Die Lohnabrechnung in der Schweiz

Inhaltsverzeichnis

Lohnabrechnung Schweiz

Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern eine schriftliche Gehaltsabrechnung aushändigen, auf der sowohl Brutto- als auch Nettolöhne sowie Zuschläge, Abzüge und sonstige Änderungen der Gehaltsabrechnung deutlich ersichtlich sind.

Die Gehaltsabrechnung muss so gestaltet sein, dass deutlich wird, wie Arbeitnehmer ihren Lohn entnehmen können.

Allfällige Ferienzulagen müssen in Prozent und in Schweizer Franken angegeben werden. Die Anrechnung von Urlaub auf das Gehalt reicht nicht aus, um diese Anforderung zu erfüllen. Mitarbeiter müssen so bezahlt werden, dass kein zweiter Zuschlag anfällt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer auf ihren Lohnabrechnungen abzuziehen. Ausserdem müssen sie die Familienzulagen monatlich auf das Gehalt des Arbeitnehmers vorstrecken.

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Kürzel in der Schweizer Lohnabrechnung

AHV – Alters und Hinterbliebenen­versicherung

Diese bildet die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Die minimale AHV-Rente beträgt CHF 1225 und die maximale Rente CHF 2450 pro Monat. Für Ehepaare gilt zusätzlich eine Obergrenze von CHF 3675 für die Summe der beiden Renten. 

Der Anteil von AHV/IV und EO beträgt 5,3% der Lohnsumme von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wenn Sie keine Beitragsjahre versäumen, erhalten Sie eine volle Rente zwischen der minimalen und maximalen AHV-Rente. Frauen müssen mindestens 43 Beitragsjahre nachweisen (Rentenalter 65), Männer erhalten mit 44 die volle Rente.

Wenn du die Beiträge nicht immer bezahlt hast, erhältst du eine tiefere AHV-Rente.
Wenn dir zum Beispiel ein Beitragsjahr fehlt, wird deine Rente rund 2,3% tiefer ausfallen. Du kannst fehlende Beiträge nachzahlen. Dies ist jedoch nur für Lücken in den letzten fünf Jahren möglich. Beitragslücken, die früher entstanden sind, können nicht mittels Nachzahlungen wettgemacht werden.

IV – Invaliden­versicherung

Ist ein Teil der 1. Säule. Die Beiträge sind in den 5,3% enthalten. Die IV unterstützt dich bei Berufsunfähigkeit mit Eingliederungsmassnahmen und Renten.

EO – Erwerbs­ersatzordnung

Ist ebenfalls ein Teil der 1. Säule. Die Erwerbsersatzordnung ersetzt Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. 

Seit 2005 deckt die EO auch den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung) und ab 2021 den Lohnausfall bei einem Vaterschaftsurlaub ab. Die Versicherung ist obligatorisch, Beiträge leisten all jene Personen, die auch an die AHV/IV Beiträge entrichten.

NBUV – Nichtberufs­unfall­versicherung

Die Beiträge des NBUV sind persönliche Beiträge außerhalb der Arbeitszeit. Bei einem Unfall in der Freizeit springt die NBUV ein. Im Falle eines Unfalls ist diese Versicherung sogar wertvoller als eine normale Krankenversicherung. 

Denn sie deckt mehr Leistungen ab. Sobald du mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitest, bist du automatisch über deinen Arbeitgeber abgesichert. Wer weniger erwerbstätig oder selbstständig ist, muss diesen Versicherungsschutz bei seiner eigenen Krankenkasse abschliessen. Das Verhältnis von UVG zu NBUV ist abhängig von der Berufsgruppe und variiert je nach Risiko zwischen 1,3 % und maximal 3 % des Gesamtlohns. Der maximal versicherte Lohn beträgt 148.000 CHF.

Der Koordinationsabzug 

Der Koordinationsabzug ist ein Begriff aus dem Schweizer Sozialversicherungssystem, speziell im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge (BVG), die einen Teil der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge darstellt. Er wird vom Lohn des Versicherten abgezogen. Der Koordinationsabzug dient dazu, das koordinierte Lohnsegment zu bestimmen, welches für die Berechnung der Beiträge zur beruflichen Vorsorge relevant ist.

Der Koordinationsabzug entspricht in der Regel dem Betrag, den eine Person bereits als Beitrag in die erste Säule (AHV/IV/EO) einzahlt, und zielt darauf ab, eine Doppelversicherung in den unteren Einkommensbereichen zu vermeiden. 

Die Höhe des Koordinationsabzugs ist gesetzlich festgelegt und kann sich ändern. Er ist so bemessen, dass er in etwa dem Maximum der jährlichen AHV-Rente entspricht. 

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Pensionskasse BVG – Betriebliche Rente

Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge im Schweizer Vorsorgesystem. Zusammen mit der staatlichen Vorsorge (erste Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule) soll der Lebensstandard auch nach der Pensionierung gesichert werden.

Einzahlung in die 2. Säule

Der Arbeitgeber kümmert sich um den Anschluss an eine Pensionskasse. Er bezahlt die BVG-Beiträge für seine Angestellten direkt dort ein. Dabei zieht er den Arbeitnehmenden einen monatlichen Betrag direkt vom Lohn ab. Im BVG wird verlangt, dass der Arbeitgeber für mindestens die Hälfte der Prämien aufkommen muss. Das bedeutet, dass er den Betrag, den er den Angestellten für die BVG-Vorsorge jeden Monat abzieht, in doppelter Höhe an die Pensionskasse einzahlt.

