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Kompletter Leitfaden zu Unfallversicherungen Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 17.09.24

Kompletter Leitfaden zu Unfallversicherungen Schweiz

Was deckt die Unfallversicherung in der Schweiz ab, und benötigst du eine private Ergänzung? Dieser Leitfaden erklärt, wie die Unfallversicherungen Schweiz funktionieren und bietet Klarheit über gesetzlichen Schutz sowie Möglichkeiten der Zusatzversicherung. Verstehe deine Rechte und Pflichten, und lerne, wie du dich optimal absichern kannst – egal ob als Angestellter, Selbstständiger oder in Teilzeit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Unfallversicherung in der Schweiz ist Teil der Sozialversicherungen und gesetzlich geregelt; sie dient dem Schutz vor finanziellen Folgen von Arbeits- sowie Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten.

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten gegen Unfälle zu versichern und bestimmte Gruppen können von einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung profitieren, darunter Teilzeitbeschäftigte unter 8 Stunden pro Woche, Selbstständige und Personen ohne Beschäftigungsverhältnis.

  • Die Unfallversicherung deckt in der Schweiz Behandlungskosten, Taggelder, Renten bei Invalidität oder Tod und Rehabilitationsmassnahmen ab; Beitragshöhen und Leistungsumfang variieren je nach Arbeitszeit und Beschäftigungsstatus.

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Unfallversicherungen in der Schweiz – Ein Überblick

In der Schweiz ist die Unfallversicherung gesetzlich geregelt und bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die entsprechende Verordnung (UVV) bilden die legislative Grundlage für Unfallversicherungen in der Schweiz. Die Unfallversicherung nach UVG deckt die infolge eines Unfalls entstandenen medizinischen Kosten ab. Aber denke daran, dass bei riskantem Verhalten, wie beispielsweise dem Herunterfahren einer Skisprungschanze mit einem Skateboard bei Nacht, Leistungen aus der Unfallversicherung gemäss UVG gekürzt oder ganz verweigert werden können.

Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Teil der Sozialversicherungen in der Schweiz und dient dazu, die finanziellen Auswirkungen von Unfällen und Berufskrankheiten zu mildern. Sie bietet Schutz sowohl am Arbeitsplatz als auch darüber hinaus und umfasst sowohl Berufsunfälle als auch Nichtberufsunfälle. Darüber hinaus kann eine zusätzliche private Unfallversicherung abgeschlossen werden, um den Schutz zu erweitern und spezielle Risiken abzudecken.

Was das UVG für Arbeitgeber bedeutet

Für Arbeitgeber in der Schweiz bringt das UVG eine Reihe von Verpflichtungen mit sich. Darunter fällt beispielsweise die Pflicht, alle Angestellten, einschliesslich Hausangestellte wie Haushaltshilfen, Hauswarte, Tagesmütter oder Putzfrauen, gegen Unfälle zu versichern. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber alle obligatorisch versicherten Personen der Unfallversicherung melden.

Neben diesen Pflichten haben Arbeitgeber auch eine Informationspflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden. Sie müssen ihre Angestellten darüber informieren, dass sie die Möglichkeit haben, eine sogenannte Abredeversicherung mit dem Unfallversicherer abzuschliessen. Dies kann besonders relevant sein, wenn Mitarbeitende keine neue Arbeitsstelle antreten oder sich nicht arbeitslos melden, da diese Versicherung bis zu sechs Monate dauern kann.

Relevanz für Arbeitnehmende: Schutz am Arbeitsplatz und darüber hinaus

Für Arbeitnehmende bietet die Unfallversicherung einen wichtigen Schutz, sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Freizeit. Das schweizerische Unfallversicherungsgesetz (UVG) bildet die gesetzliche Grundlage für den Versicherungsschutz von Arbeitnehmenden im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Arbeitsunfälle sind Ereignisse, die plötzlich und unfreiwillig während der Arbeitszeit zu einem körperlichen Schaden führen, während Berufskrankheiten auf schädigende Einflüsse am Arbeitsplatz zurückzuführen sind, die sich über die Zeit hinweg negativ auf die Gesundheit auswirken.

Das UVG deckt sowohl Arbeitsunfälle als auch Berufskrankheiten ab und gewährleistet dadurch medizinische Leistungen und unterstützt die finanzielle Absicherung der Betroffenen. Der Unfallversicherungsschutz beinhaltet die Übernahme von Behandlungskosten und Taggeldern sowie Rentenzahlungen bei bleibender Invalidität oder Tod. Zudem sieht das UVG Rehabilitationsmassnahmen vor, um die Wiedereingliederung ins Berufsleben nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit zu erleichtern. Durch den Abschluss zusätzlicher Versicherungen können Arbeitnehmende ihren Schutz bei Nichtberufsunfällen erweitern, was insbesondere für Teilzeitbeschäftigte relevant ist, die nicht obligatorisch versichert sind.

