Kanton → Bund) und dauert je nach Kanton zwischen 12 und 24 Monaten ab Gesuchstellung. Hier der vollständige Ablauf:

Phase Schritt Dauer (ca.) Was passiert?
Vorbereitung Voraussetzungen prüfen Eigeninitiative 10 Jahre Wohnsitz, C-Bewilligung, Integration, Sprachnachweis B1/A2 beschaffen
Stufe 1 Gesuch bei der Gemeinde einreichen 3–12 Monate Integration prüfen, Einbürgerungstest (kantonal), Gespräch mit Gemeindevertretern
Stufe 2 Kantonale Prüfung 3–6 Monate Kanton prüft Strafregister, Steuerunterlagen, Wohnsitzdauer und gibt Empfehlung
Stufe 3 Bundesebene (SEM) 1–3 Monate Staatssekretariat für Migration bestätigt die Einbürgerung formell
Abschluss Einbürgerungsurkunde & Ausweis 2–4 Wochen Ausstellen von Bürgerrechtsausweis, Pass und ID

Praxis-Tipp: Die Gemeinde-Stufe ist die grösste Variable. In manchen Gemeinden dauert das Gespräch und die Prüfung nur wenige Wochen, in anderen über ein Jahr. Wer die Wartezeit verkürzen will, sollte sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle erkundigen und die Unterlagen vollständig einreichen.

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Einbürgerungstest Schweiz: Was erwartet dich?

In vielen Kantonen gehört ein Einbürgerungstest zum Einbürgerungsverfahren, es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel für Personen, die mehrere Jahre die Schule in der Schweiz besucht oder hier einen Abschluss gemacht haben.

Typischerweise besteht der Test aus:

  • einem Sprachtest (z. B. Deutsch) auf dem Niveau A2/B1
  • einem Staatskundetest mit Fragen zur Geschichte, Politik, Geografie und Gesellschaft der Schweiz

Du solltest dich gezielt vorbereiten, z. B. mit offiziellen Broschüren, Apps oder Vorbereitungskursen in deiner Gemeinde.

Welche Unterlagen musst du einreichen?

  • Gültiger Ausweis / Pass
  • Nachweis über 10 Jahre Aufenthalt (Meldebestätigung)
  • Nachweis von Sprachkenntnissen
  • Finanzierungsnachweis (z.B. Lohnabrechnungen)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Formularbestätigungen der Gemeinde & des Kantons

Einbürgerungszahlen in der Schweiz

Zwischen 2018 und 2021 wurden in der Schweiz 153.623 Personen eingebürgert. Die durchschnittliche Einbürgerungsrate liegt bei rund 2,1 % der ausländischen Wohnbevölkerung.

Spitzenreiter bei der Einbürgerung sind die Kantone:

  • Waadt: 2,7 %
  • Zürich: 2,5 %
  • Genf: 2,1 %
  • Wallis: 2,0 %
Infografik zur Einbürgerungsrate nach Kantonen

Weniger häufig eingebürgert wird in der Ostschweiz, z. B. im Kanton St. Gallen (1,4 %) oder Appenzell Innerrhoden (unter 1 %).

Alles über die Schweizer Staatsbürgerschaft im Überblick

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Was kostet die Einbürgerung?

Kanton / StadtGemeindeKantonBundGesamt
Bern400 CHF1’150 CHF100 CHFca. 1’650 CHF
Winterthur (ZH)1’200 CHF500 CHF100 CHFca. 1’800 CHF
Aargau1’500 CHF750 CHF100 CHFca. 2’350 CHF
Biel/Bienne1’400 CHF1’150 CHFca. 2’550 CHF
Durchschnitt Schweiz500–1’000 CHFbis 2’000 CHF100–150 CHFbis ca. 3’100 CHF

Zusätzlich fallen Gebühren für Ausweise und Dokumente an – z. B. Strafregisterauszug (17–35 CHF) sowie ID & Pass (ca. 205 CHF).

