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Mit Schweizer Krankenversicherung in Deutschland zum Arzt
Zuletzt aktualisiert am: 17.09.24

Mit Schweizer Krankenversicherung in Deutschland zum Arzt

Du fragst dich, wie du mit deiner Schweizer Krankenversicherung in Deutschland zum Arzt gehen kannst? Hier erfährst du, welche Schritte erforderlich sind, um medizinische Behandlungen in Deutschland zu nutzen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grenzgänger können mit einer Schweizer Krankenversicherung medizinische Leistungen in Deutschland ohne Einschränkungen nutzen, durch ambulante und stationäre Behandlungen in beiden Ländern abgedeckt werden.

  • Das Formular E106/S1 ist notwendig, um in Deutschland Krankenkassenleistungen zu erhalten; es muss von der Schweizer Krankenkasse ausgestellt und bei einer deutschen Krankenkasse eingereicht werden.

  • In Deutschland entfällt für Grenzgänger der Selbstbehalt, der in der Schweiz erforderlich ist; jedoch gewährt die deutsche Krankenkasse nur Sachleistungen und keine Geldleistungen.

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Mit der Schweizer Krankenversicherung medizinische Leistungen in Deutschland nutzen

Grenzgänger haben das Privileg, Gesundheitsversorgung sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland in Anspruch nehmen zu können. Diese doppelte Absicherung durch die Schweizer Krankenversicherung bietet eine enorme Flexibilität und Sicherheit für alle versicherten Personen. Das bedeutet, dass du nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Deutschland bestens versorgt bist und medizinische Leistungen ohne Einschränkungen nutzen kannst.

Die Krankenversicherung für Grenzgänger ist äusserst vielseitig. Sie umfasst:

  • ambulante und stationäre Behandlungen in beiden Ländern

  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz in Deutschland

  • vielfältige Zusatzversicherungen, die zusätzliche Leistungen abdecken können, wie Heilpraktikerbesuche oder eine bessere Unterbringung bei Klinikaufenthalten

Die Möglichkeit, eine Schweizer Krankenkasse zu wählen, die die Krankheitskosten in der ganzen Schweiz und in Deutschland übernimmt, ist besonders interessant. Man hat somit die Flexibilität, in beiden Ländern optimal versorgt zu sein. So kannst du dir sicher sein, dass deine medizinischen Bedürfnisse in beiden Ländern abgedeckt sind, ohne dass zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden müssen. Diese umfassende Absicherung macht das Leben als Grenzgänger nicht nur einfacher, sondern auch wesentlich sorgloser.

Voraussetzungen für die Nutzung der Schweizer Krankenversicherung in Deutschland

Um die Schweizer Krankenversicherung in Deutschland nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Schweiz besteht zunächst eine Krankenversicherungspflicht. Diese gilt für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Auch deutsche Grenzgänger unterliegen dieser Versicherungspflicht und müssen sich innerhalb von drei Monaten ab Arbeitsbeginn entweder in einer Pflichtversicherung (KVG) versichern oder sich vom KVG befreien lassen, gemäss dem Krankenversicherungsgesetz.

Grenzgänger haben das Optionsrecht, sich zugunsten einer Krankenversicherung in Deutschland von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen. Diese Entscheidung muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn getroffen werden und ist meist dauerhaft. Wenn du dich stattdessen im Ausland versichern möchtest, ist ein formelles Gesuch innerhalb dieser Frist erforderlich. Dies erfordert eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Versicherungsoptionen und deren Bedingungen.

Wichtig ist, dass Grenzgänger während ihrer Beschäftigung in der Schweiz eine Krankenversicherung haben müssen, um medizinische Leistungen in Deutschland nutzen zu können. Die Kostenübernahme basiert auf dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU und ist nur möglich, solange die Voraussetzungen des EU-Koordinationsrechts erfüllt sind. Ein Wohnsitz in der Schweiz und ein Arbeitsverhältnis in einem EU-/EFTA-Land sind dabei entscheidende Kriterien. Grenzgänger sollten sich daher gut über die Unterschiede und Bedingungen ihrer Versicherungsoptionen informieren.

