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Übersiedlungsgut Schweiz
Zuletzt aktualisiert am: 10.05.24

Umzug in die Schweiz: Übersiedlungsgut Schweiz

Umzug in die Schweiz geplant? Verstehe schnell und einfach, wie du dein Übersiedlungsgut Schweiz korrekt einführst. Wir beleuchten die Zollbestimmungen, zeigen, welche Dokumente du benötigst und erläutern die Fristen zur zollfreien Einfuhr. Entdecke essentielle Tipps für einen reibungslosen Umzug.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Übersiedlungsgut für den zollfreien Umzug in die Schweiz muss seit mindestens 6 Monaten in Gebrauch sein und der gewöhnliche Wohnsitz muss mindestens zwölf Monate ausserhalb des Zollgebiets der Union gelegen haben.

  • Die Planung eines Umzugs in die Schweiz sollte frühzeitig beginnen, inklusive der Auswahl einer spezialisierten Umzugsfirma und der Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente und Zollformalitäten.

  • Fahrzeuge können als Übersiedlungsgut zollfrei eingeführt werden, sofern diese mindestens 6 Monate im Ausland benutzt wurden; spezifische Anforderungen gelten auch für die Einfuhr von Haustieren und Pflanzen sowie für Erbschafts- und Heiratsgut.

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Übersiedlungsgut in die Schweiz: Grundlagen

Wenn du einen Umzug in die Schweiz planst, ist es wichtig, sich mit den Grundlagen von Übersiedlungsgut vertraut zu machen. Übersiedlungsgut sind Gegenstände, die du im Zuge eines Wohnsitzwechsels in die Schweiz einführst. Dies kann eine Vielzahl von Artikeln umfassen, von persönlichen Gegenständen und Hausrat bis zu speziellen Kategorien wie Erbschafts- und Heiratsgut.

Die zollfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut in die Schweiz ist unter bestimmten Bedingungen möglich, wie zum Beispiel wenn der gewöhnliche Wohnsitz für mindestens zwölf Monate ausserhalb des Zollgebiets der Union lag.

Definition von Übersiedlungsgut

Bei einer Übersiedlung umfasst das Übersiedlungsgut Gegenstände, die im Zuge eines Wohnsitzwechsels in die Schweiz eingeführt werden und für das persönliche Leben und den Haushalt des Übersiedelnden notwendig sind. Dazu gehören insbesondere:

  • persönliche Gegenstände wie Kleidung

  • Bücher

  • Möbel

  • andere Hausratsgegenstände.

Darüber hinaus zählen auch Haushaltsvorräte, Tabakfabrikate und alkoholische Getränke in bestimmten Mengen zum Übersiedlungsgut, die zuvor als Waren gekauft wurden.

Zollfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut

Die zollfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut in die Schweiz ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss der gewöhnliche Wohnsitz für mindestens zwölf Monate ausserhalb des Zollgebiets der Union gelegen haben und die Abfertigung als einfuhrabgabenfreies Übersiedlungsgut ist innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach der Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in die Schweiz möglich.

Zudem dürfen nur Gegenstände, die seit mindestens 6 Monaten in Gebrauch sind, abgabenfrei eingeführt werden, was durch Rechnungen oder Kaufverträge nachgewiesen werden muss.

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Umzugsplanung und Formalitäten

Ein Umzug in die Schweiz erfordert eine sorgfältige Planung und Organisation. Es ist empfehlenswert, mindestens zwei Monate vor dem Umzug zu beginnen, um alle erforderlichen Dokumente zu sammeln und zu organisieren. Dazu gehören:

  • Ausweisdokumente

  • der Mietvertrag

  • Arbeitsvertrag

  • das Formular 18.44

  • eine Liste des Umzugsguts

Darüber hinaus sind spezielle Umzugskartons und Verpackungsmaterialien erforderlich, um sicherzustellen, dass zerbrechliche Gegenstände unversehrt in der Schweiz ankommen.

Umzugsfirma auswählen

Die Auswahl einer Umzugsfirma ist ein wichtiger Schritt bei der Organisation eines Umzugs in die Schweiz. Eine Umzugsfirma, die auf internationale Umzüge spezialisiert ist, kann viele der mit dem Umzug verbundenen Herausforderungen bewältigen und den Umzugsprozess erheblich erleichtern. Es lohnt sich, mehrere Angebote zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln.

Eine erfahrene Umzugsfirma kann auch bei den spezifischen Anforderungen von Zoll und Meldebehörden beraten und unterstützen.

Zollformalitäten erledigen

Die Zollformalitäten sind ein wesentlicher Teil des Umzugsprozesses. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die spezifischen Zollbestimmungen und die benötigten Formulare zu informieren. Beispielsweise muss das Antragsformular 18.44 bei der Einfuhr von Übersiedlungsgut an der Einreisezollstelle vorgelegt werden.

Darüber hinaus sollte das Übersiedlungsdossier mindestens zwei Arbeitstage vor dem Grenzübertritt an die zuständige Zollstelle gesendet werden, um die Zollveranlagung an der Grenze zu beschleunigen.

Fahrzeuge und Verkehrsanmeldung

Für viele Menschen ist die Einfuhr ihres Fahrzeugs in die Schweiz ein wichtiger Teil des Umzugs. Dies kann jedoch eine Reihe spezifischer Anforderungen mit sich bringen, darunter auch die Verkehrsanmeldung. Fahrzeuge müssen mindestens 6 Monate im Zollausland benutzt worden sein und zur eigenen Weiterbenutzung im Zollgebiet bestimmt sein, um als Übersiedlungsgut zollfrei eingeführt werden zu können.