Erleichterte Einbürgerung ‑ Übersicht der Kosten

Personengruppe Bund Kanton / Gemeinde Gesamtkosten
Kinder unter 12 Jahren frei meist reduziert oder frei 0‑200 CHF
Kinder ab 12 Jahren 50 CHF 100‑500 CHF 150‑600 CHF
Ehepartner (erleichtert) 100 CHF 300‑800 CHF 400‑900 CHF
Erleichterte Einbürgerung allgemein 100 CHF variabel je nach Verfahren 200‑1'200 CHF

Welcher Kanton eignet sich für die Einbürgerung?

Da die Einbürgerung in der Schweiz kantonal geregelt ist, unterscheiden sich Dauer, Kosten und Voraussetzungen erheblich. Hier ein Überblick der wichtigsten Unterschiede:

Kanton Kosten (ca. gesamt) Dauer (ca.) Besonderheit
Nidwalden ca. CHF 800–1’200 12–15 Monate Einer der schnellsten und günstigsten Kantone
Appenzell Ausserrhoden ca. CHF 900–1’300 12–16 Monate Übersichtliche Prozesse, kleine Gemeinden
Zug ca. CHF 1’200–1’800 12–18 Monate Hohe Steuerattraktivität, klare Verfahren
Bern ca. CHF 1’500–1’800 14–20 Monate Höchste Einbürgerungsrate (2,7 %), strukturiertes Verfahren
Aargau ca. CHF 2’200–2’500 15–22 Monate Grosse Gemeinden mit mehr Aufwand
Zürich (Stadt) ca. CHF 1’600–2’000 16–24 Monate Hohe Nachfrage → längere Wartezeiten in der Stadt
Genf ca. CHF 1’000–1’500 18–24 Monate Hohe Zahl an Gesuchen, daher längere Bearbeitung

Hinweis: Die Kosten und Dauer sind Richtwerte und können je nach Gemeinde innerhalb des Kantons stark variieren. Massgeblich ist immer die Wohngemeinde zum Zeitpunkt des Gesuchs.

Einwanderung und Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz

Wenn du als deutscher Staatsbürger in die Schweiz ziehen möchtest, brauchst du – abhängig von Dauer und Zweck deines Aufenthalts – eine gültige Aufenthaltsbewilligung.

Welche Aufenthaltsbewilligungen gibt es?

  • Bewilligung L: Kurzaufenthalt bis 12 Monate, z. B. bei befristeten Arbeitsverträgen oder Probezeiten
  • Bewilligung B: Aufenthaltsbewilligung für längere Zeiträume (1–5 Jahre), z. B. mit Arbeitsvertrag oder Studium
  • Bewilligung C: Niederlassungsbewilligung für einen unbefristeten Aufenthalt, erhältlich meist nach 5 oder 10 Jahren Aufenthalt (abhängig vom Herkunftsland)

Dank des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz dürfen deutsche Staatsangehörige ohne Visum in die Schweiz einreisen. Du darfst dich bis zu 90 Tage zur Jobsuche im Land aufhalten – danach ist eine Anmeldung bei der Gemeinde und eine Bewilligung erforderlich.

Mehr zur Aufenthaltsbewilligung & Anmeldung


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Haben meine Kinder die Schweizer Staatsbürgerschaft, wenn ich als Auswanderer in der Schweiz lebe?

Ob dein Kind die Schweizer Staatsbürgerschaft erhält, hängt von deiner Nationalität, deinem Aufenthaltsstatus und den Umständen der Geburt ab.

Wer bekommt automatisch die Staatsbürgerschaft?

  1. Ein Elternteil ist Schweizer Staatsbürger:
    Dann erhält das Kind automatisch die Schweizer Staatsangehörigkeit bei der Geburt – auch im Ausland.
  2. Beide Eltern sind Ausländer mit C-Bewilligung:
    Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen durch erleichterte Einbürgerung die Staatsbürgerschaft erhalten – z. B. bei langjährigem Aufenthalt und guter Integration.
  3. Geburt in der Schweiz allein reicht nicht aus:
    Die Schweiz folgt dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis), nicht dem Geburtsortprinzip (ius soli). Das bedeutet: Die Geburt allein begründet noch keinen Anspruch auf Staatsbürgerschaft.