Formular E106/S1: Der Schlüssel zur Behandlung in Deutschland

Das Formular E106/S1 ist der Schlüssel, um den Anspruch auf Krankenkassenleistungen in Deutschland nachzuweisen. Dieses Formular muss von der Krankenkasse im Arbeitsland ausgestellt und an die Krankenkasse des Wohnortes weitergeleitet werden. Sobald die Krankenkasse im Wohnland das Formular E106/S1 erhält, füllt sie den entsprechenden Teil aus und sendet eine Kopie zurück.

Schweizer Bürger, die in Deutschland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen das Formular E106/S1 bei der zuständigen deutschen Krankenkasse einreichen. Dies stellt sicher, dass sie die gleiche medizinische Versorgung erhalten wie deutsche Staatsbürger. Ohne dieses Formular ist es nicht möglich, die Behandlungskosten in Deutschland über die Schweizer Krankenversicherung abzurechnen.

Wahl der Kooperationskasse in Deutschland

Die Wahl einer geeigneten deutschen Krankenkasse als Kooperationspartner ist entscheidend für Grenzgänger, die in Deutschland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Es gibt verschiedene Optionen, darunter:

  • Schweizer Krankenkassen

  • deutsche private Krankenversicherer

  • deutsche gesetzliche Krankenkassen, die von Versicherungsmaklern für Grenzgänger genutzt werden.

Bei der Auswahl der richtigen Krankenkasse sollten Grenzgänger darauf achten, dass die gewählte Kasse gute Serviceleistungen und Unterstützung bei grenzüberschreitenden Gesundheitsfragen bietet. Dies erleichtert nicht nur die Kommunikation, sondern auch die Abwicklung und Abrechnung der medizinischen Leistungen. Ein sorgfältiger Vergleich der Angebote und Konditionen ist daher unerlässlich.

Ablauf der Behandlung in Deutschland

Wenn man mit einer Schweizer Krankenversicherung in Deutschland behandelt werden möchte, sollte man sich zunächst über die notwendigen Schritte und Dokumente informieren. Der Ablauf der Behandlung beginnt mit der Anmeldung bei einer deutschen Krankenkasse. Grenzgänger mit einer Pflichtversicherung und deutschem Wohnsitz erhalten eine deutsche gesetzliche Krankenkasse als Träger im Wohnland. Dadurch können sie alle Sachleistungen der deutschen Krankenkasse nutzen.

Die Anmeldung bei der deutschen Krankenkasse ist erforderlich, um Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen zu können. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle medizinischen Leistungen korrekt abgerechnet und übernommen werden. Nach der Anmeldung folgt das Einreichen des Formulars E106/S1, das die Grundlage für die Kostenübernahme bildet.

Schliesslich erfolgt die Abrechnung und Kostenübernahme zwischen der deutschen und der Schweizer Krankenkasse. Die Behandlungskosten werden über die Gemeinsame Einrichtung KVG abgerechnet, wenn eine gültige Anspruchsbescheinigung vorliegt, und an die zuständige Krankenversicherung im Ausland weiterverrechnet. Dies gewährleistet, dass alle Kosten korrekt und effizient abgedeckt werden.

Anmeldung bei der deutschen Krankenkasse

Für Schweizer, die sich in Deutschland behandeln lassen möchten, ist zunächst die Anmeldung bei einer deutschen Krankenkasse erforderlich. Diese Anmeldung erfordert eine Anspruchsbescheinigung, die von der Schweizer Krankenversicherung ausgestellt wird. Bei der Anmeldung müssen Grenzgänger ihre Wohnadresse in Deutschland nachweisen.

Die Anspruchsbescheinigung kann entweder physisch eingereicht oder elektronisch von der Schweizer Krankenversicherung übermittelt werden. Dieser Schritt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle medizinischen Leistungen korrekt abgerechnet und die Leistung der schweizer Krankenversicherung übernommen wird.