Bedingungen für zollfreie Einfuhr

Für die zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen aus Ländern mit einem Freihandelsabkommen mit der Schweiz ist ein Ursprungszeugnis erforderlich. Ausserdem ist zu beachten, dass Fahrzeuge mit hohen Kohlendioxidemissionen bei der Einfuhr in die Schweiz einer CO2-Steuer unterliegen können.

Anmeldung und Steuern

Die Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz ist mit mehreren Steuern verbunden. Dazu gehören die Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer und Kraftfahrzeugsteuer. Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt 4% des aktuellen Fahrzeugwertes, während zusätzlich eine Mehrwertsteuer von 8,1% des Kaufpreises beim Import von Fahrzeugen in die Schweiz anfällt.

Die Zollgebühr für die Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem Nicht-Abkommensland wird basierend auf dem Leergewicht des Fahrzeugs berechnet.

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Haustiere und Pflanzen einführen

Für viele Menschen sind ihre Haustiere und Pflanzen ein wichtiger Teil ihres Lebens und sie möchten sie natürlich mit in ihr neues Zuhause in der Schweiz nehmen. Es gibt jedoch spezifische Regeln und Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren und Pflanzen in die Schweiz, die im Folgenden detailliert erläutert werden.

Haustiere anmelden und impfen

Die Einfuhr von Haustieren in die Schweiz erfordert spezielle Vorbereitungen und Dokumentationen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Alle Haustiere müssen mit einem Chip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein.

  • Eine gültige Tollwutimpfung ist erforderlich.

  • Für Haustiere, die jünger als 12 Wochen sind, gelten zusätzliche Anforderungen.

Pflanzen einführen

Die Einfuhr von Pflanzen in die Schweiz ist ebenfalls an bestimmte Regeln und Vorschriften gebunden. Pflanzen und Pflanzenteile, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, müssen einer Kontrolle durch den Schweizer Pflanzenschutzdienst unterzogen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Mengen an Früchten, Gemüse und Schnittblumen.

Spezielle Fälle: Erbschafts- und Heiratsgut

In einigen Fällen kannst du als Zuziehender auch Erbschafts- oder Heiratsgut in die Schweiz einführen. Diese Gegenstände unterliegen spezifischen Bedingungen und Vorschriften, die im Folgenden detailliert erläutert werden.

Erbschaftsgut

In der Schweiz ansässige Personen können Güter abgabenfrei einführen, wenn diese von jemandem geerbt werden, der seinen letzten Wohnsitz vor dem Ableben im Ausland hatte. Bei der Einfuhr von Erbschaftsgut muss das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit einer Bestätigung der Zollkreisdirektion, falls der Wert der Gegenstände 100.000 Franken übersteigt, vorgelegt werden.

Heiratsgut

Heiratsgut, das aus Umzugsgut, Ausstattungsgut und Hochzeitsgeschenken besteht, kann für Personen, die eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingehen, zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Das Heiratsgut muss innerhalb von sechs Monaten nach der Heirat oder der Begründung der eingetragenen Partnerschaft zollfrei eingeführt werden.

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Wohnsitzwechsel und Anmeldung in der Schweiz

Nachdem du alle Vorbereitungen für deinen Umzug in die Schweiz getroffen hast, musst du dich noch um die Anmeldung deines neuen Wohnsitzes kümmern. Dieser Prozess variiert je nach Kanton und es gibt spezifische Anforderungen und Fristen, die zu beachten sind.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder der Einwohnerkontrolle der jeweiligen Wohngemeinde muss von der betreffenden Person persönlich erfolgen.

Neuankömmlinge in der Schweiz müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise oder vor dem ersten Arbeitstag anmelden.

Dokumente und Fristen

Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in der Schweiz sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter:

  • ein gültiger amtlicher Ausweis

  • ein Nachweis über die Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse

  • ein Passfoto

  • Dokumente über den Familienstand

  • einen Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung über die Hochschulzulassung.

Zusammenfassung

Abschliessend kann gesagt werden, dass ein Umzug in die Schweiz zwar eine Herausforderung darstellt, jedoch mit der richtigen Planung und Vorbereitung erfolgreich bewältigt werden kann. Der Schlüssel liegt in der frühzeitigen Organisation und der sorgfältigen Beachtung der spezifischen Regeln und Vorschriften für die Einfuhr von Übersiedlungsgut, Fahrzeugen, Haustieren und Pflanzen.

Häufig gestellte Fragen

Umzugsgut bezieht sich auf die Wohnungseinrichtung, private Fahrzeuge und Haushaltsvorräte, die bei einem Umzug transportiert werden. Gewerblich genutzte Gegenstände sind jedoch immer ausgenommen.

Ein Auto gilt als Übersiedlungsgut, wenn es im Ausland mindestens sechs Monate auf dich zugelassen war und auch in Deutschland wieder auf dich zugelassen werden soll. Steuern werden dann nicht erhoben.

Ein Umzug von Deutschland in die Schweiz kann je nach Umfang und Entfernung variieren. Es ist am besten, sich an professionelle Umzugsunternehmen zu wenden, um genaue Kostenschätzungen zu erhalten.

Ein Umzug von Deutschland in die Schweiz kann je nach Umfang und Entfernung variieren. Es ist am besten, sich an professionelle Umzugsunternehmen zu wenden, um genaue Kostenschätzungen zu erhalten.

Nach deiner Ankunft in der Schweiz solltest du dich innerhalb von 14 Tagen bei deiner Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Haustiere kannst du problemlos mitbringen, solange sie geimpft sind und einen EU-Heimtierpass besitzen. Denke daran, den Umzug spätestens 18 Monate nach deiner Anmeldung in der Schweiz zu vollziehen und beachte die Öffnungszeiten der Zollstellen an der Grenze.

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