Für eine erleichterte Einbürgerung bei Kindern sind Faktoren wie Wohnsitzdauer, Integration und der Status der Eltern entscheidend. Besonders wichtig ist dabei auch, ob das Kind das Schweizer Bildungssystem besucht hat – das kann die Frist verkürzen.

Zur Übersicht: Staatsbürgerschaft für Kinder in der Schweiz

Vorteile und Nachteile: Arbeiten in der Schweiz als Deutscher (2026)

Fazit

Die Schweizer Staatsbürgerschaft eröffnet dir viele Vorteile – von der doppelten Staatsangehörigkeit bis hin zu einem der höchsten Lebensstandards weltweit. Als Deutscher kannst du deine bisherige Staatsbürgerschaft in der Regel behalten und gewinnst damit maximale Flexibilität für deinen Lebens- und Arbeitsort.

Du profitierst von einem erstklassigen Gesundheitssystem, einem starken Bildungssystem sowie wirtschaftlicher und politischer Stabilität. Auch steuerlich kann die Schweiz interessant sein allerdings solltest du bei einem Doppelwohnsitz in Deutschland und der Schweiz die Steuerpflicht beider Länder im Blick behalten.

Wer dauerhaft in der Schweiz leben und ein Teil der Gesellschaft werden möchte, für den kann die Einbürgerung der logische nächste Schritt sein. Voraussetzung dafür sind eine gültige Aufenthaltsbewilligung, Sprachkenntnisse, Integration und finanzielle Unabhängigkeit.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine deutsche Staatsbürgerschaft behalten, wenn ich Schweizer werde?

Ja. Seit dem 28. August 2007 brauchst du als Deutscher keine Beibehaltungsgenehmigung mehr. Du kannst also die doppelte Staatsbürgerschaft Schweiz–Deutschland führen.

In der Regel mindestens 10 Jahre, davon 5 Jahre ununterbrochen vor Antragstellung. Zusätzlich sind 3 Jahre im selben Wohnort und 2 Jahre im selben Kanton erforderlich.

Du musst die Landessprache (z. B. Deutsch, Französisch, Italienisch) mindestens auf Niveau A2 schriftlich und B1 mündlich beherrschen.

Die Kosten variieren je nach Kanton und Gemeinde; häufig liegen sie insgesamt zwischen 1’000 und 3’000 CHF. Bei erleichterter Einbürgerung fallen in vielen Fällen deutlich tiefere Gebühren an.

Ja. Deutsche können nach in der Regel 10 Jahren Aufenthalt, mit gültiger C-Bewilligung, guten Sprachkenntnissen und ohne relevante Vorstrafen die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen. Seit der deutschen Reform von 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft dabei ausdrücklich erlaubt, du musst deine deutsche Staatsangehörigkeit also nicht aufgeben.

Bei einer Schweiz Einbürgerung musst du unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen: mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, eine gültige Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), gesicherte Sprachkenntnisse (mind. B1 mündlich, A2 schriftlich), ein gesichertes Einkommen sowie ein sauberes Strafregister. Zusätzlich musst du deine Integration und die Kenntnis der schweizerischen Lebensweise nachweisen, meist über ein Gespräch mit der Gemeinde und einen Einbürgerungstest.

Nach Einreichung des Gesuchs dauert das dreistufige Verfahren (Gemeinde, Kanton, Bund) je nach Kanton zwischen 12 und 24 Monaten. Voraussetzung für die Einreichung ist in der Regel ein mindestens 10-jähriger Aufenthalt in der Schweiz, davon 5 Jahre ununterbrochen unmittelbar vor der Gesuchstellung.

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