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Wann ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Während die meisten Arbeitnehmenden in der Schweiz durch das UVG abgedeckt sind, gibt es bestimmte Personengruppen, für die eine zusätzliche private Unfallversicherung sinnvoll sein kann. Diese Personengruppen sind:

  • Personen mit weniger als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche

  • Selbstständige

  • Studenten

  • Rentner

  • Kinder

  • Personen ohne Beschäftigungsverhältnis

Diese Personen sind nicht vollumfänglich durch das UVG abgedeckt.

Eine private Unfallversicherung bietet in solchen Fällen zusätzlichen Schutz und Vorteile gegenüber der gesetzlichen Absicherung. Eine solche Versicherung ist daher besonders für Menschen empfehlenswert, die nicht vollständig durch das UVG abgedeckt sind, wie Selbstständige oder Teilzeitbeschäftigte. Sie kann dazu beitragen, finanzielle Lücken zu schliessen und den Versicherten einen umfassenderen Schutz zu bieten.

Die verschiedenen Typen der Unfallversicherungen

In der Schweiz wird zwischen der obligatorischen Unfallversicherung, die sich auf berufliche Unfälle und Krankheiten konzentriert, und optionalen Zusatzversicherungen unterschieden, welche zusätzliche Deckung bieten. Angestellte sind in der Schweiz generell automatisch durch den Arbeitgeber unfallversichert, aber Zusatzversicherungen können finanzielle Lücken bei temporären oder dauerhaften Erwerbsausfällen infolge eines Unfalls schliessen.

Andererseits sind Freiberufler und Selbstständige nicht automatisch durch das UVG versichert und müssen sich eigenverantwortlich gegen die Folgen von Unfällen absichern. Obwohl die obligatorische Unfallversicherung einen grundlegenden Schutz bietet, kann eine private Zusatzversicherung einen erweiterten Schutz bieten, der über die gesetzlich vorgeschriebene Deckung hinausgeht.

Berufsunfallversicherung (BUV)

Die Berufsunfallversicherung (BUV) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die alle Arbeitnehmer, einschliesslich Personen in Heimarbeit und Praktikanten, gegen Berufsunfälle versichert. Abhängig Beschäftigte und Unternehmensgründer von Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschliessen.

Ein Berufsunfall wird definiert als Unfall, der während der Arbeitszeit, in Pausen oder auf Wegen unmittelbar vor und nach der Arbeit eintritt. Die BUV bietet Schutz bei Verlust der Arbeitsfähigkeit, wenn Versicherte ihren Beruf aufgrund von Unfallfolgen nicht mehr ausüben können.

Nichtberufs-Unfallversicherung (NBUV)

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV), auch als NBU bekannt, ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des gesetzlichen Unfallversicherungssystems der Schweiz. Sie bietet zusätzlichen Schutz für Arbeitnehmende bei Nichtberufsunfällen. Gemäss UVG sind Teilzeitangestellte gegen Berufsunfälle versichert, während Nichtberufsunfälle über die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt werden.

Die Verantwortlichkeit für die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung liegt bei den Arbeitgebern. Die NBUV ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitnehmerschutzes, der durch die gesetzliche Krankenversicherung ergänzt wird, um umfassende Deckung zu gewährleisten.

Individueller Zusatzschutz für spezielle Risiken

Abgesehen von der obligatorischen Unfallversicherung können Arbeitnehmer zusätzlichen Schutz durch individuelle Zusatzversicherungen erhalten. Diese Versicherungen erweitern den Versicherungsschutz über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus.

Zur Abdeckung besonderer Bedürfnisse beinhaltet die Unfallzusatzversicherung folgende Leistungen:

  • Kostenbeteiligung an Haushaltshilfen

  • Hauspflege

  • Bade- und Erholungskuren

  • Übernahme von 100% der Kosten auf der Privatabteilung

  • Übernahme von Kosten für Notfälle im Ausland

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Versicherungspflicht und Deckungsumfang

Die Versicherungspflicht und der Deckungsumfang der Unfallversicherung variieren je nach Beschäftigungsstatus und Arbeitszeit. Angestellte Personen sind gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) obligatorisch gegen Berufsunfälle durch ihren Arbeitgeber versichert. Nichtberufsunfälle sind ebenfalls abgedeckt, sofern mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet wird.

Für Selbstständige ergeben sich jedoch andere Anforderungen. Sie können freiwillig der UVG-Versicherung beitreten oder eine private Unfallversicherung wählen. Wenn Selbstständige auf den freiwilligen Beitritt zur UVG-Versicherung verzichten, müssen sie dennoch über ihre Krankenversicherung einen Unfallversicherungsschutz haben, allerdings ohne Deckung für Lohn- oder Erwerbsausfall. Es ist daher wichtig, zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein Unfallversicherungsschutz besteht.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Leistungen der Unfallversicherungen in der Schweiz identisch sind und sich nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) richten. Es gibt keine Tarifunterschiede zwischen den Krankenkassen.

