Die Lohnabrechnung in der Schweiz

Inhaltsverzeichnis

Lohnabrechnung Schweiz

Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern eine schriftliche Gehaltsabrechnung aushändigen, auf der sowohl Brutto- als auch Nettolöhne sowie Zuschläge, Abzüge und sonstige Änderungen der Gehaltsabrechnung deutlich ersichtlich sind.

Die Gehaltsabrechnung muss so gestaltet sein, dass deutlich wird, wie Arbeitnehmer ihren Lohn entnehmen können.

Allfällige Ferienzulagen müssen in Prozent und in Schweizer Franken angegeben werden. Die Anrechnung von Urlaub auf das Gehalt reicht nicht aus, um diese Anforderung zu erfüllen. Mitarbeiter müssen so bezahlt werden, dass kein zweiter Zuschlag anfällt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer auf ihren Lohnabrechnungen abzuziehen. Außerdem müssen sie die Familienzulagen monatlich auf das Gehalt des Arbeitnehmers vorstrecken.

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Kürzel in der Schweizer Lohnabrechnung

AHV – Alters und Hinterbliebenen­versicherung

Diese bildet die erste Säule des schweizerischen Vorsorgesystems, das benötigte Einkommen der aktuellen Rentner. Die minimale AHV-Rente beträgt 1185 CHF und die maximale Rente 2370 CHF pro Monat. Für Ehepaare gilt zusätzlich eine Obergrenze von 3555 CHF für die Summe der beiden Renten.

IV – Invaliden­versicherung

Der Beitrag für den Fall der Berufsunfähigkeit

EO – Erwerbs­ersatzordnung

Beitrag für Militär- und Zivildienstausfälle und den Mutterschaftsurlaub

NBUV – Nichtberufs­unfall­versicherung

Die Beiträge des NBUV sind persönliche Beiträge außerhalb der Arbeitszeit. Bei einem Unfall in der Freizeit springt die NBUV ein. Im Falle eines Unfalls ist diese Versicherung sogar wertvoller als eine normale Krankenversicherung. Denn sie deckt mehr Leistungen ab. Sobald du mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitest, bist du automatisch über deinen Arbeitgeber abgesichert. Wer weniger erwerbstätig oder selbstständig ist, muss diesen Versicherungsschutz bei seiner eigenen Krankenkasse abschließen. Das Verhältnis von UVG zu NBUV ist abhängig von der Berufsgruppe und variiert je nach Risiko zwischen 1,3 % und maximal 3 % des Gesamtlohns. Der maximal versicherte Lohn beträgt 126.000 CHF.

ALV – Arbeitslosen­versicherung

Die Arbeitslosenversicherung gilt, wenn du entlassen und arbeitslos bist. Bis zu 70 % des versicherten Einkommens werden als Tagegeld ausbezahlt. Du hast auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du deine Arbeit selbst kündigst. Wenn du aber deinen Job selbstverschuldet verlierst, musst du mit einer Kürzung der Finanzierung rechnen. Dieser Anteil beträgt 2,20 % des Bruttojahreslohns, maximal jedoch 148.200 CHF.

UVG – Unvall­versicherungs­gesetz

Berufsunfall- und Berufskrankheitsversicherung. Erscheint in der Lohnabrechnung mit NBUV.

KTG – Kranken­tagegeld­versicherung

Dies ist wichtig, um bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) den Lohn weiter zu erhalten. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, diese Arbeit zu leisten.

Die Versicherung garantiert, dass der Lohn für eine gewisse Zeit über dem gesetzlichen Mindestlohn weitergezahlt wird. Dies sind in der Regel 80 % bei 720 Tagen. Die genauen Regelungen solltest du bei deinem Arbeitgeber erfragen. Der Prozentsatz der Krankentaggeldversicherung liegt in der Regel zwischen 0,4 % und 0,6 % des Bruttolohns.

Berechnungsbeispiele findest du auf folgender Seite:

Arbeiten in der Schweiz

Arbeiten in der Schweiz Informationen zum Thema Arbeit Schweiz Auf dieser Seite findest du die passenden Informationen rund um Das Thema Arbeiten in der Schweiz

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Berechnungsvorlagen

Die Berechnungsvorlagen dienen zur Berechnung deines Bruttolohns. Unter folgendem Link kannst du dir die passenden Excel-Vorlagen zur Berechnung herunterladen:

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Eric John

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