Einreichen des Formulars E106/S1

Das Formular E106/S1 sollte bei der deutschen Krankenkasse eingereicht werden, um die Behandlungskosten abrechnen zu können. Dieses Formular muss beim zuständigen Krankenversicherer in Deutschland eingereicht werden, um die Abrechnung der Leistungen zu ermöglichen.

Das Einreichen des Formulars E106/S1 ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die Kosten für medizinische Behandlungen in Deutschland von der Schweizer Krankenversicherung übernommen werden. Ohne dieses Formular ist es nicht möglich, die Behandlungskosten in Deutschland abzurechnen.

Abrechnung und Kostenübernahme

Die Kostenübernahme und Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt zwischen der deutschen und der Schweizer Krankenkasse. Die Krankenkasse im Arbeitsland erstattet die Kosten für Behandlungen im Wohnland über das Formular E106/S1. Die Behandlungskosten werden über die Gemeinsame Einrichtung KVG abgerechnet, wenn eine gültige Anspruchsbescheinigung vorliegt, und an die zuständige Krankenversicherung im Ausland weiterverrechnet.

Die Gemeinsame Einrichtung KVG koordiniert die Abrechnung der Behandlungskosten und die Weiterverrechnung an die zuständige Krankenversicherung. Dies gewährleistet, dass alle Kosten korrekt und effizient abgedeckt werden, ohne dass der Versicherte zusätzliche administrative Hürden überwinden muss.

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Selbstbeteiligung und Kostenregelungen

Ein wichtiger Aspekt der Krankenversicherung für Grenzgänger ist die Selbstbeteiligung und die Kostenregelungen. In der Schweiz beginnt der feste jährliche Selbstbehalt bei 300 Franken und kann je nach Wahl des Versicherten höher sein. Ein Selbstbehalt von 10% ist bei Behandlungen in der Schweiz vorgesehen, gedeckelt bei 700 Franken,. Zusätzlich fällt ein täglicher Beitrag von 15 Franken an.

Zusätzlich zum Selbstbehalt tragen die Versicherten in der Schweiz 10% der darüber hinausgehenden Behandlungskosten, bis zu einem maximalen Betrag von 700 Franken pro Jahr für Erwachsene. In der Schweiz beträgt die reguläre Franchise für Grenzgänger 300 Franken. Diese Kostenregelungen gelten jedoch nicht für Behandlungen in Deutschland.

Für Grenzgänger, die in Deutschland medizinisch behandelt werden, entfällt der Selbstbehalt. Dies bedeutet, dass sie keine zusätzlichen Kosten für die Behandlung tragen müssen. In Deutschland werden diese Kosten grösstenteils durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, was einen erheblichen Vorteil darstellt.

Kein Selbstbehalt bei Behandlungen in Deutschland

Grenzgänger, die in Deutschland medizinisch behandelt werden, müssen keinen Selbstbehalt zahlen. Dies ist ein erheblicher Vorteil, da in der Schweiz eine jährliche Franchise und eine prozentuale Kostenbeteiligung erforderlich sind, wenn man einen Arzt aufsucht.

In Deutschland hingegen wird die Behandlung grösstenteils durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, sodass keine zusätzlichen Kosten für die Versicherten anfallen. Dies macht die medizinische Versorgung für Grenzgänger in Deutschland besonders attraktiv.

Unterschiedliche Regelungen in der Schweiz und Deutschland

Die Regelungen zur Selbstbeteiligung und Kostenübernahme unterscheiden sich erheblich zwischen der Schweiz und Deutschland. In der Schweiz gilt das Prinzip der Kopf-Prämie. Dabei bezahlt jede Person unabhängig vom Einkommen Versicherungsprämien für die Krankenversicherung. Der Selbstbehalt für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr beträgt 10% bis max. Pro Kalenderjahr können bis zu 350 CHF beansprucht werden. Dieser Betrag steht einmal jährlich zur Verfügung.