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Wer muss versichert sein?

Wer muss versichert sein? Diese Frage ist besonders relevant, wenn du in der Schweiz arbeitest oder planst, dort zu arbeiten. Alle Arbeitnehmer, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, haben automatisch Versicherungsschutz gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle. Dieser Schutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten in der Schweiz lebenden Personen mit einem festen Arbeitsverhältnis von mindestens 8 Stunden wöchentlich sind obligatorisch unfallversichert.

Allerdings sind Personen mit einer Arbeitszeit von unter 8 Stunden wöchentlich nur gegen Berufsunfälle und -krankheiten versichert, nicht gegen Nichtberufsunfälle. Arbeitslose Personen sind automatisch über die Arbeitslosenversicherung mit Suva gegen Unfälle versichert. Selbstständig Erwerbende können sich freiwillig bei der Suva versichern, während andere Branchen durch private Versicherer und Krankenkassen abgedeckt werden. Es ist also wichtig, deinen individuellen Versicherungsstatus zu überprüfen und sicherzustellen, dass du ausreichend geschützt bist.

Was genau deckt die Unfallversicherung ab?

Die Unfallversicherung bietet im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit umfassenden Schutz. Die Leistungen der Unfallversicherung umfassen:

  • Deckung der Behandlungskosten

  • Gewährung von Taggeldern

  • Renten bei unfallbedingter Invalidität

  • Unterstützung von Hinterbliebenen

  • Anspruch auf Integritätsentschädigung

  • Deckung für weitere spezifische Kosten

Es wird zwischen der Berufsunfallversicherung, die während der Arbeit greift, und der Nichtberufsunfallversicherung, die ausserhalb der Arbeitszeiten und auf dem Weg zur Arbeit wirksam wird, unterschieden. Berufskrankheiten, die durch berufliche Aktivitäten oder schädliche Stoffe verursacht wurden, sind ebenso durch die obligatorische Unfallversicherung abgedeckt.

Besonderheiten bei der Deckung im Ausland

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Unfallversicherung ist ihre Gültigkeit im Ausland. Die Unfallversicherung gilt auch im Ausland und deckt somit im Ausland tätige Personen. Im Ausland sind 100% der Rettungsaktionen und Transporte durch die Unfallversicherung gedeckt. Zusätzlich sind bis zu CHF 20’000.- pro Jahr für Bergungs- und Suchaktionen versichert..

Für längere Auslandsaufenthalte oder spezielle Bedürfnisse kann es sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschliessen. So kannst du sicherstellen, dass du auch im Ausland umfassend versichert bist und im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit angemessen abgesichert bist.

Kosten und Finanzierung der Unfallversicherung

Die Kosten und Finanzierung der Unfallversicherung sind ein weiterer wichtiger Faktor, den es zu berücksichtigen gilt. Folgende Personen zahlen den UVG-Beitrag:

  • Arbeitgeber in der obligatorischen Unfallversicherung

  • Selbstständig Erwerbende, die sich freiwillig versichert haben

  • Personen, die bei der Krankenkasse versichert sind

Es ist wichtig zu beachten, dass die Prämien für die Unfallversicherung je nach Risikostufe und Branche variieren können. Darüber hinaus können auch individuelle Faktoren wie das Alter und die Gesundheit des Versicherten die Kosten beeinflussen.

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Beitragshöhe und Berechnungsgrundlage

Die Beitragshöhe für die Unfallversicherung wird gemäss Artikel 92 UVG bestimmt und entsprechend den Richtlinien aus Artikel 93 UVG eingezogen. Die Klassifizierung der Unternehmen und versicherten Personen in Prämiensätze ist durch Artikel 94 UVG festgelegt.

Ein System von Risikoklassen basierend auf der Funktion des Mitarbeiters legt nahe, dass Prämien auf Grundlage der spezifischen Funktion oder Rolle des Arbeiters angepasst werden können. Ein maximal versichertes Jahressalär von 148.200 Schweizer Franken ist unter UVLA versichert, und Arbeitgeber müssen das Gehalt auf 80 Prozent ergänzen, wenn der Arbeitnehmende mehr als das versicherte Maximum verdient.

Wer zahlt die Beiträge?

Wer zahlt die Beiträge für die Unfallversicherung? In der Regel sind die Arbeitgebenden verpflichtet, die Prämien für die Berufsunfallversicherung (BUV) zu leisten. Darüber hinaus können Arbeitgeber die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) vom Lohn der Arbeitnehmenden abziehen.