Die Beträge, die Arbeitnehmende monatlich an die Pensionskasse entrichten müssen, sind im Rahmengesetz BVG wie folgt definiert:

AlterskategorieSparbetrag
25–347%
35–4410%
45–5415%
55–6518%
 
Das sind die gesetzlichen Mindestvorgaben. Es steht dem Arbeitgeber frei, eine Pensionskassenlösung zu wählen, welche über diese gesetzlichen Bestimmungen hinauszugehen. 
Dies ist für die versicherten Personen nach der Pensionierung vorteilhaft, wie nachfolgendes Rechenbeispiel zeigt. Nebst den monatlichen Einzahlungen wird den Versicherten auch der jährliche Zins auf dem angesparten Kapital gutgeschrieben. Zur Verzinsung gibt es von den Behörden eine Vorgabe: Für 2022 liegt der Mindestzinssatz bei 1 Prozent.
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Berechnungsbeispiele

Berechnungsbeispiele findest du auf folgender Seite:
 

Private Vorsorge

Die 1. und 2. Säule decken rund 60% des letzten Einkommens ab. Dies natürlich bei lückenlosen Beitragsjahren. Als Einwanderer ist es wichtiger, private Regelungen zu haben. Die dritte Säule hilft, diese Einkommenslücke weitgehend zu verringern. 

Sie soll es Ihnen ermöglichen, Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter nach der Pensionierung fortzusetzen. Die dritte Säule bietet Ihnen Lösungen zur finanziellen Absicherung bei Invalidität und Tod. Auch die Verzinsung Ihrer Sparbeiträge liegt deutlich über den gesetzlichen Vorgaben für die 2. Säule (Pensionskasse).

Eine weitere Besonderheit der dritten Säule: Sie wird von Bund und Kantonen steuerlich gefördert, was eine Steuerersparnis von jährlich bis zu CHF 2000 ausmachen kann.

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Arbeiten

Steuern in der Schweiz

Wer in die Schweiz auswandern will und dort Geld verdienen möchte, sollte sich im Vorfeld über die anfallenden Steuern in der Schweiz informieren. In diesem Beitrag erfährst du, welche

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ALV – Arbeitslosen­versicherung

Die Arbeitslosenversicherung gilt, wenn du entlassen und arbeitslos bist. Bis zu 70 % des versicherten Einkommens werden als Tagegeld ausbezahlt. Du hast auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du deine Arbeit selbst kündigst. Wenn du aber deinen Job selbstverschuldet verlierst, musst du mit einer Kürzung der Finanzierung rechnen. Dieser Anteil beträgt 2,20 % des Bruttojahreslohns, maximal jedoch 148.200 CHF. Die Hälfte hiervon übernimmt der Arbeitgeber.

UVG – Unvall­versicherungs­gesetz

Berufsunfall- und Berufskrankheitsversicherung. Erscheint in der Lohnabrechnung mit NBUV.

KTG – Kranken­tagegeld­versicherung

Dies ist wichtig, um bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) den Lohn weiter zu erhalten. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, diese Arbeit zu leisten.

Die Versicherung garantiert, dass der Lohn für eine gewisse Zeit über dem gesetzlichen Mindestlohn weitergezahlt wird. Dies sind in der Regel 80 % bei 720 Tagen. Die genauen Regelungen solltest du bei deinem Arbeitgeber erfragen. Der Prozentsatz der Krankentaggeldversicherung liegt in der Regel zwischen 0,4 % und 0,6 % des Bruttolohns.

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Der Mutterschaftsurlaub

98 Tage (14 Wochen). Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des Lohns, jedoch höchstens 196 Franken pro Tag.

Der Vaterschaftsurlaub

Beträgt 14 Tage bezahlten Urlaub. Die Vaterschaftsentschädigung beträgt 80% des Lohns, jedoch maximal 196 Franken pro Tag.

Urlaubstage in der Schweiz

Wer sich mit dem Arbeiten oder dem Auswandern in die Schweiz beschäftigt, wird sich früher oder später fragen, wie es eigentlich mit den Urlaubs- und Feiertagen in der Schweiz

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Die Familienzulagen

Entwickelt, um Eltern teilweise für die Kosten der Erziehung ihrer Kinder zu entschädigen. Dazu gehören Kinder- und Ausbildungszulagen sowie Geburts- und Adoptionszulagen, die von einzelnen Kantonen eingeführt wurden.

Nach dem Bundesfamilienzulagengesetz (FamZG; gültig ab 1. Januar 2009) erhält jedes Kind in allen Kantonen monatlich mindestens folgende Zulagen:

  • eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre oder bis zum Anspruch auf die Ausbildungszulage;
  • eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Jugendliche, die eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren, frühestens ab 15 Jahren, bis 25 Jahre

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Fazit

Die Lohnabrechnung in der Schweiz ist ein wesentliches Dokument, das nicht nur die Basis für die Berechnung des Nettolohns bildet, sondern auch einen detaillierten Überblick über Abzüge und Beiträge zu sozialen Sicherungssystemen bietet. Ihre detaillierte und transparente Gestaltung stärkt die Rechtssicherheit und das Verständnis für finanzielle und soziale Verpflichtungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. In einem Land mit einem komplexen System von Sozialversicherungen und Steuern bietet die Lohnabrechnung eine essenzielle Grundlage für die persönliche Finanzplanung und das Verständnis der eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis.

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Zuletzt aktualisiert am: 06.02.24

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