Die verschiedenen Franchisen, die gewählt werden können, reichen von 300,- CHF bis zu 2.500,- CHF. Der maximale Selbstbehalt für Grenzgänger bei Behandlungen in der Schweiz beträgt 700 Franken,. In Deutschland fällt hingegen kein genereller Selbstbehalt an, was die Gesundheitsversorgung für Grenzgänger deutlich erleichtert.

Einschränkungen und Besonderheiten

Auch wenn die Nutzung der Schweizer Krankenversicherung in Deutschland viele Vorteile bietet, gibt es einige Einschränkungen und Besonderheiten zu beachten. Eine wichtige Einschränkung ist, dass die deutsche Krankenkasse nur Sachleistungen übernimmt und keine Geldleistungen. Dies bedeutet, dass bestimmte Leistungen, wie Krankentagegeld, nicht durch die deutsche Krankenkasse abgedeckt werden.

Darüber hinaus können sich die Versicherungsbedingungen durch Gesundheitsreformen ändern, was zu Leistungseinschränkungen führen kann. Es ist daher wichtig, stets über aktuelle Änderungen informiert zu sein und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um weiterhin umfassend abgesichert zu sein.

Keine Geldleistungen durch die deutsche Krankenkasse

Grenzgänger müssen beachten, dass die deutsche Krankenkasse nur Sachleistungen übernimmt und keine Geldleistungen. Dies bedeutet, dass Leistungen wie Krankentagegeld nicht durch die deutsche Krankenkasse abgedeckt werden. Es ist daher ratsam, sich über alternative Absicherungsmöglichkeiten zu informieren, um mögliche Versorgungslücken zu schliessen.

Zusatzversicherungen für umfassendere Leistungen

Zusatzversicherungen sind für Grenzgänger in Deutschland unbedingt zu empfehlen, um Versorgungslücken bei Klinikaufenthalten und Zahnersatz zu schliessen. Mit einer guten Zusatzversicherung können Versicherte:

  • eine bessere Unterbringung bei Klinikaufenthalten erhalten

  • den Besuch beim Heilpraktiker abdecken

  • eine hochwertigere Versorgung beim Zahnarzt erreichen.

Diese Zusatzversicherungen bieten eine wertvolle Ergänzung zur Grundversicherung und stellen sicher, dass Grenzgänger auch in Deutschland umfassend abgesichert sind. Es lohnt sich, die verschiedenen Angebote und Konditionen genau zu vergleichen, um die beste Zusatzversicherung zu finden.

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Tipps für Grenzgänger

Grenzgänger sollten regelmässig ihre Versicherungsbedingungen überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Leistungen abgedeckt sind und keine unvorhergesehenen Kosten entstehen. Versicherungsbedingungen können sich ändern, und eine regelmässige Überprüfung hilft, auf dem neuesten Stand zu bleiben und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Darüber hinaus ist es ratsam, die individuelle Situation von einem Spezialisten überprüfen zu lassen, da dies eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Experten können helfen, die besten Versicherungsoptionen für individuelle Bedürfnisse zu finden und bieten oft kostenlose und unverbindliche Beratung an.

Eine gute Beratung kann sicherstellen, dass Grenzgänger nichts vergessen und optimal abgesichert sind.

Regelmässige Überprüfung der Versicherungs-bedingungen

Versicherungsbedingungen können sich ändern, und es ist wichtig, diese regelmässig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Leistungen abgedeckt sind. Eine regelmässige Überprüfung der Versicherung hilft, unvorhergesehene Kosten durch veränderte Versicherungsbedingungen zu vermeiden.

So können Grenzgänger und Aufenthalter sicher sein, dass sie stets optimal abgesichert sind.

Zusammenfassung

Die Nutzung der Schweizer Krankenversicherung zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in Deutschland bietet Grenzgängern zahlreiche Vorteile. Von umfassenden Behandlungsmöglichkeiten bis hin zu einer einfachen Abwicklung und Abrechnung der Kosten – die Kombination beider Systeme kann optimal genutzt werden. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen, notwendigen Schritte und möglichen Einschränkungen zu kennen und zu berücksichtigen.

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