Selbstständige sind für die Zahlung ihrer Prämien für die Unfallversicherung selbst verantwortlich. Es ist also wichtig, sich über die Kosten und die Finanzierung der Unfallversicherung im Klaren zu sein und sicherzustellen, dass die Prämien rechtzeitig und vollständig gezahlt werden.

Anmeldung und Abwicklung von Unfällen

Im Falle eines Unfalls ist es wichtig, die richtigen Schritte zu befolgen, um sicherzustellen, dass die Unfallversicherung greift. In der Schweiz ist es die Aufgabe der Arbeitgebenden oder Arbeitnehmenden, Unfälle mithilfe des vorgesehenen Meldeverfahrens bei der zuständigen Unfallversicherung zu melden. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Monaten nach der Meldung des Unfalls zu bearbeiten oder, falls dies nicht möglich ist, eine begründete Antwort zu liefern.

Es ist wichtig, den Unfall so schnell wie möglich zu melden und alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies kann den Prozess der Schadensregulierung und Leistungserbringung erheblich erleichtern.

Der richtige Umgang mit einem Unfall im Betrieb

Bei einem Unfall am Arbeitsplatz ist es wichtig, schnell und effektiv zu handeln. Es muss unverzüglich die Unfallstelle gesichert und Erste Hilfe geleistet werden; bei Personenschäden sind die Polizei oder Rettungsdienste zu informieren.

Nach einem Betriebsunfall ist es wichtig, Details wie Kennzeichen, Name, Anschrift des Unfallverursachers und Versicherungsdaten festzuhalten. Auch wenn der Arbeitgeber keine Unfallversicherung abgeschlossen hat, sind Arbeitnehmer durch Suva oder den Ersatzleistungsfonds versichert. Daher ist es wichtig, den Unfall richtig zu melden und alle erforderlichen Schritte zu befolgen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Schadenregulierung und Leistungserbringung

Die Schadenregulierung und Leistungserbringung sind zwei wichtige Aspekte der Unfallversicherung. Nach einem Unfall zahlt die Unfallversicherung (UVG) ab dem dritten Tag ein Taggeld in Höhe von 80% des versicherten Verdienstes.

Der Anspruch auf das Taggeld aus der Unfallversicherung (UVG) endet, wenn die versicherte Person ihre Arbeitsfähigkeit vollständig wiedererlangt hat, eine Rente bezieht oder verstorben ist. Es ist wichtig, den Prozess der Schadenregulierung und Leistungserbringung zu verstehen, um sicherzustellen, dass du die dir zustehenden Leistungen erhälst.

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Tipps für die Wahl der richtigen Unfallversicherung

Die Wahl der richtigen Unfallversicherung kann eine Herausforderung sein, insbesondere angesichts der Vielzahl von Optionen und Anbietern auf dem Markt. Ein breiter Versicherungsschutz ist entscheidend, um optimalen Schutz zu erhalten. Es ist auch wichtig, die genauen Bedingungen und Leistungen der Versicherung zu verstehen und sicherzustellen, dass diese deinen individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, Preise und Leistungen verschiedener Anbieter zu vergleichen und Kundenbewertungen und -erfahrungen zu berücksichtigen. Denke daran, dass der Preis zwar ein wichtiger Faktor ist, aber nicht der einzige. Die Qualität der Leistungen und die Zuverlässigkeit des Anbieters sind ebenso wichtig.

Schliesslich ist es ratsam, regelmässig deinen Versicherungsschutz zu überprüfen und anzupassen, insbesondere bei Änderungen deiner persönlichen oder beruflichen Situation.

Zusammenfassung

Unfälle und Berufskrankheiten können gravierende finanzielle Folgen haben. Mit der richtigen Unfallversicherung kannst du jedoch sicherstellen, dass du im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit bestmöglich geschützt bist. Ob du nun Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständiger bist, die Unfallversicherung spielt eine entscheidende Rolle in deinem finanziellen Sicherheitsnetz.

Häufig gestellte Fragen

Nein, als Teilzeitbeschäftigter mit weniger als 8 Stunden pro Woche bist du nur gegen Berufsunfälle versichert, nicht gegen Nichtberufsunfälle.

Nein, Selbstständige sind nicht automatisch unfallversichert und müssen sich eigenverantwortlich um ihre Absicherung kümmern.

Die Berufsunfallversicherung deckt Arbeitsunfälle ab, während die Nichtberufsunfallversicherung für Unfälle ausserhalb der Arbeitszeiten gilt.

Die Prämien für die Unfallversicherung werden in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt, aber sie können auch vom Lohn der Arbeitnehmer abgezogen werden.

Ja, deine Unfallversicherung gilt auch im Ausland und deckt Rettungsaktionen und Transporte sowie Bergungs- und Suchaktionen ab.

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